Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2016 - 14 S 2471/16 WEG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,53975
LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2016 - 14 S 2471/16 WEG (https://dejure.org/2016,53975)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 28.09.2016 - 14 S 2471/16 WEG (https://dejure.org/2016,53975)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 28. September 2016 - 14 S 2471/16 WEG (https://dejure.org/2016,53975)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,53975) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Keine Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft für Anspruch auf Abänderung der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann ein Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung vergemeinschaftet werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2017, 91
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 08.02.2013 - V ZR 238/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für den Einbau eines

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2016 - 14 S 2471/16
    2.2.1.Eine geborene Wahrnehmungskompetenz der Gemeinschaft als Verband liegt dann vor, wenn ein Recht sämtlichen Mitgliedern der Gemeinschaft gleichermaßen zusteht bzw. eine Verpflichtung sämtliche Mitglieder im Außenverhältnis gleichermaßen trifft und nach der Interessenlage ein gemeinsames Vorgehen erforderlich ist (siehe BGH, 14.02.2014, V ZR 100/13, BGH, 08.02.2013, V ZR 238/11, und vorangehend BGH, 17.12.2010, V ZR 125/10, jeweils zitiert nach juris).

    Hier besteht eine geborene Wahrnehmungskompetenz des Verbandes, wenn die Pflicht alle Mitglieder der Gemeinschaft gleichermaßen trifft, etwa weil die Gemeinschaft nur aus Wohnungseigentum besteht (BGH, 08.02.2013, V ZR 238/11, zitiert nach juris).

    2.2.2.Eine "gekorene" Ausübungsbefugnis des Verbandes ist zu bejahen, wenn die Ausübung eines gemeinschaftsbezogenen Rechtes durch den Verband förderlich ist (vgl. BGH, 14.02.2014, V ZR 100/13, BGH, 08.02.2013, V ZR 238/11, sowie vorangehend BGH, 17.12.2010, V ZR 125/10, jeweils zitiert nach juris).

    Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Pflicht nach Bauordnungsrecht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen, wenn die Pflicht nicht alle Mitglieder der Gemeinschaft gleichermaßen trifft, etwa weil die Gemeinschaft sowohl aus Wohnungs- als auch aus Teileigentum besteht (BGH, 08.02.2013, V ZR 238/11, zitiert nach juris).

  • BGH, 14.02.2014 - V ZR 100/13

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Abgabenschuld aus der Herstellung der

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2016 - 14 S 2471/16
    2.2.1.Eine geborene Wahrnehmungskompetenz der Gemeinschaft als Verband liegt dann vor, wenn ein Recht sämtlichen Mitgliedern der Gemeinschaft gleichermaßen zusteht bzw. eine Verpflichtung sämtliche Mitglieder im Außenverhältnis gleichermaßen trifft und nach der Interessenlage ein gemeinsames Vorgehen erforderlich ist (siehe BGH, 14.02.2014, V ZR 100/13, BGH, 08.02.2013, V ZR 238/11, und vorangehend BGH, 17.12.2010, V ZR 125/10, jeweils zitiert nach juris).

    Da die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft - nicht der Verband selbst - Miteigentümer des gemeinsamen Grundstückes sind, trifft sie im Außenverhältnis die Abgabenschuld als Gesamtschuldner (BGH, 14.02.2014, V ZR 100/13, zitiert nach juris).

    2.2.2.Eine "gekorene" Ausübungsbefugnis des Verbandes ist zu bejahen, wenn die Ausübung eines gemeinschaftsbezogenen Rechtes durch den Verband förderlich ist (vgl. BGH, 14.02.2014, V ZR 100/13, BGH, 08.02.2013, V ZR 238/11, sowie vorangehend BGH, 17.12.2010, V ZR 125/10, jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 125/10

    Grunddienstbarkeit: Halten einer Anlage

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2016 - 14 S 2471/16
    2.2.1.Eine geborene Wahrnehmungskompetenz der Gemeinschaft als Verband liegt dann vor, wenn ein Recht sämtlichen Mitgliedern der Gemeinschaft gleichermaßen zusteht bzw. eine Verpflichtung sämtliche Mitglieder im Außenverhältnis gleichermaßen trifft und nach der Interessenlage ein gemeinsames Vorgehen erforderlich ist (siehe BGH, 14.02.2014, V ZR 100/13, BGH, 08.02.2013, V ZR 238/11, und vorangehend BGH, 17.12.2010, V ZR 125/10, jeweils zitiert nach juris).

    Zwar stehen diese Ansprüche grundsätzlich den Miteigentümern und nicht dem Verband zu, weil diese Ansprüche rechtlich an die Eigentümereigenschaft am Grundstück anknüpften, allerdings darf deren Durchsetzung nicht den einzelnen Miteigentümern überlassen bleiben, weil im Interesse einer geordneten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums von vornherein nur eine gebündelte Rechtsdurchsetzung sachgerecht ist (BGH, 17.12.2010, V ZR 125/10, zitiert nach juris).

    2.2.2.Eine "gekorene" Ausübungsbefugnis des Verbandes ist zu bejahen, wenn die Ausübung eines gemeinschaftsbezogenen Rechtes durch den Verband förderlich ist (vgl. BGH, 14.02.2014, V ZR 100/13, BGH, 08.02.2013, V ZR 238/11, sowie vorangehend BGH, 17.12.2010, V ZR 125/10, jeweils zitiert nach juris).

  • LG Nürnberg-Fürth, 06.05.2015 - 14 S 4480/14
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2016 - 14 S 2471/16
    Gemäß Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth, 14 S 4480/14 WEG, sei die Kostenverteilung in der Wohnungseigentümergemeinschaft, geregelt in der Teilungserklärung, unwirksam.

    Da nach dem Urteil des Landgerichtes Nürnberg-Fürth im Rechtsstreit 14 S 4480/14 WEG feststehe, dass die vereinbarten Vorgaben für die Kostenverteilung nichtig seien, könne nur die Korrektur der Teilungserklärung ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen.

  • BGH, 11.12.2015 - V ZR 180/14

    Passive Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2016 - 14 S 2471/16
    - Beseitigungsanspruch eines Nachbarn wegen eines durch ein Mitglied der Gemeinschaft auf dem nachbarlichen Grundstück errichteten Zaunes zur Einfriedung des Grundstückes der Eigentümergemeinschaft (BGH, 11.12.2015, V ZR 180/14, zitiert nach juris).
  • BGH, 22.01.2016 - V ZR 116/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Gerichtliche Geltendmachung von durch Beschluss

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2016 - 14 S 2471/16
    Geltendmachung von Unterlassungs- und/oder Beseitigungsansprüchen aus § 1004 BGB wegen Beeinträchtigungen bzw. Veränderungen des Gemeinschaftseigentums (BGH, 22.01.2016, V ZR 116/15, wegen unberechtigter Nutzung des Gemeinschaftsgrundstückes durch Nachbarn, BGH Urteil vom 05.12.2014, V ZR 5/14, wegen Störung des Gemeinschaftseigentums durch Ausübung der Prostitution in einer Sondereigentumseinheit, BGH, 30.03.2006, V ZB 17/06, wegen Errichtung von Mobilfunkanlagen auf dem Dach des gemeinschaftlichen Anwesens, BGH, 07.02.2014, V ZR 25/13, wegen nicht duldungspflichtiger baulicher Veränderung am Gemeinschaftseigentum in Form einer Terrassenüberdachung - aber: geborene Ausübungsbefugnis des Verbandes, soweit Schadensersatzansprüche wegen der Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Räume stehen-, BGH, 04.07.2014, V ZR 183/13, wegen Rückbau eines Betonfundaments für eine Terrasse auf der Gemeinschaftsfläche, BGH, 10.07.2015, V ZR 169/14, wegen teilungserklärungswidriger Nutzung eines Ladeneinheit als Gaststätte, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15

    Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2016 - 14 S 2471/16
    Erwerb eines Grundstückes durch die Gemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband, wenn das zu erwerbende Grundstück in das Verwaltungsvermögen des Verbandes übergehen soll (BGH, 18.03.2016, V ZR 75/15, zitiert nach juris).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2016 - 14 S 2471/16
    Geltendmachung von Unterlassungs- und/oder Beseitigungsansprüchen aus § 1004 BGB wegen Beeinträchtigungen bzw. Veränderungen des Gemeinschaftseigentums (BGH, 22.01.2016, V ZR 116/15, wegen unberechtigter Nutzung des Gemeinschaftsgrundstückes durch Nachbarn, BGH Urteil vom 05.12.2014, V ZR 5/14, wegen Störung des Gemeinschaftseigentums durch Ausübung der Prostitution in einer Sondereigentumseinheit, BGH, 30.03.2006, V ZB 17/06, wegen Errichtung von Mobilfunkanlagen auf dem Dach des gemeinschaftlichen Anwesens, BGH, 07.02.2014, V ZR 25/13, wegen nicht duldungspflichtiger baulicher Veränderung am Gemeinschaftseigentum in Form einer Terrassenüberdachung - aber: geborene Ausübungsbefugnis des Verbandes, soweit Schadensersatzansprüche wegen der Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Räume stehen-, BGH, 04.07.2014, V ZR 183/13, wegen Rückbau eines Betonfundaments für eine Terrasse auf der Gemeinschaftsfläche, BGH, 10.07.2015, V ZR 169/14, wegen teilungserklärungswidriger Nutzung eines Ladeneinheit als Gaststätte, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14

    Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2016 - 14 S 2471/16
    Geltendmachung von Unterlassungs- und/oder Beseitigungsansprüchen aus § 1004 BGB wegen Beeinträchtigungen bzw. Veränderungen des Gemeinschaftseigentums (BGH, 22.01.2016, V ZR 116/15, wegen unberechtigter Nutzung des Gemeinschaftsgrundstückes durch Nachbarn, BGH Urteil vom 05.12.2014, V ZR 5/14, wegen Störung des Gemeinschaftseigentums durch Ausübung der Prostitution in einer Sondereigentumseinheit, BGH, 30.03.2006, V ZB 17/06, wegen Errichtung von Mobilfunkanlagen auf dem Dach des gemeinschaftlichen Anwesens, BGH, 07.02.2014, V ZR 25/13, wegen nicht duldungspflichtiger baulicher Veränderung am Gemeinschaftseigentum in Form einer Terrassenüberdachung - aber: geborene Ausübungsbefugnis des Verbandes, soweit Schadensersatzansprüche wegen der Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Räume stehen-, BGH, 04.07.2014, V ZR 183/13, wegen Rückbau eines Betonfundaments für eine Terrasse auf der Gemeinschaftsfläche, BGH, 10.07.2015, V ZR 169/14, wegen teilungserklärungswidriger Nutzung eines Ladeneinheit als Gaststätte, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 04.07.2014 - V ZR 183/13

    Verjährungsbeginn für Ansprüche einer Wohnungeigentümergemeinschaft:

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2016 - 14 S 2471/16
    Geltendmachung von Unterlassungs- und/oder Beseitigungsansprüchen aus § 1004 BGB wegen Beeinträchtigungen bzw. Veränderungen des Gemeinschaftseigentums (BGH, 22.01.2016, V ZR 116/15, wegen unberechtigter Nutzung des Gemeinschaftsgrundstückes durch Nachbarn, BGH Urteil vom 05.12.2014, V ZR 5/14, wegen Störung des Gemeinschaftseigentums durch Ausübung der Prostitution in einer Sondereigentumseinheit, BGH, 30.03.2006, V ZB 17/06, wegen Errichtung von Mobilfunkanlagen auf dem Dach des gemeinschaftlichen Anwesens, BGH, 07.02.2014, V ZR 25/13, wegen nicht duldungspflichtiger baulicher Veränderung am Gemeinschaftseigentum in Form einer Terrassenüberdachung - aber: geborene Ausübungsbefugnis des Verbandes, soweit Schadensersatzansprüche wegen der Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Räume stehen-, BGH, 04.07.2014, V ZR 183/13, wegen Rückbau eines Betonfundaments für eine Terrasse auf der Gemeinschaftsfläche, BGH, 10.07.2015, V ZR 169/14, wegen teilungserklärungswidriger Nutzung eines Ladeneinheit als Gaststätte, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

  • BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08

    Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer

  • BGH, 23.02.2006 - VII ZR 84/05

    Fälligkeit von Mängelbeseitigungsansprüchen der Erwerber von Wohnungseigentum;

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

  • AG Nürnberg, 24.02.2016 - 28 C 7279/15

    Eigentümerbeschlüsse über Jahresabrechnung und über Einholung der Zustimmung zur

  • BGH, 13.10.2017 - V ZR 305/16

    Wohnungseigentumssache: Ausübungsbefugnis des Verbands für den Individualanspruch

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in ZMR 2017, 91 ff. abgedruckt ist, hält den Beschluss für nichtig, weil es der Eigentümerversammlung an der Beschlusskompetenz fehle.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht