Rechtsprechung
   LG Offenburg, 18.07.2002 - 8 AR 3/02   

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https://dejure.org/2002,11105
LG Offenburg, 18.07.2002 - 8 AR 3/02 (https://dejure.org/2002,11105)
LG Offenburg, Entscheidung vom 18.07.2002 - 8 AR 3/02 (https://dejure.org/2002,11105)
LG Offenburg, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - 8 AR 3/02 (https://dejure.org/2002,11105)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittel gegen die Zurückweisung des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Widerruf der Zurückstellung durch den Jugendrichter nach Abbruch einer Drogentherapie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betäubungsmittelstrafrecht: Keine Anfechtung der jugendrichterlichen Entscheidung über den Nichtwiderruf der Zurückstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 347
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 16.04.1993 - 3 VAs 8/93
    Auszug aus LG Offenburg, 18.07.2002 - 8 AR 3/02
    Der Jugendrichter unterliegt damit -- wiederum wie die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde -- abgesehen von Entscheidungen im Rahmen von § 83 Abs. 1 JGG, was vorliegend nicht gegeben ist, der Dienstaufsicht des Generalstaatsanwalts (§ 21 Abs. 1 lit. a StVollstrO; Eisenberg aaO § 83 Rn 2; Körner aaO § 35 Rn 194; Isak/Wagner StVollstrO 9. A. § 21 Rn 6; vgl. auch OLG München NStZ 1993, 455, 456 a. E.).
  • LG Freiburg, 20.06.1989 - V Qs 12/89

    Gebühren und Kosten: Kosten und notwendige Auslagen bei Aufhebung des Widerrufs

    Auszug aus LG Offenburg, 18.07.2002 - 8 AR 3/02
    Die Kostenentscheidung beruht hinsichtlich des Beschwerdeverfahrens auf § 473 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StPO, im Übrigen auf einer entsprechenden Anwendung der § 464 Abs. 1, § 467 Abs. 1 StPO (vgl. LG Freiburg MDR 1989, 1020).
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