Rechtsprechung
LG Rostock, 13.07.2018 - 1 S 82/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Jahresabrechnung mit Soll-Abrechnungen zulässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wismar, 09.05.2017 - 2 C 643/15
- LG Rostock, 13.07.2018 - 1 S 82/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf …
Auszug aus LG Rostock, 13.07.2018 - 1 S 82/17
Diesen Anforderungen genügt eine Abrechnung nur, wenn sie, anders als der Wirtschaftsplan, nicht die geschuldeten Zahlungen und die vorgesehenen Ausgaben, sondern die tatsächlichen Einnahmen und Kosten ausweist (BGH, Urteil vom 04. Dezember 2009 - V ZR 44/09, Rn. 10).
- AG Paderborn, 13.05.2020 - 52 C 2/20
Anspruch auf Ergänzung der Abrechnung?
Die beklagtenseits zitierte Rechtsprechung des AG Wismar, Az. 2 C 386/15 dürfte nach der Entscheidung des dortigen Berufungsgerichts in der Sache 1 S 82/17, Urteil v. 13.07.2018, auch nicht mehr gefolgt werden können.