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   LG Osnabrück, 24.07.2014 - 3 O 1497/14   

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LG Osnabrück, 24.07.2014 - 3 O 1497/14 (https://dejure.org/2014,20268)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 24.07.2014 - 3 O 1497/14 (https://dejure.org/2014,20268)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - 3 O 1497/14 (https://dejure.org/2014,20268)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Duisburg, 09.03.2016 - 8 O 382/15

    Zuständigkeit des Gerichts i.R.e. Anspruchs aus einem Geschäft als

    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wird vermehrt die Auffassung vertreten, dass bei der Frage, ob eine Handelssache im Sinne des § 95 Abs. 1 GVG vorliegt, bei einem auf eine Insolvenzanfechtung gestützten Zahlungsanspruch auf das der Anfechtung zugrunde liegende Rechtsgeschäft abzustellen ist (etwa LG Osnabrück DZWIR 2002, 217 m.w.N. (bei einem zugrunde liegenden Gesellschaftsverhältnis); LG Osnabrück ZInsO 2014, 1963 und LG Dortmund NZI 2015, 894 (jeweils bei zugrunde liegenden beiderseitigen Handelsgeschäften)).
  • LG Dortmund, 20.03.2015 - 4 O 374/14
    Vielmehr vertritt die Kammer die Auffassung, dass Ansprüche aus einem Handelsgeschäft auch dann vorliegen, wenn die zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehörenden Rechtshandlungen insolvenzrechtliche Rückgewähransprüche auslösen (so auch LG Osnabrück, Beschluss vom 24.07.2014, 3 O 1497/14; LG München I, Beschluss vom 29.06.1999, 10 O 5741/99).
  • LG Coburg, 14.06.2017 - 23 O 102/17

    Anspruch auf Rückzahlung von Ausschüttungen, insolvenzrechtlicher

    So haben auch das LG Osnabrück, Beschluss vom 24.7.2014, Az. 3 O 1497/14, das LG Köln, Beschluss vom 18.4.2001, Az. 21 O 39/01, und das LG Dortmund, Beschluss vom 20.3.2015, Az. 4 O 374/14, entschieden, dass die Geltendmachung insolvenzrechtlicher Rückgewähransprüche nach Anfechtung von Rechtshandlungen aus einem Handelsgeschäft durch den Insolvenzverwalter als Handelssache zu qualifizieren ist.
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