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LG Memmingen, 04.09.2023 - 1 KLs 401 Js 14034/23 |
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 04.09.2023 - 1 KLs 401 Js 14034/23
- OLG München, 19.10.2023 - 1 Ws 525/23
Wird zitiert von ...
- OLG München, 19.10.2023 - 1 Ws 525/23
ANOM-Chatverlauf, Verwertbarkeit, Beweisverwertungsverbot
Das gegenständliche Strafverfahren 1 KLs 401 Js 14034/23 gegen den Angeklagten A2.Somit sind folgende Tathandlungen, die im Strafverfahren 1 KLs 401 Js 22809/21 vom Landgericht Memmingen durch Eröffnungsbeschluss vom 23.12.2022 zur Hauptverhandlung zugelassen wurden, Gegenstand des hiesigen Strafverfahrens 1 KLs 401 Js 14034/23:.
Mit Schreiben vom 25.07.2023 beantragte die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Memmingen im gegenständlichen Strafverfahren 1 KLs 401 Js 14034/23 den Erlass eines Haftbefehls gegen den Angeklagten betreffend die Anklageziffern 1 mit 6.
Das einzige Beweismittel zum Nachweis der im Strafverfahren 1 KLs 401 Js 14034/23 verfahrensgegenständlichen Tatvorwürfe Nr. 1 mit 6 der Anklageschrift stellten die gesicherten Chat-Verläufe des Krypto-Messengerdienstes ANOM dar, diese seien aber nach der Einschätzung der Strafkammer nicht verwertbar.
Die Strafkammer gehe auch im Verfahren 1 KLs 401 Js 14034/23 von einem Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der ANOM-Chatverläufe aus.