Rechtsprechung
LG Potsdam, 05.06.2003 - 27 Ns 173/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 29.04.2002 - 84 Cs 7/02
- LG Potsdam, 05.06.2003 - 27 Ns 173/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 05.03.1992 - 1 BvR 1770/91
Verfassungsrchtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Entscheidungen wegen …
Auszug aus LG Potsdam, 05.06.2003 - 27 Ns 173/02
Für den Bereich der öffentlichen und politischen Meinungsbildung gilt hierbei grundsätzlich eine Vermutung zu Gunsten der Freiheit der Rede (ständige Rechtsprechung des BVerfG; BVerfGE 7, 198, 208, 212; 61-1, 11; NJW 1992, 2815; NJW 2001, 2613).Die Frage ist nur, ob und wie weit sich aus dem Recht der persönlichen Ehre im Einzelfall Grenzen ergeben (BVerfGE 61, 1; BVerfG NJW 1992, 2815).
Eine Äußerung, die einen Beitrag zum politischen Meinungskampf in einer die Öffentlicheit wesentlich berührenden Frage darstellt, muss grundsätzlich auch dann hingenommen werden, wenn Kritik in überspitzter und polemischer Form geäußert wird (BVerfG, NJW 1992, 2815).
Angegriffenen und sogar namentlich genannt werden (BVerfG NJW 1992, 2815).
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus LG Potsdam, 05.06.2003 - 27 Ns 173/02
Wegen ihres die Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts sind diese Ausnahmetatbestände jedoch eng auszulegen (BVerfGE 93, 266).Eine Schmähkritik liegt dann vor, wenn in der umstrittenen Äußerung kein Beitrag zur Auseinandersetzung in der Sache liegt, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE 82, 43; 93, 266, 294, 303; StV 2000, 414; BGHSt 36, 83, 85; KG vom 22.11.2000, Az: (4) l Ss 309/00 (174/00), veröffentlicht in JURIS).
- BayObLG, 15.07.1993 - 3St RR 154/92
Peter Gauweiler
Auszug aus LG Potsdam, 05.06.2003 - 27 Ns 173/02
Folgerichtig kann es nicht als Bagatelle behandelt werden, vielmehr ist es für einen Beamten oder Richter in hohem Maße herabwürdigend, in nahe Verbindung zum Nationalsozialismus und dessen Verbrechen oder gar mit Zielen, Methoden, Taten und führenden Personen des Nationalsozialismus gleichgestellt zu werden (vgl. BVerfGE 82, 272; BayObLGSt 1993, 111; OLG Hamburg, NJW 1990, 1246).In der Rechtsprechung ist eine Formalbeleidigung beispielsweise angenommen bei der Äußerung eines Beleidigers "Der Richter gehört dem Volksgerichtshof zugeordnet" (OLG Hamburg NJW 1990, 1246), bei der Bezeichnung eines Zeugen als "bedenkenlosen Berufslügner" (OLG Hamburg, NStZ-RR 1997, 103) oder bei der Gleichstellung eines gewählten Politikers mit Nazipersönlichkeiten (BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65).
- OLG Hamburg, 23.01.1990 - 2 Ss 103/89
Auszug aus LG Potsdam, 05.06.2003 - 27 Ns 173/02
Folgerichtig kann es nicht als Bagatelle behandelt werden, vielmehr ist es für einen Beamten oder Richter in hohem Maße herabwürdigend, in nahe Verbindung zum Nationalsozialismus und dessen Verbrechen oder gar mit Zielen, Methoden, Taten und führenden Personen des Nationalsozialismus gleichgestellt zu werden (vgl. BVerfGE 82, 272; BayObLGSt 1993, 111; OLG Hamburg, NJW 1990, 1246).In der Rechtsprechung ist eine Formalbeleidigung beispielsweise angenommen bei der Äußerung eines Beleidigers "Der Richter gehört dem Volksgerichtshof zugeordnet" (OLG Hamburg NJW 1990, 1246), bei der Bezeichnung eines Zeugen als "bedenkenlosen Berufslügner" (OLG Hamburg, NStZ-RR 1997, 103) oder bei der Gleichstellung eines gewählten Politikers mit Nazipersönlichkeiten (BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65).
- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus LG Potsdam, 05.06.2003 - 27 Ns 173/02
Für die (Un-)Vermeidbarkeit des Irrtums ist es erforderlich, dass der Täter sein Gewissen anspannt und alle seine Erkenntniskräfte und sittlichen Wertvorstellungen einsetzt - und zwar auf der Grundlage der Vorstellungen seiner Rechtsgemeinschaft (GrSen BGHSt 2, 194; BGHSt 4, 1, 5;… Tröndle/Fischer, a.a.O., § 17 Rz 8). - BGH, 23.12.1952 - 2 StR 612/52
Rechtsmittel
Auszug aus LG Potsdam, 05.06.2003 - 27 Ns 173/02
Für die (Un-)Vermeidbarkeit des Irrtums ist es erforderlich, dass der Täter sein Gewissen anspannt und alle seine Erkenntniskräfte und sittlichen Wertvorstellungen einsetzt - und zwar auf der Grundlage der Vorstellungen seiner Rechtsgemeinschaft (GrSen BGHSt 2, 194; BGHSt 4, 1, 5;… Tröndle/Fischer, a.a.O., § 17 Rz 8). - BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus LG Potsdam, 05.06.2003 - 27 Ns 173/02
Für den Bereich der öffentlichen und politischen Meinungsbildung gilt hierbei grundsätzlich eine Vermutung zu Gunsten der Freiheit der Rede (ständige Rechtsprechung des BVerfG; BVerfGE 7, 198, 208, 212; 61-1, 11; NJW 1992, 2815; NJW 2001, 2613). - BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus LG Potsdam, 05.06.2003 - 27 Ns 173/02
Die Frage ist nur, ob und wie weit sich aus dem Recht der persönlichen Ehre im Einzelfall Grenzen ergeben (BVerfGE 61, 1; BVerfG NJW 1992, 2815). - BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Postmortale Schmähkritik
Auszug aus LG Potsdam, 05.06.2003 - 27 Ns 173/02
Folgerichtig kann es nicht als Bagatelle behandelt werden, vielmehr ist es für einen Beamten oder Richter in hohem Maße herabwürdigend, in nahe Verbindung zum Nationalsozialismus und dessen Verbrechen oder gar mit Zielen, Methoden, Taten und führenden Personen des Nationalsozialismus gleichgestellt zu werden (vgl. BVerfGE 82, 272; BayObLGSt 1993, 111; OLG Hamburg, NJW 1990, 1246). - BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86
Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß
Auszug aus LG Potsdam, 05.06.2003 - 27 Ns 173/02
Eine Schmähkritik liegt dann vor, wenn in der umstrittenen Äußerung kein Beitrag zur Auseinandersetzung in der Sache liegt, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE 82, 43; 93, 266, 294, 303; StV 2000, 414; BGHSt 36, 83, 85; KG vom 22.11.2000, Az: (4) l Ss 309/00 (174/00), veröffentlicht in JURIS). - BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88
Kollektivbeleidigung von Soldaten
- BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit
- BayObLG, 13.07.2001 - 1St RR 75/01
Vorwurf der Rechtsbeugung als Meinungsäußerung
- BGH, 12.01.1956 - 4 StR 470/55
- BVerfG, 20.05.1999 - 1 BvR 1294/96
Im Ergebnis verfassungsrechtlich haltbare Verurteilung wegen Beleidigung aufgrund …
- BGH, 26.10.1954 - 5 StR 610/53
- OLG Hamburg, 12.11.1996 - 2 Ss 42/96
- AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15
Der Ausdruck "Rabauken-Jäger" ist eine strafbare Beleidigung
Die Meinungsfreiheit kann nur durch solche Rechtsgüter eingeschränkt werden, denen ebenfalls ein hoher Rang zukommt und die ihrerseits im Lichte der Meinungsfreiheit aufzufassen sind (vgl. LG Potsdam, Urteil vom 05.06.2003, Az. 27 Ns 173/02).Unter Formalbeleidigung versteht man die deutlich über eine angemessene Interessenwahrnehmung hinausgehende und für diese nicht erforderliche Herabsetzung, die sich aus der Form (z.B. Verwenden von Schimpfwörtern) oder den Umständen ergibt (vgl. LG Potsdam, Urteil vom 05.06.2003, Az. 27 Ns 173/02, zitiert nach Juris;… Fischer, StGB, 62. Aufl., § 193, Rdn. 4).