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   LG Offenburg, 03.02.2023 - 1 T 9/23   

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https://dejure.org/2023,1379
LG Offenburg, 03.02.2023 - 1 T 9/23 (https://dejure.org/2023,1379)
LG Offenburg, Entscheidung vom 03.02.2023 - 1 T 9/23 (https://dejure.org/2023,1379)
LG Offenburg, Entscheidung vom 03. Februar 2023 - 1 T 9/23 (https://dejure.org/2023,1379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Soldatenversorgungsgesetz - Pfändbarkeit Übergangsbeihilfe, Sterbegeld, Unfallentschädigung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 11 SVG, § 48 Abs 2 S 1 SVG, § 48 Abs 2 S 2 SVG, § 851 Abs 1 ZPO
    Pfändbarkeit von Übergangsgebührnissen eines früheren Soldaten

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pfändbarkeit der Ansprüche eines Schuldners auf Übergangsgebührnisse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 UF 82/97
    Auszug aus LG Offenburg, 03.02.2023 - 1 T 9/23
    Dementsprechend sind Ansprüche auf Übergangsgebührnisse (§ 11 SVG) nach § 48 Abs. 2 Satz 2 SVG wie Arbeitseinkommen pfändbar (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 23.03.1999 - 5 UF 82/97, juris Rn. 37; Stöber/Rellermeyer, Forderungspfändung, 17. Aufl. 2020, Rn. C.45).

    Denn Übergangsgebührnisse gemäß § 11 SVG sind als laufendes Einkommen für eine Übergangszeit aus einem früheren Dienstverhältnis anzusehen (BGH, Urteil vom 03.10.1979 - IV ZR 103/78, juris Rn. 19; OLG Zweibrücken, Urteil vom 23.03.1999 - 5 UF 82/97, juris Rn. 37).

  • BGH, 03.10.1979 - IV ZR 103/78

    Zugewinnausgleich - Berechnung des Zugewinnausgleichs - Soldat auf Zeit -

    Auszug aus LG Offenburg, 03.02.2023 - 1 T 9/23
    Denn Übergangsgebührnisse gemäß § 11 SVG sind als laufendes Einkommen für eine Übergangszeit aus einem früheren Dienstverhältnis anzusehen (BGH, Urteil vom 03.10.1979 - IV ZR 103/78, juris Rn. 19; OLG Zweibrücken, Urteil vom 23.03.1999 - 5 UF 82/97, juris Rn. 37).
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