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LG Offenburg, 18.07.2002 - 8 AR 3/02 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsmittel gegen die Zurückweisung des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Widerruf der Zurückstellung durch den Jugendrichter nach Abbruch einer Drogentherapie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betäubungsmittelstrafrecht: Keine Anfechtung der jugendrichterlichen Entscheidung über den Nichtwiderruf der Zurückstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Offenburg, 02.04.2002 - 7 Ls 5 Js 10435/00
- LG Offenburg, 18.07.2002 - 8 AR 3/02
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 347
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 16.04.1993 - 3 VAs 8/93
Auszug aus LG Offenburg, 18.07.2002 - 8 AR 3/02
Der Jugendrichter unterliegt damit -- wiederum wie die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde -- abgesehen von Entscheidungen im Rahmen von § 83 Abs. 1 JGG, was vorliegend nicht gegeben ist, der Dienstaufsicht des Generalstaatsanwalts (§ 21 Abs. 1 lit. a StVollstrO;… Eisenberg aaO § 83 Rn 2;… Körner aaO § 35 Rn 194; Isak/Wagner StVollstrO 9. A. § 21 Rn 6; vgl. auch OLG München NStZ 1993, 455, 456 a. E.). - LG Freiburg, 20.06.1989 - V Qs 12/89
Gebühren und Kosten: Kosten und notwendige Auslagen bei Aufhebung des Widerrufs …
Auszug aus LG Offenburg, 18.07.2002 - 8 AR 3/02
Die Kostenentscheidung beruht hinsichtlich des Beschwerdeverfahrens auf § 473 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StPO, im Übrigen auf einer entsprechenden Anwendung der § 464 Abs. 1, § 467 Abs. 1 StPO (vgl. LG Freiburg MDR 1989, 1020).