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LG Mannheim, 22.04.2020 - 1 T 78/19 |
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Verfahrensgang
- AG Mannheim, 12.04.2019 - 14 C 6011/17
- LG Mannheim, 22.04.2020 - 1 T 78/19
- BGH, 14.07.2020 - VIII ZB 48/20
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.07.2020 - VIII ZB 48/20
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde durch Zulassung
Die Rechtsbeschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim - 1. Zivilkammer - vom 22. April 2020 (1 T 78/19) wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen. - LG Essen, 28.03.2013 - 7 T 145/13
Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass eines Pfändugns- und Überweisungsbschlusses …
Für eine weitergehende Kostenentscheidung ist im einseitigen Beschwerdeverfahren kein Raum (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1998, 1531; LG Kleve JurBüro 2008, 102; LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 23.04.2010, 1 T 78/19).