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LG Mannheim, 18.09.1996 - 4 S 62/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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BGB § 823
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 921
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05
Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht
aa) Das Unterstellen der mit Heu beladenen Anhänger war - anders als in den den Entscheidungen OLG München (VersR 1974, 443 f.) und LG Mannheim (NJW-RR 1997, 921, 922) zugrunde liegenden Fällen - weder gesetzlich noch behördlich wegen möglicher Gefahren für die Brücke untersagt. - AG Köln, 04.09.2018 - 116 C 550/17
Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch nach Sturz über ein Paketband
Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass es in einer Großstadt immer auch Personen gibt, die von unbeaufsichtigten Objekten im öffentlichen Raum angezogen werden (vgl. LG Mannheim in NJW-RR 1997, 921 f. zur Lagerung von Sperrmüll) und Müll nicht ordentlich wegwerfen. - AG Neustadt am Rübenberge, 20.02.2012 - 55 C 1520/11
Verkehrssicherungspflicht für abgestellten Sperrmüll
Denn die Beklagte haftet auch, wenn unbekannte Dritte den Sperrmüll durchwühlt und hierdurch ein Schaden an dem ordnungsgemäß vor dem Haus K.-A.-Straße 2 in G. abgestellten Pkw entstanden ist (vgl. LG Mannheim, 18.09.1996, 4 S 62/96). - LG Münster, 28.04.2005 - 14 O 40/05
Verkehrssicherungspflicht - Voraussetzungen für die Annahme einer solchen
aa) Das Unterstellen der mit Heu beladenen Anhänger war - anders als in den den Entscheidungen OLG München (VersR 1974, 443 f.) und LG Mannheim (NJW-RR 1997, 921, 922) zugrunde liegenden Fällen - weder gesetzlich noch behördlich wegen möglicher Gefahren für die Brücke untersagt.