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   LG Potsdam, 27.01.2017 - 52 O 139/16   

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https://dejure.org/2017,15622
LG Potsdam, 27.01.2017 - 52 O 139/16 (https://dejure.org/2017,15622)
LG Potsdam, Entscheidung vom 27.01.2017 - 52 O 139/16 (https://dejure.org/2017,15622)
LG Potsdam, Entscheidung vom 27. Januar 2017 - 52 O 139/16 (https://dejure.org/2017,15622)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus LG Potsdam, 27.01.2017 - 52 O 139/16
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 17.12.2013, KZR 65/12 und KZR 66/12) gebietet das Diskriminierungsverbot, die Auswahlentscheidung auf andere als sachliche Kriterien zu stützen.

    Sie sind identisch mit den vom BGH für zulässig gehaltenen Kriterien zur Sicherung der Rechte der Kommunen (s. Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12, hier zitiert nach juris Rdn. 52).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus LG Potsdam, 27.01.2017 - 52 O 139/16
    Die Auswahl muß in einem transparenten Verfahren erfolgen und ist vorrangig an den Kriterien auszurichten, die das Ziel des § 1 EnWG konkretisieren (BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 65/12, zitiert nach juris Rdn. 15).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 17.12.2013, KZR 65/12 und KZR 66/12) gebietet das Diskriminierungsverbot, die Auswahlentscheidung auf andere als sachliche Kriterien zu stützen.

  • BGH, 26.01.2016 - KVZ 41/15

    Beschwerde einer Gemeinde gegen Missbrauchsverfügung der Kartellbehörde wegen

    Auszug aus LG Potsdam, 27.01.2017 - 52 O 139/16
    Hier ist zu berücksichtigen, daß bei der Gewichtung der Kriterien, wie auch bei deren Formulierung, den Gemeinden ein Beurteilungsspielraum zusteht (BGH aaO Rdn. 84; BGH, Beschluß vom 26.1. 2016, KVZ 41/15, zitiert nach juris Rdn. 22).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2016 - Kart U 1/15

    Gemeindliche Konzessionsvergabe: Anspruch auf Unterlassung des Neuabschlusses

    Auszug aus LG Potsdam, 27.01.2017 - 52 O 139/16
    37 Die von der Beklagten gewählte relative Bewertungsmethode ist nicht zu beanstanden (hM s. nur die Rechtsprechungsnachweise bei Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.7. 2016, Kart U 1/15, zitiert nach juris Rdn. 65; aber auch BGH aaO Rdn. 4; aA lediglich OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2015, 2 U 60/15).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2015 - 2 U (Kart) 4/15

    Kriterien für die Vergabe von Netzkonzessionen und deren Gewichtung

    Auszug aus LG Potsdam, 27.01.2017 - 52 O 139/16
    Das Netznutzungsentgelt kann, wie das OLG Düsseldorf (Urteil vom 23.12.2015, VI- 2 U (Kart) 4/15, hier zitiert nach juris Rdn. 19) ausgeführt hat, ohnehin vom Netzbetreiber aufgrund der Festlegung von Erlösobergrenzen durch die Anreizregulierung beeinflußt werden, weil der Netzbetreiber entscheidet, in welchem Umfang sie zugunsten seiner Rendite ausgeschöpft werden sollen.
  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15

    Gerichtliche Kontrolle der Vergabe einer Stromkonzession durch eine Gemeinde:

    Auszug aus LG Potsdam, 27.01.2017 - 52 O 139/16
    37 Die von der Beklagten gewählte relative Bewertungsmethode ist nicht zu beanstanden (hM s. nur die Rechtsprechungsnachweise bei Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.7. 2016, Kart U 1/15, zitiert nach juris Rdn. 65; aber auch BGH aaO Rdn. 4; aA lediglich OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2015, 2 U 60/15).
  • OLG Brandenburg, 22.08.2017 - 6 U 1/17

    Vergabe eines Stromkonzessionsvertrags: Anforderungen an ein

    Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das am 27.01.2017 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Potsdam - 52 O 139/16 - abgeändert.
  • LG Dortmund, 28.07.2017 - 13 O 22/17

    Auswahl des Konzessionärs für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes in einem

    Dem Argument der Verfügungsklägerin, durch eine offene Formulierung der Kriterien sei die Möglichkeit eröffnet, den gewünschten Bewerber mit einer höheren Punktzahl bewerten zu können, ist entgegenzuhalten, dass gerade bei einer Ausschreibung, bei der die Kriterien genau die Anforderungen der Kommune wiedergeben und damit wenig Spielraum für den Bieter bleibt, die Gefahr eines Zuschnitts auf den gewünschten Bewerber besteht (so auch Landgericht Potsdam, Urteil vom 27.01.2017, 52 O 139/16).
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