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   LG Nürnberg-Fürth, 17.04.2008 - 2 Qs 3/08   

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https://dejure.org/2008,36609
LG Nürnberg-Fürth, 17.04.2008 - 2 Qs 3/08 (https://dejure.org/2008,36609)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 17.04.2008 - 2 Qs 3/08 (https://dejure.org/2008,36609)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 17. April 2008 - 2 Qs 3/08 (https://dejure.org/2008,36609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anordnung von Strafaufschub: Unterbringung in einer anderen Justizvollzugsanstalt als Ziel des Antrags des Verurteilten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufschub der Strafvollstreckung auf Antrag eines Verurteilten bei erheblichen Nachteilen außerhalb des Strafzwecks; Anspruch eines Verurteilten auf Einweisung in eine bestimmte Vollzugsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 17.11.1988 - 3 Ws 1106/88
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.04.2008 - 2 Qs 3/08
    So gilt die Vorschrift, wenn der Verurteilte durch sofortige Vollstreckung der Strafe eine arbeitsamtlich geförderte und schon weit fortgeschrittene Umschulungsmaßnahme nicht beenden kann (vgl. Staatsanwaltschaft Regensburg, Entscheidung vom 13.03.2000 - 132 VRs 95823/99, StV 2000, 383), wenn der Gewerbebetrieb des Verurteilten ohne diesen nicht fortgeführt werden kann und er deshalb einen geeigneten Geschäftsführer suchen muss (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.11.1988 - 3 Ws 1106/88; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.09.1999, 2 Ws 227/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.1991 - 1 Ws 1029/91), wenn der Arbeitsplatzverlust droht und durch den späteren Antritt der Strafe der Arbeitsplatz erhalten werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.1992 - 1 Ws 1108/92) und wenn Kindern durch die Inhaftierung ihrer zu Freiheitsstrafe verurteilten Mutter psychische Schäden drohen und diese durch psychotherapeutische Vorbereitung auf die Trennung voraussichtlich vermindert oder abgewendet werden können (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16.10.1991 - 1 Ws 289/91).

    Es muss sich um einen Nachteil handeln, der sehr wahrscheinlich abgewendet werden kann, wenn Vollstreckungsaufschub bis zu 4 Monaten gewährt wird (vgl. OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.11.1988 - 3 Ws 1106/88).

  • OLG Stuttgart, 19.03.1996 - 4 VAs 3/96
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.04.2008 - 2 Qs 3/08
    Der Verurteilte hat keinen Anspruch auf Einweisung in eine bestimmte Vollzugsanstalt (vgl. OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.03.1996 - 4 VAs 3/96; Pohlmann/Jabel/Wolf, StVollstrO 8. Auflage 2001, Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.1991 - 1 Ws 1029/91
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.04.2008 - 2 Qs 3/08
    So gilt die Vorschrift, wenn der Verurteilte durch sofortige Vollstreckung der Strafe eine arbeitsamtlich geförderte und schon weit fortgeschrittene Umschulungsmaßnahme nicht beenden kann (vgl. Staatsanwaltschaft Regensburg, Entscheidung vom 13.03.2000 - 132 VRs 95823/99, StV 2000, 383), wenn der Gewerbebetrieb des Verurteilten ohne diesen nicht fortgeführt werden kann und er deshalb einen geeigneten Geschäftsführer suchen muss (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.11.1988 - 3 Ws 1106/88; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.09.1999, 2 Ws 227/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.1991 - 1 Ws 1029/91), wenn der Arbeitsplatzverlust droht und durch den späteren Antritt der Strafe der Arbeitsplatz erhalten werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.1992 - 1 Ws 1108/92) und wenn Kindern durch die Inhaftierung ihrer zu Freiheitsstrafe verurteilten Mutter psychische Schäden drohen und diese durch psychotherapeutische Vorbereitung auf die Trennung voraussichtlich vermindert oder abgewendet werden können (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16.10.1991 - 1 Ws 289/91).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.1992 - 1 Ws 1108/92
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.04.2008 - 2 Qs 3/08
    So gilt die Vorschrift, wenn der Verurteilte durch sofortige Vollstreckung der Strafe eine arbeitsamtlich geförderte und schon weit fortgeschrittene Umschulungsmaßnahme nicht beenden kann (vgl. Staatsanwaltschaft Regensburg, Entscheidung vom 13.03.2000 - 132 VRs 95823/99, StV 2000, 383), wenn der Gewerbebetrieb des Verurteilten ohne diesen nicht fortgeführt werden kann und er deshalb einen geeigneten Geschäftsführer suchen muss (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.11.1988 - 3 Ws 1106/88; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.09.1999, 2 Ws 227/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.1991 - 1 Ws 1029/91), wenn der Arbeitsplatzverlust droht und durch den späteren Antritt der Strafe der Arbeitsplatz erhalten werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.1992 - 1 Ws 1108/92) und wenn Kindern durch die Inhaftierung ihrer zu Freiheitsstrafe verurteilten Mutter psychische Schäden drohen und diese durch psychotherapeutische Vorbereitung auf die Trennung voraussichtlich vermindert oder abgewendet werden können (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16.10.1991 - 1 Ws 289/91).
  • OLG Schleswig, 11.06.1992 - 1 Ws 212/92

    Verurteilter; Urteil; Rechtskraft; Inhaftierung ; Berufliche Situation;

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.04.2008 - 2 Qs 3/08
    Grundsätzlich aber rechtfertigen Nachteile, die auch nach Ablauf der Höchstfrist von vier Monaten noch bestehen, keinen Aufschub nach dieser Vorschrift (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 26.02.1985 - 2 Ws 64/85; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.19911 - Ws 1029/91; OLG Schleswig, Beschluss vom 11.06.1992 - 1 Ws 212/92; Karlsruher Kommentar/Fischer, 5. Auflage 2003 § 456 StPO Rn. 5; Meyer-Goßner, 50. Aufl. 2008 § 456 StPO Rn. 3).
  • OLG Köln, 26.02.1985 - 2 Ws 64/85

    Vollstreckung einer Freiheitsstrafe; Freiheitsstrafe; Aufschub der Vollstreckung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.04.2008 - 2 Qs 3/08
    Grundsätzlich aber rechtfertigen Nachteile, die auch nach Ablauf der Höchstfrist von vier Monaten noch bestehen, keinen Aufschub nach dieser Vorschrift (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 26.02.1985 - 2 Ws 64/85; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.19911 - Ws 1029/91; OLG Schleswig, Beschluss vom 11.06.1992 - 1 Ws 212/92; Karlsruher Kommentar/Fischer, 5. Auflage 2003 § 456 StPO Rn. 5; Meyer-Goßner, 50. Aufl. 2008 § 456 StPO Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.1999 - 2 Ws 227/99
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.04.2008 - 2 Qs 3/08
    So gilt die Vorschrift, wenn der Verurteilte durch sofortige Vollstreckung der Strafe eine arbeitsamtlich geförderte und schon weit fortgeschrittene Umschulungsmaßnahme nicht beenden kann (vgl. Staatsanwaltschaft Regensburg, Entscheidung vom 13.03.2000 - 132 VRs 95823/99, StV 2000, 383), wenn der Gewerbebetrieb des Verurteilten ohne diesen nicht fortgeführt werden kann und er deshalb einen geeigneten Geschäftsführer suchen muss (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.11.1988 - 3 Ws 1106/88; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.09.1999, 2 Ws 227/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.1991 - 1 Ws 1029/91), wenn der Arbeitsplatzverlust droht und durch den späteren Antritt der Strafe der Arbeitsplatz erhalten werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.1992 - 1 Ws 1108/92) und wenn Kindern durch die Inhaftierung ihrer zu Freiheitsstrafe verurteilten Mutter psychische Schäden drohen und diese durch psychotherapeutische Vorbereitung auf die Trennung voraussichtlich vermindert oder abgewendet werden können (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16.10.1991 - 1 Ws 289/91).
  • StA Regensburg, 13.03.2000 - 132 VRs 95823/99
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.04.2008 - 2 Qs 3/08
    So gilt die Vorschrift, wenn der Verurteilte durch sofortige Vollstreckung der Strafe eine arbeitsamtlich geförderte und schon weit fortgeschrittene Umschulungsmaßnahme nicht beenden kann (vgl. Staatsanwaltschaft Regensburg, Entscheidung vom 13.03.2000 - 132 VRs 95823/99, StV 2000, 383), wenn der Gewerbebetrieb des Verurteilten ohne diesen nicht fortgeführt werden kann und er deshalb einen geeigneten Geschäftsführer suchen muss (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.11.1988 - 3 Ws 1106/88; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.09.1999, 2 Ws 227/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.1991 - 1 Ws 1029/91), wenn der Arbeitsplatzverlust droht und durch den späteren Antritt der Strafe der Arbeitsplatz erhalten werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.1992 - 1 Ws 1108/92) und wenn Kindern durch die Inhaftierung ihrer zu Freiheitsstrafe verurteilten Mutter psychische Schäden drohen und diese durch psychotherapeutische Vorbereitung auf die Trennung voraussichtlich vermindert oder abgewendet werden können (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16.10.1991 - 1 Ws 289/91).
  • OLG Celle, 16.10.1991 - 1 Ws 289/91
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.04.2008 - 2 Qs 3/08
    So gilt die Vorschrift, wenn der Verurteilte durch sofortige Vollstreckung der Strafe eine arbeitsamtlich geförderte und schon weit fortgeschrittene Umschulungsmaßnahme nicht beenden kann (vgl. Staatsanwaltschaft Regensburg, Entscheidung vom 13.03.2000 - 132 VRs 95823/99, StV 2000, 383), wenn der Gewerbebetrieb des Verurteilten ohne diesen nicht fortgeführt werden kann und er deshalb einen geeigneten Geschäftsführer suchen muss (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.11.1988 - 3 Ws 1106/88; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.09.1999, 2 Ws 227/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.1991 - 1 Ws 1029/91), wenn der Arbeitsplatzverlust droht und durch den späteren Antritt der Strafe der Arbeitsplatz erhalten werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.1992 - 1 Ws 1108/92) und wenn Kindern durch die Inhaftierung ihrer zu Freiheitsstrafe verurteilten Mutter psychische Schäden drohen und diese durch psychotherapeutische Vorbereitung auf die Trennung voraussichtlich vermindert oder abgewendet werden können (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16.10.1991 - 1 Ws 289/91).
  • LG Bochum, 22.04.2008 - 2 Qs 10/08

    Verwertungsverbot bei der strafbaren Beschaffung von Beweismitteln durch

    Prüft die Steuerfahndung in zulässiger Weise in Jahren, die zwar steuerstrafrechtlich verjährt, aber gemäß § 169 Abs. 2 Satz 1 AO steuerlich noch offen sind, so kann dies nur mit den Mitteln der Abgabenordnung nach den §§ 85 ff. AO, nicht aber mit den Mitteln der Strafprozessordnung erfolgen (vgl. Tormöhlen, wistra 1993, 174 ff.; Beschluss der Kammer vom 26.03.2008, Az. 2 Qs 3-6/08).

    Diese Entscheidung ist jedoch im Zusammenhang mit dem Fortfall des Fortsetzungsfestsetzungszusammenhangs getroffen worden und betrifft die Fallkonstellation, dass zwar Fälle zuvor ausermittelt, angeklagt und insoweit auch eine Verurteilung erfolgt worden war, obwohl wegen des Fortfalls des Fortsetzungsfestsetzungszusammenhanges bereits Verjährung eingetreten war (vgl. Beschluss der Kammer vom 26.03.2008, Az. 2 Qs 3-6/08).

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