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LG Rostock, 10.08.2018 - 1 S 198/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fahrzeugbrand - Kfz-Haftpflichtversicherung muss zahlen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Fahrzeugbrand
Verfahrensgang
- AG Rostock, 13.10.2017 - 50 C 82/17
- LG Rostock, 10.08.2018 - 1 S 198/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.11.2007 - VI ZR 210/06
Haftung des Halters eines Kfz für Schäden durch vorsätzliches Inbrandsetzen …
Auszug aus LG Rostock, 10.08.2018 - 1 S 198/17
Es genügt, dass sich eine von dem KFZ ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das KFZ mitgeprägt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2007 - VI ZR 210/06 -, juris). - LG Köln, 05.10.2017 - 2 O 372/16
Selbstentzündung, Pkw-Brand, beim Betrieb
Auszug aus LG Rostock, 10.08.2018 - 1 S 198/17
Insoweit kann dahinstehen, ob ein solcher zeitlicher Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeuges dann zu verneinen ist, wenn sich der Brand mehrere Stunden nach dem Abstellen des Kraftfahrzeuges ereignet, weil dann keine Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs mehr tätig und der Motor nicht mehr warm ist (bei sieben oder acht Stunden verneinend: LG Köln, Urteil vom 05. Oktober 2017 - 2 O 372/16 -, juris).