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   LG Paderborn, 20.07.2020 - 3 O 92/20   

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LG Paderborn, 20.07.2020 - 3 O 92/20 (https://dejure.org/2020,32846)
LG Paderborn, Entscheidung vom 20.07.2020 - 3 O 92/20 (https://dejure.org/2020,32846)
LG Paderborn, Entscheidung vom 20. Juli 2020 - 3 O 92/20 (https://dejure.org/2020,32846)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

    Auszug aus LG Paderborn, 20.07.2020 - 3 O 92/20
    Außerdem muss sie entweder gesondert präsentiert oder drucktechnisch so stark hervorgehoben werden, dass sie dem Versicherungsnehmer beim Durchblättern der übersandten Vertragsunterlagen nicht entgeht, selbst wenn er nicht nach einer Widerspruchsmöglichkeit sucht (BGH, NJW-RR 2004, 751 = VersR 2004, 497; vgl hierzu: NJW-RR 2018, 796).

    Für die Deutlichkeit der Hervorhebung kommt es auch auf den Umfang und die Gestaltung der sonstigen Vertragsunterlagen an (BGH, NJW-RR 2004, 751 = VersR 2004, 497).

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus LG Paderborn, 20.07.2020 - 3 O 92/20
    Eine Rechtsausübung kann treuwidrig sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil sich das frühere Verhalten mit dem späteren als sachlich unvereinbar darstellt und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11 -, juris).
  • BGH, 01.06.2016 - IV ZR 482/14

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Rückabwicklung eines nach

    Auszug aus LG Paderborn, 20.07.2020 - 3 O 92/20
    Solche Umstände sind dann anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer auf den Vertrag inhaltlich Einfluss nimmt oder den Vertrag für weitere Zwecke nutzt, zum Beispiel im Falle einer Abtretung zur Forderungssicherung (LG Essen, Urteil vom 26. Juni 2019 - 18 O 256/18 -, juris), wobei der Bundesgerichtshof ein solches Vertrauen etwa bei einem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Abschluss des Vertrages und dessen Einsatz zur Kreditsicherung, bei einer mehrfachen Abtretung (BGH, Urteil vom 01. Juni 2016 - IV ZR 482/14 -, Rn. 24, juris) oder bei einer zwischenzeitlichen Kündigung und anschließendem Neuabschluss des Vertrages (BGH, Beschluss vom 11. November 2015 - IV ZR 117/15 -, Rn. 17, juris) angenommen hat.
  • BGH, 23.01.2018 - XI ZR 298/17

    Voraussetzungen der Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem

    Auszug aus LG Paderborn, 20.07.2020 - 3 O 92/20
    Damit fällt in Bezug auf das Umstandsmoment der seit Vertragsbeendigung verstrichene Zeitraum deutlich zu Gunsten der Beklagten ins Gewicht (vgl. zum Widerruf von Verbraucherdarlehens-verträgen BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17 -, Rn. 14, juris).
  • BGH, 01.06.2016 - IV ZR 343/15

    Fondsgebundene Lebensversicherung nach dem sog. Policenmodell: Widerspruchsrecht

    Auszug aus LG Paderborn, 20.07.2020 - 3 O 92/20
    In einem solchen Fall widerspricht die Ausübung des Widerspruchsrechts in Ermangelung über die reine Prämienzahlung hinausgehender, besonders gravierender Umstände nicht Treu und Glauben (BGH, Urteil vom 01. Juni 2016 - IV ZR 343/15 -, Rn. 21, juris).
  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 117/15

    Rücktritt des Versicherungsnehmers vom Versicherungsvertrag: Treuwidriges

    Auszug aus LG Paderborn, 20.07.2020 - 3 O 92/20
    Solche Umstände sind dann anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer auf den Vertrag inhaltlich Einfluss nimmt oder den Vertrag für weitere Zwecke nutzt, zum Beispiel im Falle einer Abtretung zur Forderungssicherung (LG Essen, Urteil vom 26. Juni 2019 - 18 O 256/18 -, juris), wobei der Bundesgerichtshof ein solches Vertrauen etwa bei einem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Abschluss des Vertrages und dessen Einsatz zur Kreditsicherung, bei einer mehrfachen Abtretung (BGH, Urteil vom 01. Juni 2016 - IV ZR 482/14 -, Rn. 24, juris) oder bei einer zwischenzeitlichen Kündigung und anschließendem Neuabschluss des Vertrages (BGH, Beschluss vom 11. November 2015 - IV ZR 117/15 -, Rn. 17, juris) angenommen hat.
  • OLG München, 31.08.2018 - 25 U 607/18

    Widerspruch gemäß § 5a VVG aF des (formell) nicht ordnungsgemäß belehrten

    Auszug aus LG Paderborn, 20.07.2020 - 3 O 92/20
    Bei besonders langer Vertragsdurchführung kommt die Annahme einer besonderen Vertrauenswirkung deshalb schon dann in Betracht, wenn an sich eher gering zu gewichtende Umstände für eine solche Annahme vorhanden sind (vgl. OLG München, Urteil vom 31. August 2018 - 25 U 607/18 -, Rn. 24, juris).
  • BGH, 21.12.2016 - IV ZR 339/15

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Anforderungen an

    Auszug aus LG Paderborn, 20.07.2020 - 3 O 92/20
    Es müssen vielmehr besonders gravierende Umstände gegeben sein, die im Ausnahmefall auch dem nicht ordnungsgemäß belehrten Versicherungsnehmer die Geltendmachung seines Anspruchs verwehren können (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.2016 - IV ZR 339/15).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2018 - 24 U 13/18

    Verwirkung des aufgrund der nicht ordnungsgemäßen Widerspruchsbelehrung

    Auszug aus LG Paderborn, 20.07.2020 - 3 O 92/20
    Hierdurch kann im Einzelnen nicht notwendigerweise für den Kläger erkennbar ein schutzwürdiges Vertrauen der Beklagten in den unbedingten Bestand des Vertrages begründet werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 2018 - 24 U 13/18 -, juris).
  • OLG Saarbrücken, 21.02.2018 - 5 U 45/17

    Altvertrag über eine Rentenversicherung im Policenmodell: Anforderungen an eine

    Auszug aus LG Paderborn, 20.07.2020 - 3 O 92/20
    Außerdem muss sie entweder gesondert präsentiert oder drucktechnisch so stark hervorgehoben werden, dass sie dem Versicherungsnehmer beim Durchblättern der übersandten Vertragsunterlagen nicht entgeht, selbst wenn er nicht nach einer Widerspruchsmöglichkeit sucht (BGH, NJW-RR 2004, 751 = VersR 2004, 497; vgl hierzu: NJW-RR 2018, 796).
  • LG Essen, 26.06.2019 - 18 O 256/18

    Verwirkung des Rücktrittsrechts eines nicht ordnungsgemäß belehrten

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