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   LG Nürnberg-Fürth, 15.05.2023 - 18 Qs 8/23   

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https://dejure.org/2023,12090
LG Nürnberg-Fürth, 15.05.2023 - 18 Qs 8/23 (https://dejure.org/2023,12090)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 15.05.2023 - 18 Qs 8/23 (https://dejure.org/2023,12090)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 15. Mai 2023 - 18 Qs 8/23 (https://dejure.org/2023,12090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    StPO § 102; StPO § 105 Abs. 1 Satz 1
    Mindestanforderungen, die an den Inhalt eines Beschlusses zur Durchsuchung einer Wohnung zu stellen sind

  • rewis.io

    Mindestanforderungen, die an den Inhalt eines Beschlusses zur Durchsuchung einer Wohnung zu stellen sind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2024, 62
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 180/03

    Zu den Anforderungen an einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss und die

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.05.2023 - 18 Qs 8/23
    Diese Umschreibung muss den mit der Vollziehung der Anordnung betrauten Beamten aufzeigen, worauf sie ihr Augenmerk richten sollten, und damit den Zweck der Durchsuchungsanordnung erfüllen, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei der Vollziehung der Durchsuchung zu begrenzen (BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 BvR 1694/14, juris Rn. 25; Beschluss vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14, juris Rn. 14; Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03, juris Rn. 2; Beschluss vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00, juris Rn. 16).

    Dem Betroffenen wird dadurch keine sachgerechte, umfassende Prüfung ermöglicht, ob der Beschluss rechtmäßig ergangen ist, oder ob dies nicht der Fall war und es daher angezeigt erscheint, hiergegen im Wege der Beschwerde vorzugehen (vgl. BVerfG, NStZ 2004, 160 sowie BVerfGK 1, 51 [52]: "sachgerechte Verteidigung gegen den Vorwurf").

  • BVerfG, 01.08.2014 - 2 BvR 200/14

    Durchsuchung (Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Schriften;

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.05.2023 - 18 Qs 8/23
    Diese Umschreibung muss den mit der Vollziehung der Anordnung betrauten Beamten aufzeigen, worauf sie ihr Augenmerk richten sollten, und damit den Zweck der Durchsuchungsanordnung erfüllen, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei der Vollziehung der Durchsuchung zu begrenzen (BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 BvR 1694/14, juris Rn. 25; Beschluss vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14, juris Rn. 14; Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03, juris Rn. 2; Beschluss vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00, juris Rn. 16).
  • BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08

    Durchsuchung (vager Tatverdacht; Hehlerei; Verkauf neuwertiger Mobiltelefone über

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.05.2023 - 18 Qs 8/23
    Das Beschwerdegericht darf zur Begründung seiner Entscheidung daher keine Erkenntnisse heranziehen, die dem Ermittlungsrichter nicht bekannt waren, etwa weil sie erst durch die Durchsuchung gewonnen wurden (vgl. BVerfG (1. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 10.9.2010 - 2 BvR 2561/08).
  • BVerfG, 11.02.2015 - 2 BvR 1694/14

    Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme von Cannabispflanzen bei einem

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.05.2023 - 18 Qs 8/23
    Diese Umschreibung muss den mit der Vollziehung der Anordnung betrauten Beamten aufzeigen, worauf sie ihr Augenmerk richten sollten, und damit den Zweck der Durchsuchungsanordnung erfüllen, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei der Vollziehung der Durchsuchung zu begrenzen (BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 BvR 1694/14, juris Rn. 25; Beschluss vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14, juris Rn. 14; Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03, juris Rn. 2; Beschluss vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00, juris Rn. 16).
  • BGH, 18.12.2008 - StB 26/08

    Begründungsanforderungen bei Anordnung einer Durchsuchung (Darlegung der

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.05.2023 - 18 Qs 8/23
    Sie kann, wenn der Erstrichter die Voraussetzungen für den Erlass der Durchsuchungsanordnung eigenständig geprüft hat und der Beschluss dies in seiner Gesamtheit in ausreichendem Maße erkennen lässt, in der Beschwerdeinstanz nachgeholt werden (BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - StB 26/08; BVerfG, Beschluss vom 31.8. 2007 - 2 BvR 1681/07).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 und 2 iVm GG Art 19 Abs 4 durch eine den

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.05.2023 - 18 Qs 8/23
    Diese Umschreibung muss den mit der Vollziehung der Anordnung betrauten Beamten aufzeigen, worauf sie ihr Augenmerk richten sollten, und damit den Zweck der Durchsuchungsanordnung erfüllen, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei der Vollziehung der Durchsuchung zu begrenzen (BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 BvR 1694/14, juris Rn. 25; Beschluss vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14, juris Rn. 14; Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03, juris Rn. 2; Beschluss vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00, juris Rn. 16).
  • BVerfG, 31.08.2007 - 2 BvR 1681/07

    Rechtsstaatsprinzip (faires Verfahren); Unverletzlichkeit der Wohnung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.05.2023 - 18 Qs 8/23
    Sie kann, wenn der Erstrichter die Voraussetzungen für den Erlass der Durchsuchungsanordnung eigenständig geprüft hat und der Beschluss dies in seiner Gesamtheit in ausreichendem Maße erkennen lässt, in der Beschwerdeinstanz nachgeholt werden (BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - StB 26/08; BVerfG, Beschluss vom 31.8. 2007 - 2 BvR 1681/07).
  • BVerfG, 21.02.2003 - 2 BvR 1286/02

    Zum verfassungsrechtlich gebotenen Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.05.2023 - 18 Qs 8/23
    Dem Betroffenen wird dadurch keine sachgerechte, umfassende Prüfung ermöglicht, ob der Beschluss rechtmäßig ergangen ist, oder ob dies nicht der Fall war und es daher angezeigt erscheint, hiergegen im Wege der Beschwerde vorzugehen (vgl. BVerfG, NStZ 2004, 160 sowie BVerfGK 1, 51 [52]: "sachgerechte Verteidigung gegen den Vorwurf").
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2023 - 12 Qs 57/23

    Begründungsumfang von Durchsuchungsbeschlüssen in einer Steuerstrafsache

    In dieser Steuerstrafsache hat das Landgericht Nürnberg-Fürth bereits zwei auf § 102 StPO gestützte Durchsuchungsbeschlüsse aus formalen Gründen aufgehoben (Beschluss vom 15. Mai 2023 - 18 Qs 8/23; Beschluss vom 7. Juni 2023 - 12 Qs 24/23, beide in juris).
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