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   LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2016 - 7 O 9287/15   

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https://dejure.org/2016,70736
LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2016 - 7 O 9287/15 (https://dejure.org/2016,70736)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 22.12.2016 - 7 O 9287/15 (https://dejure.org/2016,70736)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 22. Dezember 2016 - 7 O 9287/15 (https://dejure.org/2016,70736)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.10.2012 - IV ZR 202/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2016 - 7 O 9287/15
    Die Regelungen entsprechen vom Wortlaut zwar nicht exakt denen den BGH-Entscheidungen vom 25.07.2012 (IV ZR 201/10, NJW 2012, 3023) und vom 17.10.2012 (IV ZR 202/10, NJW-RR 2013, 146) zugrunde liegenden.

    Aber dennoch sind die dort aufgestellten Grundsätze, dass es nämlich unzulässig ist, nicht zwischen dem nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik zu ermittelnden Rückkaufswert einerseits und dem einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung bedürfenden Stornoabzug anderseits zu differenzieren (BGH 25.07.2012, a.a.O. Rn 44-52; BGH 17.10.2012, a.a.O. Rn 17), einschlägig.

    Dies gilt auch, wenn in den Bedingungen - anders als vom BGH mit Urteil vom 25.07.2012 entschiedenen Sachverhalt - nicht das Wort "immer" verwendet wird (BGH Urteil vom 17.10.2012, a.a.O. Rn 16).

    So ist nach dem BGH (Urteil vom 17.10.2012, a.a.O., Rn. 21) ein lediglich pauschaler Hinweis in AVB für die bei der Berechnung des Rückkaufswertes vorzunehmenden Abzüge auf Tarifbedingungen intransparent, weil es nicht Aufgabe des Versicherungsnehmers ist, sich die Bestimmungen zum Stornoabzug aus den Tarifbedingungen herauszusuchen.

  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2016 - 7 O 9287/15
    Die Kläger nehmen Bezug auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Klauselwerken der zweiten Generation insbesondere auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.07.2012 (Az. IV ZR 201/10).

    Die Regelungen entsprechen vom Wortlaut zwar nicht exakt denen den BGH-Entscheidungen vom 25.07.2012 (IV ZR 201/10, NJW 2012, 3023) und vom 17.10.2012 (IV ZR 202/10, NJW-RR 2013, 146) zugrunde liegenden.

  • BGH, 07.11.2012 - IV ZR 292/10

    Zur Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten in zertifizierten

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2016 - 7 O 9287/15
    Die Kostenverrechnungsregelung sei im Hinblick auf das Urteil des BGH vom 07.11.2012 (Az. IV ZR 292/10) nicht zu beanstanden.

    Der BGH (Urteil vom 07.11.2012, IV ZR 292/10, NJW 2013, 368) hat bereits entschieden, dass eine Kostenverteilung linear über fünf Jahre nicht zu beanstanden ist und diese Billigung mit der in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AltZertG vorgesehenen Kostenverteilung und der Neuregelung zum Rückkaufswert in § 169 Abs. 3 Satz 1 VVG n.F. begründet.

  • OLG Köln, 02.09.2016 - 20 U 201/15

    Formularmäßige Verteilung der Abschlusskosten einer Lebensversicherung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2016 - 7 O 9287/15
    Es entspricht mittlerweile allgemeiner Auffassung, dass bei einer geringen Vertrags- bzw. Prämienzahldauer eine entsprechende Anwendung, d.h. eine Umlegung auf die tatsächliche Vertrags- bzw. Prämienzahldauer zu erfolgen hat (OLG Köln Urteil vom 02.09.2016, 20 U 201/15, BeckRS 2016, 17731, dort Rn 24 m.w.N zu einer vergleichbaren Kostenverteilungsklausel bei vorzeitigem Rentenbeginn).
  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 108/14

    Zulässigkeit der Revision: Beschwerdewert einer Verbandsklage wegen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2016 - 7 O 9287/15
    Der Streitwert in Verfahren nach dem Unterlassungsgesetz richtet sich nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der gesetzwidrigen Bestimmungen; der wirtschaftlichen Bedeutung des Klauselverbots kommt in der Regel keine ausschlaggebende Bedeutung zu (BGH Beschluss vom 07.05.2015, I ZR 108/14, BeckRS 2015, 11399).
  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 45/15

    Streitwertbemessung: Verbandsklage auf Unterlassung der Verwendung einzelner

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2016 - 7 O 9287/15
    Die Regelfestsetzung mit 2.500 EUR je angegriffener Teilklausel entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Beschluss vom 29.07.2015; IV 45/15, IBRRS 2015, 2532).
  • OLG Nürnberg, 13.02.2018 - 3 U 169/17

    Unwirksamkeit von Teilklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu so

    Auf die Berufung der Kläger wird das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 22.12.2016, Az: 7 O 9287/15 teilweise abgeändert und die Beklagte über die im angefochtenen Urteil hinaus ausgesprochene Verurteilung verurteilt,.

    die Beklagte über die vom Landgericht Nürnberg-Fürth in seinem Endurteil vom 22. Dezember 2016 (7 O 9287/15) ausgesprochene Verurteilung hinausgehend zu verurteilen,.

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