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   LG Paderborn, 26.07.2019 - 1 T 56/19   

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https://dejure.org/2019,26478
LG Paderborn, 26.07.2019 - 1 T 56/19 (https://dejure.org/2019,26478)
LG Paderborn, Entscheidung vom 26.07.2019 - 1 T 56/19 (https://dejure.org/2019,26478)
LG Paderborn, Entscheidung vom 26. Juli 2019 - 1 T 56/19 (https://dejure.org/2019,26478)
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  • OLG Celle, 18.08.1994 - 7 W 45/94
    Auszug aus LG Paderborn, 26.07.2019 - 1 T 56/19
    In der Rechtsprechung finden sich zur Auslegung des § 377 Abs. 2 Nr. 1 ZPO im Hinblick auf die Bezeichnung der Parteien regelmäßig keine Ausführungen, da dort lediglich Erfordernisse in Bezug auf die Bezeichnung des Beweisthemas im Sinne des § 377 Abs. 2 Nr. 2 ZPO thematisiert werden, was auch grundsätzlich nach den Recherchen der Kammer ein bedeutenderes Rechtsproblem darzustellen scheint (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 18.08.1994, Az. 7 W 45/94; Reinecke , MDR 1990, 1061).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.05.2015 - L 27 R 65/15

    Ordnungsgeld - Zeuge - Ladung - auflösende Bedingung - Befundbericht

    Auszug aus LG Paderborn, 26.07.2019 - 1 T 56/19
    Vor diesem Hintergrund lassen insbesondere die zahlreichen zu dieser Frage ergangenen Entscheidungen des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. nur Beschl. v. 01.08.2016, Az. L 11 SB 126/16 B; Beschl. v. 13, 05.2015, Az. L 27 R 65/15 B) die Frage nach der Parteibezeichnung regelmäßig offen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.08.2016 - L 11 SB 126/16

    Höhe des Ordnungsgeldes bei Nichterscheinen eines behandelnden Arztes des

    Auszug aus LG Paderborn, 26.07.2019 - 1 T 56/19
    Vor diesem Hintergrund lassen insbesondere die zahlreichen zu dieser Frage ergangenen Entscheidungen des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. nur Beschl. v. 01.08.2016, Az. L 11 SB 126/16 B; Beschl. v. 13, 05.2015, Az. L 27 R 65/15 B) die Frage nach der Parteibezeichnung regelmäßig offen.
  • AG Warburg, 02.07.2019 - 1 C 102/18
    Auszug aus LG Paderborn, 26.07.2019 - 1 T 56/19
    Die sofortige Beschwerde der Zeugin T gegen den Beschluss des Amtsgerichts Warburg vom 02.07.2019 (1 C 102/18) wird zurückgewiesen.
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