Rechtsprechung
LG Potsdam, 24.02.2016 - 52 O 80/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- damm-legal.de
"Heilen mit Licht" ist eine irreführende Werbeaussage für ein Medizingerät
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassunganspruch von Werbeaussagen über die Wirksamkeit von Medizingeräten wegen Irreführung (hier: "Heilen mit Licht")
- kanzlei.biz
Gesundheitliche Werbeaussage "Heilen mit Licht" ohne Wirksamkeitsnachweis unzulässig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
"Heilen mit Licht" ist eine irreführende Werbeaussage für ein Medizingerät
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
"Heilen mit Licht" ist irreführende Werbung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Irreführende Werbung für Medizingeräte zum "Heilen mit Licht"
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 106 (Kurzinformation)
Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Heilen mit Licht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11
Basisinsulin mit Gewichtsvorteil
Auszug aus LG Potsdam, 24.02.2016 - 52 O 80/15
Dabei sind, wie allgemein bei gesundheitsbezogener Werbung, besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage zu stellen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (ständige Rspr. s. nur BGH, GRUR 2013, 649). - BGH, 15.03.2012 - I ZR 44/11
ARTROSTAR
Auszug aus LG Potsdam, 24.02.2016 - 52 O 80/15
Das gilt insbesondere auf dem Gebiet der Schmerzlinderung, mit der auch hier geworben wird, da objektiv meßbare organische Befundmöglichkeiten fehlen und der Wirksamkeitsnachweis allein von der Beurteilung des subjektiven Empfindens der Probanden abhängt (BGH aaO und GRUR 2012, 1164f). - OLG München, 15.03.2001 - 6 U 5005/00
Medizinische Produkte - Behandlung von Übergewicht Konformitätsverfahren - …
Auszug aus LG Potsdam, 24.02.2016 - 52 O 80/15
Die Angaben des Herstellers zu den Produkteigenschaften bleiben weiterhin allein in seiner Verantwortung (OLG München, ZLR 2001, 614).