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   LG Marburg, 02.08.2005 - 2 O 209/04   

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https://dejure.org/2005,28471
LG Marburg, 02.08.2005 - 2 O 209/04 (https://dejure.org/2005,28471)
LG Marburg, Entscheidung vom 02.08.2005 - 2 O 209/04 (https://dejure.org/2005,28471)
LG Marburg, Entscheidung vom 02. August 2005 - 2 O 209/04 (https://dejure.org/2005,28471)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Insolvenzanfechtungsanspruch als Insolvenzsache

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 203/02

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen des

    Auszug aus LG Marburg, 02.08.2005 - 2 O 209/04
    2 EulnsVO begründet nicht selbst eine internationale Zuständigkeit der Einzelstaaten (vgl. BGH, WM 2003, 1542 [BGH 27.05.2003 - IX ZR 203/02] ).

    Denn diese Vorschrift erstreckt sich ausschließlich auf massebezogene Passivprozesse des Insolvenzverwalters, während es für dessen Aktivprozesse bei den allgemeinen Vorschriften verbleibt (vgl. BGH, WM 2003, 1542 [BGH 27.05.2003 - IX ZR 203/02] ).

    Da schließlich auch§ 102 EGInsO nur die Zuständigkeit der Insolvenzgerichte, nicht aber von Prozessgerichten regelt (vgl. BGH, WM 2003, 1542 [BGH 27.05.2003 - IX ZR 203/02] ), verbleibt es mithin hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit beim allgemeinen Gerichtsstand, der jedoch gem. §§ 13, 17 ZPO der Sitz der Beklagten in Belgien ist.

    International anerkannt ist aber weder diese noch allgemein eine Zuständigkeit anderer (Prozess-)Gerichte des Eröffnungsstaats für alle aus einem Insolvenzverfahren hervorgehenden Prozesse (vgl. BGH, WM 2003, 1542 [BGH 27.05.2003 - IX ZR 203/02] ).

  • BGH, 02.07.1991 - XI ZR 206/90

    Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit der Vermögensbelegenheit

    Auszug aus LG Marburg, 02.08.2005 - 2 O 209/04
    Soweit danach ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist, indiziert dies regelmäßig die internationale Zuständigkeit (vgl. BGHZ 115, 90; BGH, NJW 1993, 2683 [BGH 20.04.1993 - XI ZR 17/90] ; BGH, NJW 1997, 325 [BGH 28.10.1996 - X ARZ 1071/96] ).
  • BGH, 11.01.1990 - IX ZR 27/89

    Rechtsnatur des Rückgewähranspruchs aufgrund Konkursanfechtung; Internationale

    Auszug aus LG Marburg, 02.08.2005 - 2 O 209/04
    Eine Zuständigkeit nach § 32 ZPO kommt ebenfalls nicht in Betracht, da der Anfechtungsanspruch kein deliktischer Schadensersatzanspruch ist (vgl. BGH, NJW 1990, 990).
  • BGH, 20.04.1993 - XI ZR 17/90

    Gerichtsstand des Vermögens - Inanspruchnahme internationaler

    Auszug aus LG Marburg, 02.08.2005 - 2 O 209/04
    Soweit danach ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist, indiziert dies regelmäßig die internationale Zuständigkeit (vgl. BGHZ 115, 90; BGH, NJW 1993, 2683 [BGH 20.04.1993 - XI ZR 17/90] ; BGH, NJW 1997, 325 [BGH 28.10.1996 - X ARZ 1071/96] ).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2000 - 6 U 90/99

    Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Ansprüchen eines mit einem ausländischen

    Auszug aus LG Marburg, 02.08.2005 - 2 O 209/04
    Dem hilfsweise gestellten Verweisungsantrag war nicht zu entsprechen, da § 281 ZPO nicht bei internationaler Unzuständigkeit gilt (vgl. OLG Düsseldorf, WM 2000, 2192).
  • BGH, 28.10.1996 - X ARZ 1071/96

    Gerichtsstand des Vermögens im Verfahren auf Anerkennung der Vollstreckbarkeit

    Auszug aus LG Marburg, 02.08.2005 - 2 O 209/04
    Soweit danach ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist, indiziert dies regelmäßig die internationale Zuständigkeit (vgl. BGHZ 115, 90; BGH, NJW 1993, 2683 [BGH 20.04.1993 - XI ZR 17/90] ; BGH, NJW 1997, 325 [BGH 28.10.1996 - X ARZ 1071/96] ).
  • OLG Hamm, 25.11.1999 - 27 U 46/99

    Internationaler Gerichtsstand für Herausgabe von Waren durch den ausländischen

    Auszug aus LG Marburg, 02.08.2005 - 2 O 209/04
    Der vorliegend geltend gemachte Insolvenzanfechtungsanspruch i.S.d. §§ 129 ff. InsO steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem am 01.06.2002 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin und ist deshalb im Hinblick auf die internationale Zuständigkeit nicht als Zivilsache, sondern als Insolvenzsache einzuordnen (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, IPRax 1991, 182, und OLG Hamm, BB 2000, 431).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 15 U 200/05

    Europäische Insolvenz: Internationale Zuständigkeit für

    die Beklagte unter Abänderung des am 2. August 2004 verkündeten Urteils der 2. Zivilkammer des Landgerichts Marburg - 2 O 209/04 - zu verurteilen, an den Kläger als Insolvenzverwalter über das Vermögen der A GmbH 50.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. Mai 2004 zu zahlen.
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