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   LG Offenburg, 05.01.2018 - 1 T 26/18   

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https://dejure.org/2018,3405
LG Offenburg, 05.01.2018 - 1 T 26/18 (https://dejure.org/2018,3405)
LG Offenburg, Entscheidung vom 05.01.2018 - 1 T 26/18 (https://dejure.org/2018,3405)
LG Offenburg, Entscheidung vom 05. Januar 2018 - 1 T 26/18 (https://dejure.org/2018,3405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 1 InsVV, § 3 Abs 2 InsVV, § 63 Abs 1 InsO
    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschläge bei der Insolvenzverwaltung einer Kapitalgesellschaft sowie der Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen; Abschlag aufgrund der Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.06.2017 - IX ZB 65/15

    Rechtsbeschwerde im Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Insolvenzverwalter

    Auszug aus LG Offenburg, 05.01.2018 - 1 T 26/18
    Es wird eine - wertende - Gesamtwürdigung verlangt, um den endgültigen Ab- oder Zuschlag festzusetzen (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15 -, Rn. 7, juris; Haarmeyer/Mock InsVV § 3 Rn. 126 - 127, beck-online).

    Dieser hat zuletzt einen Zuschlag von 0, 25 für einen Insolvenzverwalter für ausreichend erachtet, der einen extrem aufwändigen und letztlich erfolglosen Prozess gegen einen ehemaligen Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin geführt hat (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15).

    Zudem fehlt es insoweit auch an den übrigen Zulassungsvoraussetzungen, weil sich der Bundesgerichtshof in einer kürzlich ergangenen Entscheidung (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15) bereits mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob die Geltendmachung von Organhaftungsansprüchen einen Zuschlag rechtfertigen kann.

  • BGH, 12.05.2011 - IX ZB 143/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Zumessung eines Zuschlags wegen

    Auszug aus LG Offenburg, 05.01.2018 - 1 T 26/18
    Die "normale" Tätigkeit eines vorläufigen Verwalters rechtfertigt nach ständiger Rechtsprechung des BGH regelmäßig einen Abschlag von der Vergütung als endgültiger Verwalter (BGH, NZI 2011, 630), da all die Tätigkeiten, die ein vorläufiger Verwalter bereits erbracht hat, von dem endgültigen Verwalter nicht mehr zu erbringen sind bzw. er auf diesen aufbauen kann.

    Der BGH hat zudem in der späteren Entscheidung aus dem Jahr 2011(BGH, NZI 2011, 630) nochmals ausdrücklich bekräftigt, dass bei der Vergütung eines Insolvenzverwalters regelmäßig ein Abschlag vorzunehmen ist, wenn dieser als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig war.

    (Vgl. zum Ganzen: BGH, NZI 2011, 630, beck-online) Ein gesonderter Zuschlag bzw. ein Verzicht auf den Abschlag ist nach Auffassung des Beschwerdegerichts erst dann ernsthaft in Betracht zu ziehen, wenn nach der vorläufigen Insolvenzverwaltung im späteren Insolvenzverfahren eine derart große Steigerung der Masse stattfindet, dass der prozentuale Abschlag von dieser Masse tatsächlich aufgrund der degressiven allgemeinen Vergütung den vom Insolvenzverwalter durch die Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen erzielten Zuwachs in der allgemeinen Vergütung aufzehrt und der Insolvenzverwalter substantiiert darlegt, dass seine Tätigkeit im vorläufigen Insolvenzverfahren die spätere Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen insbesondere durch die bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren erhaltenen Informationen nicht erleichtert hat.

  • BGH, 18.06.2009 - IX ZB 97/08

    Rechtfertigung eines Abschlags bei der Festsetzung der Vergütung eines im

    Auszug aus LG Offenburg, 05.01.2018 - 1 T 26/18
    (BGH, Urt. 18.06.2009, IX ZB 97/08) Es seien keine Regelaufgaben in ausreichendem Umfang entfallen, die einen Abschlag auf die Vergütung als Insolvenzverwalter rechtfertigen würden.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.06.2009 (BGH, Urt. 18.06.2009, IX ZB 97/08).

  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvR 3102/13

    Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters ist

    Auszug aus LG Offenburg, 05.01.2018 - 1 T 26/18
    Mit der Durchsetzung berechtigter Forderungen und insbesondere von Anfechtungsansprüchen ist das Insolvenzverfahren auch ein Element zur Verwirklichung des Justizgewährungsanspruchs (BVerfG, NJW 2016, 930).
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus LG Offenburg, 05.01.2018 - 1 T 26/18
    Wurde die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters mithin vergütet, kann die gleiche Tätigkeit im eröffneten Verfahren nicht erneut vergütet werden (BGH NZI 2006, 464 [466 f.] = ZInsO 2006, 642; Pape, ZInsO 2008, 1041, 1047), auch wenn sie dann auf einen anderen Zeitpunkt ausgerichtet ist.
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZB 247/06

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Einstellung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus LG Offenburg, 05.01.2018 - 1 T 26/18
    Dies ist etwa bei konzernrechtlichen Sachverhalten oder bei börsennotierten Aktiengesellschaften der Fall, von denen die vorliegende Insolvenzschuldnerin aber weit entfernt ist (vgl. Bsp. m.w.N.: Haarmeyer/Mock InsVV, 5. Aufl. 2014, InsVV § 3 Rn. 99; Blümle, in: Braun, InsO, 7. Aufl., § 63, Rn. 17; BGH, NZI 2009, 57).
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