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LG Nürnberg-Fürth, 21.05.2015 - 11 O 2006/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 21.05.2015 - 11 O 2006/15
- OLG Nürnberg, 21.12.2015 - 8 U 1255/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99
Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.05.2015 - 11 O 2006/15
Ein solcher Schluss ist entsprechend den Regelungen des § 516 Abs. 2 BGB gewöhnlich gerechtfertigt, wenn der Erklärungsempfänger das für ihn lediglich vorteilhafte Angebot nicht durch eine nach außen erkennbare Willensäußerung abgelehnt hat (vgl. zum vorstehenden BGH NJW 2000, 276 m. w. N.).
- OLG Nürnberg, 21.12.2015 - 8 U 1255/15
Zur Hinterlegungsberechtigung des Lebensversicherers nach Wideruf der …
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.05.2015, 11 O 2006/15.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21.05.2015, Az. 11 O 2006/15, teilweise abgeändert:.