Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 31.07.2009 - 19 S 2183/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Beschluss der Wohnungseigentümer über ein Verbot der Hundehaltung: Außenwirkung gegenüber Mietern der Sondereigentümer
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 15; BGB § 1004
Kein Unterlassungsanspruch bei beschlusswidriger Hundehaltung durch den Mieter eines Wohnungseigentümers - polar-chat.de
Beschluss der Wohnungseigentümer über Hundehaltungsverbot - Bindung für den Mieter?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschlusswidrige Hundehaltung durch den Mieter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Fürth/Bayern, 14.01.2009 - 380 C 2398/08
- AG Nürnberg, 14.01.2009 - 19 S 2183/09
- LG Nürnberg-Fürth, 31.07.2009 - 19 S 2183/09
Papierfundstellen
- ZMR 2010, 69
Wird zitiert von ... (3)
- AG Hannover, 28.04.2016 - 541 C 3858/15
Darf Toby bleiben?
Eine andere Gesetzesauslegung käme einem Rechtsetzungsrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft gleich, wenn sie ähnlich einer Satzung oder Rechtsverordnung Recht setzen könnte (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 31. Juli 2009 - 19 S 2183/09 -, Rn. 46, juris). - LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 13 S 138/17
Sieht die Teilungserklärung eine Nutzung einer Teileigentumseinheit als Laden …
Ob im Falle der Gebrauchsregelung durch Beschluss eine andere rechtliche Beurteilung geboten wäre (so etwa Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 31.7. 2009 - 19 S 2183/09 = ZWE 2010, 26), kann vorliegend offen bleiben. - LG Essen, 08.01.2014 - 13 S 113/13
Zuständigkeitskonzentration gemäß § 72 Abs. 2 GVG bei Streitgenossen
Entsprechendes gilt auch für den Umstand, dass ein Wohnungseigentümer befugt ist, einen Unterlassungsanspruch (isoliert) gegen den Mieter eines Wohnungseigentümers bei dem nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht "im Zivilprozessweg" geltend zu machen (vgl. LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2010, 69 ff.).