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   LG Mannheim, 24.04.2019 - 14 O 117/18 Kart   

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LG Mannheim, 24.04.2019 - 14 O 117/18 Kart (https://dejure.org/2019,17849)
LG Mannheim, Entscheidung vom 24.04.2019 - 14 O 117/18 Kart (https://dejure.org/2019,17849)
LG Mannheim, Entscheidung vom 24. April 2019 - 14 O 117/18 Kart (https://dejure.org/2019,17849)
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Wird zitiert von ... (28)

  • OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 11 U 98/18

    Kartellschadensersatzansprüche als Folge eines Informationsaustauschs auf

    Für das Lkw-Kartell hat die EU-Kommission jedenfalls für die dortigen Muttergesellschaften der Kartellanten eine komplexe, vielgestaltige, über einen Zeitraum von 14 Jahren andauernde Zuwiderhandlung festgestellt, die neben einem systematischen, formalisierten und produktspezifischen Informationsaustausch zu Bruttopreislisten und Konfiguratoren auch Abstimmungen und Vereinbarungen über Preise und Preiserhöhungen sowie weitere Koordinierungen der Kartellanten beinhaltete (vgl. Beschluss der Kommission v. 19.07.2016, AT 39824 - Trucks; LG Stuttgart, Urt. v. 25.07.2019 - 30 O 44/17 = BeckRS 2019, 16037, Rn. 53; LG Stuttgart, Urt. v. 09.01.2020 - 30 O 120/18 = BeckRS 2010, 396, Rn. 45; vgl. auch LG Mannheim, Urt. v. 24.04.2019 - 14 O 117/18 = NZKart 2019, 389 (390), das die komplexe Zuwiderhandlung der Muttergesellschaften einschließlich Preisabsprachen von dem bloßen, von den deutschen Tochtergesellschaften begangenen Informationsaustausch anhand der Feststellungen der Kommission abgrenzt).

    Anders gewendet: Um eine wettbewerbsbeschränkende Wirkung im Sonderfall des reinen Informationsaustausches annehmen zu können, muss die Gesamtwürdigung aller Umstände ergeben, dass die ausgetauschten Informationen der Kartellanten mitursächlich für die Preisgestaltung auf dem Markt waren, dem der Erwerbsvorgang zuzurechnen ist (vgl. LG Mannheim, Urt. v. 24.04.2019 - 14 O 117/18 Kart = NZKart 2019, 389 (391)).

  • LG Stuttgart, 06.06.2019 - 30 O 38/17

    LKW-Kartell - Kartellschadensersatz aufgrund des sog. Lkw-Kartells für den

    Bereits im Ausgangspunkt verfehlt ist demgegenüber die Annahme der Beklagten, die tragenden Feststellungen der Kommission beschränkten sich allein auf die Feststellung eines nicht wettbewerbsschädlichen bloßen Informationsaustausches (über Bruttolistenpreise/Bruttopreise) (vgl. hierzu ausführlich Kammerurteile vom 28.2.2019, alle veröffentlicht in juris, etwa 30 O 47/17, aaO Rn. 94 ff. sowie 30 O 311/17, aaO Rn. 78 ff.; a.A. wohl OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.3.2019, VI-U (Kart) 15/18 und LG Mannheim, Urteil vom 24.4.2019, 14 O 117/18 Kart, unter I 3 [nicht veröffentlicht]).

    Nicht notwendig ist dagegen - vielmehr widerspricht es dem Effektivitätsgrundsatz -, wenn verlangt wird, der wegen kartellrechtswidrigen Handelns Schadensersatz begehrende Kläger müsse konkret darlegen und (ggf.) beweisen, inwiefern die (jeweilige) Zuwiderhandlung auf das konkret in Frage stehende Geschäft Einfluss gehabt hätte (so aber wohl LG Mannheim, Urteil vom 24.4.2019, 14 O 117/18 Kart [nicht veröffentlicht]).

    Die Annahme einer solchen tatsächlichen Vermutung für entstandene Kartellschäden hat zur Folge, dass die Klägerin - bei der Prüfung des Anspruchs dem Grunde nach - gerade nicht mehr im Einzelnen darlegen und beweisen muss, dass die festgestellte Zuwiderhandlung die Preisgestaltung auf dem Lkw-Markt in Deutschland beeinflusst hätte, vielmehr ist ausreichend, dass aufgrund der Vermutung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine kartellbedingte Preisüberhöhung und einen Schaden existiert (so auch OLG Stuttgart ausdrücklich im Urteil vom 4.4.2019, 2 U 101/18, juris Rn. 165 und 180; vgl. ebenso: Kammerurteile vom 28.2.2019, aaO; a.A. LG Mannheim, Urteil vom 24.4.2019, 14 O 117/18 Kart, unter I 3 b [nicht veröffentlicht]; wohl auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.3.2019, VI-U (Kart) 15/18, juris Rn. 65).

  • LG Stuttgart, 06.06.2019 - 30 O 88/18

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Ersatzansprüche des

    Bereits im Ausgangspunkt verfehlt ist demgegenüber die Annahme der Beklagten, die tragenden Feststellungen der Kommission beschränkten sich allein auf die Feststellung eines nicht wettbewerbsschädlichen bloßen Informationsaustausches (über Brutto(-listen)preise) (vgl. hierzu ausführlich Kammerurteile vom 28. Februar 2019 - 30 O 47/17, aaO Rn. 94 ff. sowie 30 O 311/17, aaO Rn. 78 ff.; a.A. wohl OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. März 2019 - VI-U (Kart) 15/18 und LG Mannheim, Urteil vom 24. April 2019 - 14 O 117/18 Kart, unter I 3 [nicht veröffentlicht]).

    Nicht notwendig ist dagegen - vielmehr widerspricht es dem Effektivitätsgrundsatz -, wenn verlangt wird, der wegen kartellrechtswidrigen Handelns Schadensersatz begehrende Kläger müsse konkret darlegen und (ggf.) beweisen, inwiefern die (jeweilige) Zuwiderhandlung auf das konkret in Frage stehende Geschäft Einfluss gehabt hätte (so aber wohl LG Mannheim, Urteil vom 24. April 2019 - 14 O 117/18 Kart [nicht veröffentlicht]).

    Die Annahme einer solchen tatsächlichen Vermutung für entstandene Kartellschäden hat zur Folge, dass die Klägerin - bei der Prüfung des Anspruchs dem Grunde nach - gerade nicht mehr im Einzelnen darlegen und beweisen muss, dass die festgestellte Zuwiderhandlung die Preisgestaltung auf dem Lkw-Markt in Deutschland beeinflusst hätte; vielmehr ist ausreichend, dass aufgrund der Vermutung für eine kartellbedingte Preisüberhöhung und einen hierdurch herbeigeführten Schaden eine hinreichende Wahrscheinlichkeit existiert (so auch OLG Stuttgart im Urteil vom 4. April 2019 - 2 U 101/18, aaO Rn. 180; vgl. ebenso: Kammerurteile vom 28. Februar 2019; a.A. LG Mannheim, Urteil vom 24. April 2019 - 14 O 117/18 Kart, unter I 3 b [nicht veröffentlicht]; wohl auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. März 2019 - VI-U (Kart) 15/18, juris Rn. 65).

  • LG Stuttgart, 06.06.2019 - 30 O 124/18

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Ersatzansprüche des

    Bereits im Ausgangspunkt verfehlt ist demgegenüber die Annahme der Beklagten, die tragenden Feststellungen der Kommission beschränkten sich allein auf die Feststellung eines nicht wettbewerbsschädlichen bloßen Informationsaustausches (über Brutto(-listen)preise) (vgl. hierzu ausführlich Kammerurteile vom 28. Februar 2019 - 30 O 47/17, aaO Rn. 94 ff. sowie 30 O 311/17, aaO Rn. 78 ff.; a.A. wohl OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. März 2019 - VI-U (Kart) 15/18 und LG Mannheim, Urteil vom 24. April 2019 - 14 O 117/18 Kart, unter I 3 [nicht veröffentlicht]).

    Nicht notwendig ist dagegen - vielmehr widerspricht es dem Effektivitätsgrundsatz -, wenn verlangt wird, der wegen kartellrechtswidrigen Handelns Schadensersatz begehrende Kläger müsse konkret darlegen und (ggf.) beweisen, inwiefern die (jeweilige) Zuwiderhandlung auf das konkret in Frage stehende Geschäft Einfluss gehabt hätte (so aber wohl LG Mannheim, Urteil vom 24. April 2019 - 14 O 117/18 Kart [nicht veröffentlicht]).

    Die Annahme einer solchen tatsächlichen Vermutung für entstandene Kartellschäden hat zur Folge, dass die Klägerin - bei der Prüfung des Anspruchs dem Grunde nach - gerade nicht mehr im Einzelnen darlegen und beweisen muss, dass die festgestellte Zuwiderhandlung die Preisgestaltung auf dem Lkw-Markt in Deutschland beeinflusst hätte; vielmehr ist ausreichend, dass aufgrund der Vermutung für eine kartellbedingte Preisüberhöhung und einen hierdurch herbeigeführten Schaden eine hinreichende Wahrscheinlichkeit existiert (so auch OLG Stuttgart im Urteil vom 4. April 2019 - 2 U 101/18, aaO Rn. 180; vgl. ebenso: Kammerurteile vom 28. Februar 2019; a.A. LG Mannheim, Urteil vom 24. April 2019 - 14 O 117/18 Kart, unter I 3 b [nicht veröffentlicht]; wohl auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. März 2019 - VI-U (Kart) 15/18, juris Rn. 65).

  • LG Stuttgart, 25.07.2019 - 30 O 30/18

    Schadensersatz bei LkW-Kartell und Kartellbefangenheit

    Bereits im Ausgangspunkt verfehlt ist demgegenüber die Annahme der Beklagten, die tragenden Feststellungen der Kommission beschränkten sich allein auf die Feststellung eines nicht wettbewerbsschädlichen bloßen Informationsaustausches (über Bruttolistenpreise/Bruttopreise) (vgl. hierzu ausführlich Kammerurteile vom 28.2.2019, alle veröffentlicht in juris, etwa 30 O 47/17, aaO Rn. 94 ff. sowie 30 O 311/17, aaO Rn. 78 ff.; a.A. wohl OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.3.2019, VI-U (Kart) 15/18 und LG Mannheim, Urteil vom 24.4.2019, 14 O 117/18 Kart, unter I 3 [nicht veröffentlicht]).

    Nicht notwendig ist dagegen - vielmehr widerspricht es dem Effektivitätsgrundsatz -, wenn verlangt wird, der wegen kartellrechtswidrigen Handelns Schadensersatz begehrende Kläger müsse konkret darlegen und (ggf.) beweisen, inwiefern die (jeweilige) Zuwiderhandlung auf das konkret in Frage stehende Geschäft Einfluss gehabt hätte (so aber wohl LG Mannheim, Urteil vom 24.4.2019, 14 O 117/18 Kart [nicht veröffentlicht]).

    Vielmehr ist ausreichend, dass aufgrund der vorgenannten tatsächlichen Vermutung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine kartellbedingte Preisüberhöhung und einen Schaden - auf 1. Marktstufe - existiert (so auch OLG Stuttgart ausdrücklich im Urteil vom 4.4.2019, 2 U 101/18, juris Rn. 165 und 180; vgl. ebenso: Kammerurteile vom 28.2.2019, aaO; a.A. LG Mannheim, Urteil vom 24.4.2019, 14 O 117/18 Kart, unter I 3 b [nicht veröffentlicht]; wohl auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.3.2019, VI-U (Kart) 15/18, juris Rn. 65).

  • LG Stuttgart, 25.07.2019 - 30 O 44/17

    Geltendmachung eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs aufgrund eines

    Bereits im Ausgangspunkt verfehlt ist demgegenüber die Annahme der Beklagten, die tragenden Feststellungen der Kommission beschränkten sich allein auf die Feststellung eines nicht wettbewerbsschädlichen bloßen Informationsaustausches (über Bruttolistenpreise/Bruttopreise) (vgl. hierzu ausführlich Kammerurteile vom 28.2.2019, alle veröffentlicht in juris, etwa 30 O 47/17, aaO Rn. 94 ff. sowie 30 O 311/17, aaO Rn. 78 ff.; a.A. wohl OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.3.2019, VI-U (Kart) 15/18 und LG Mannheim, Urteil vom 24.4.2019, 14 O 117/18 Kart, unter I 3 [nicht veröffentlicht]).

    Nicht notwendig ist dagegen - vielmehr widerspricht es dem Effektivitätsgrundsatz -, wenn verlangt wird, der wegen kartellrechtswidrigen Handelns Schadensersatz begehrende Kläger müsse konkret darlegen und (ggf.) beweisen, inwiefern die (jeweilige) Zuwiderhandlung auf das konkret in Frage stehende Geschäft Einfluss gehabt hätte (so aber wohl LG Mannheim, Urteil vom 24.4.2019, 14 O 117/18 Kart [nicht veröffentlicht]).

    Die Annahme einer solchen tatsächlichen Vermutung für entstandene Kartellschäden hat zur Folge, dass die Klägerin - bei der Prüfung des Anspruchs dem Grunde nach - gerade nicht mehr im Einzelnen darlegen und beweisen muss, dass die festgestellte Zuwiderhandlung die Preisgestaltung auf dem Lkw-Markt in Deutschland beeinflusst hätte, vielmehr ist ausreichend, dass aufgrund der Vermutung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine kartellbedingte Preisüberhöhung und einen Schaden existiert (so auch OLG Stuttgart ausdrücklich im Urteil vom 4.4.2019, 2 U 101/18, juris Rn. 165 und 180; vgl. ebenso: Kammerurteile vom 28.2.2019, aaO; a.A. LG Mannheim, Urteil vom 24.4.2019, 14 O 117/18 Kart, unter I 3 b [nicht veröffentlicht]; wohl auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.3.2019, VI-U (Kart) 15/18, juris Rn. 65).

  • LG München I, 19.02.2021 - 37 O 10526/17

    Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit sog. "Lkw-Kartell"

    Die Grenzen einer Überzeugungsbildung, die sich unter Verzicht auf eine ökonomische Analyse wesentlich auf eine Exegese des Kommissionsentscheids stützt, wird durch die bisher stark uneinheitliche Würdigung der Zuwiderhandlung in der Rechtsprechung anschaulich (z.B.: einerseits: LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.02.2020, 19 O 1506/19, juris, Rn. 54 ff., 67 ff.; LG Mannheim, Urteil vom 24.04.2019, 14 O 114/18, NZKart 2019, 389, 391, Rn. 32 ff.; LG Leipzig, Urteil vom 24.03.2020, 5 O 477/18, beck-online, Rn. 42 ff., jeweils argumentativ eine Schadensvermutung verneinend; andererseits: LG Dortmund, Urteil vom 27.06.2018, 8 O 13/17, juris, Rn. 87 ff. und LG Hannover, Urteil vom 15.10.2018, 18 O 19/17, juris, Rn. 48 ff., für einen Anscheinsbeweis; LG Stuttgart, Urteil vom 30.01.2018 30 O 9/18, juris, Rn. 74; Urteil vom 06.06.2019, 30 O 88/19, beck-online, Rn. 79, für eine tatsachliche Vermutung).
  • LG Stuttgart, 17.10.2019 - 30 O 43/17

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Voraussetzungen

    Verfehlt ist demgegenüber die Annahme der Beklagten, die tragenden Feststellungen der Kommission beschränkten sich allein auf die Feststellung eines nicht wettbewerbsschädlichen bloßen Informationsaustausches (über Bruttolistenpreise/Bruttopreise) (vgl. hierzu ausführlich Kammerurteile vom 28.02.2019, alle veröffentlicht in juris, etwa 30 O 47/17, aaO Rn. 94 ff. sowie 30 O 311/17, aaO Rn. 78 ff.; a.A. wohl OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2019, VI-U (Kart) 15/18 und LG Mannheim, Urteil vom 24.04.2019, 14 O 117/18 Kart, juris Rn. 32 ff).

    Nicht notwendig ist dagegen - vielmehr widerspricht es dem Effektivitätsgrundsatz -, wenn verlangt wird, der wegen kartellrechtswidrigen Handelns Schadensersatz begehrende Kläger müsse konkret darlegen und (ggf.) beweisen, inwiefern die (jeweilige) Zuwiderhandlung auf das konkret in Frage stehende Geschäft Einfluss gehabt hätte (so aber wohl LG Mannheim, Urteil vom 24.04.2019, 14 O 117/18 Kart, juris Rn. 32 ff).

    Die Annahme einer solchen tatsächlichen Vermutung für entstandene Kartellschäden hat zur Folge, dass die Klägerin - bei der Prüfung des Anspruchs dem Grunde nach - gerade nicht mehr im Einzelnen darlegen und beweisen muss, dass die festgestellte Zuwiderhandlung die Preisgestaltung auf dem Lkw-Markt in Deutschland beeinflusst hätte, vielmehr ist ausreichend, dass aufgrund der Vermutung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine kartellbedingte Preisüberhöhung und einen Schaden existiert (so auch OLG Stuttgart ausdrücklich im Urteil vom 04.04.2019, 2 U 101/18, juris Rn. 165 und 180; vgl. ebenso: Kammerurteile vom 28.02.2019, aaO; a.A. LG Mannheim, Urteil vom 24.04.2019, 14 O 117/18 Kart, juris Rn. 32 ff; wohl auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2019, VI-U (Kart) 15/18, juris Rn. 65).

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.02.2021 - 19 O 4272/19

    Kartellschadensersatz

    Die Berücksichtigung der Information würde in diesem Fall den Wettbewerb fördern (vgl. LG Mannheim, Urteil v. 24.4.2019 - 14 O 117/18 Kart - LKW-Kartell).
  • LG Dortmund, 08.07.2020 - 8 O 75/19
    Zwar geht die Kammer, anders als offenbar die bislang überwiegende erstinstanzliche Rechtsprechung in Deutschland (vgl. etwa LG München I, 37 O 6039/18 bzw. LG Mannheim, 14 O 117/18 Kart.) auf Grundlage der Entscheidung des EuGH in Sachen Skanska (Urteil vom 14. März 2019, C-724/17 = NZKart 2019, 217) davon aus, dass die kartellrechtliche Zuwiderhandlung einer einzelnen Konzerngesellschaft vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Einheit auch für alle anderen Unternehmensteile ein Eigenverhalten im haftungsrechtlichen Sinne darstellt und so als unmittelbarem Ausfluss aus Art. 101 die Zugehörigkeit zum kartellbeteiligten Unternehmen, eben der handelnden wirtschaftlichen Einheit, ausreichend ist, die Haftungsverantwortlichkeit jedes einzelnen Rechtsträgers zu begründen (vgl. so schon Kersting , WuW 2014, 1156; Kersting-Preuß , WuW 2016, 394, 395 f; in diese Richtung auch bereits Klumpe/Thiede , BB 2016, 3011, ferner Thiede , NZKart 2018, 411, ders . NJW 2019, 1200, Wagener , NZKart 2019, 535, 537).
  • LG Stuttgart, 30.01.2020 - 30 O 9/18

    Schadensersatzanspruch aufgrund des von der Europäischen Kommission

  • LG Stuttgart, 12.12.2019 - 30 O 27/17

    LKW-Kartell - Kartellschadensersatzklage des Lastkraftwagenkäufers aufgrund des

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.08.2020 - 19 O 9339/16

    Schadensersatz im Zusammenhang mit sog. "Lkw-Kartell"

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.08.2020 - 19 O 7770/18

    Kartellrechtlicher Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. "Lkw-Kartell"

  • LG Nürnberg-Fürth, 22.04.2021 - 19 O 742/20

    Kartellschadensersatz im Zusammenhang mit sog. Lkw-Kartell

  • LG Nürnberg-Fürth, 14.01.2021 - 19 O 9454/15

    Kartellrechtlicher Schadensersatzanspruch gegen Süßwarenhersteller

  • LG Stuttgart, 23.12.2019 - 30 O 132/18

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Bindungswirkung der

  • LG Stuttgart, 23.01.2020 - 30 O 5/18

    Schadensersatzanspruch aufgrund des von der Europäischen Kommission

  • LG Stuttgart, 09.01.2020 - 30 O 120/18

    Haftung eines Automobilkonzerns für eine Beteiligung am Lkw-Kartell

  • LG Stuttgart, 19.12.2019 - 30 O 89/18

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Tatsächliche

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.08.2020 - 19 O 1361/18

    Schadensersatz im Zusammenhang mit sog. "Lkw-Kartell"

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 19 O 393/17

    Schadensersatzansprüche wegen eines vermeintlichen "LKW-Kartells"

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2020 - 19 O 4583/19

    Kartellrechtlicher Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. "Lkw-Kartell"

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.02.2020 - 19 O 1506/19

    Schadensersatzansprüche wegen eines vermeintlichen "LKW-Kartells"

  • LG Stuttgart, 19.12.2019 - 30 O 116/18

    Kartellschadensersatzanspruch eines Lastwagenkäufers: Bindungswirkung der

  • LG Stuttgart, 28.11.2019 - 30 O 269/17

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Voraussetzungen

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 19 O 1360/18

    Kartellrechtlicher Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. "Lkw-Kartell"

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.02.2020 - 19 O 4404/18

    Keine tatsächliche Vermutung für Kartellbetroffenheit eines Beschaffungsvorgangs

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