Rechtsprechung
   LG Rostock, 15.03.2017 - 10 O 664/11 (3)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,26895
LG Rostock, 15.03.2017 - 10 O 664/11 (3) (https://dejure.org/2017,26895)
LG Rostock, Entscheidung vom 15.03.2017 - 10 O 664/11 (3) (https://dejure.org/2017,26895)
LG Rostock, Entscheidung vom 15. März 2017 - 10 O 664/11 (3) (https://dejure.org/2017,26895)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,26895) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.05.2007 - VI ZR 35/06

    Umfang der Aufklärungspflicht und Sorgfaltsmaßstab bei Anwendung einer ärztlichen

    Auszug aus LG Rostock, 15.03.2017 - 10 O 664/11
    Die sich hieraus ergebende Abwägung ist kein einmaliger Vorgang bei Beginn der Behandlung, sondern muss jeweils erneut vorgenommen werden, sobald neue Erkenntnisse über mögliche Risiken und Nebenwirkungen vorliegen, über die sich der behandelnde Arzt ständig, insbesondere durch unverzügliche Kontrolluntersuchungen zu informieren hat (BGH, NJW 2007, 2774 m.w.N.).
  • BGH, 09.12.1974 - VII ZR 182/73

    Zahnprothetische Behandlung als Dienstvertrag

    Auszug aus LG Rostock, 15.03.2017 - 10 O 664/11
    Der Arzt schuldet dem Patienten regelmäßig nur eine fachgerechte, dem wissenschaftlichen Stand entsprechende Behandlung als Dienstleistung, keinen Behandlungs- oder Heilerfolg (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, NJW 1975, 305; OLG Brandenburg, Urteil vom 05.04.2005, 1 U 34/04).
  • BGH, 20.02.2001 - VI ZR 179/00

    Begriff des Verhandelns bei Herantreten des Schädigers an den Geschädigten

    Auszug aus LG Rostock, 15.03.2017 - 10 O 664/11
    Verhandlungen schweben daher schon dann, wenn der in Anspruch Genommene Erklärungen abgibt, die dem Geschädigten die Annahme gestatten, der Verpflichtete lasse sich auf die Erörterung über die Berechtigung von Schadensersatzansprüchen ein (BGH, Urteil vom 20.02.2001, VersR 2001, 1167).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 1 U 34/04

    Haftung eines Zahnarztes auf Schadensersatz und Schmerzensgeld;

    Auszug aus LG Rostock, 15.03.2017 - 10 O 664/11
    Der Arzt schuldet dem Patienten regelmäßig nur eine fachgerechte, dem wissenschaftlichen Stand entsprechende Behandlung als Dienstleistung, keinen Behandlungs- oder Heilerfolg (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, NJW 1975, 305; OLG Brandenburg, Urteil vom 05.04.2005, 1 U 34/04).
  • OLG Brandenburg, 09.10.2002 - 1 U 7/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Auszug aus LG Rostock, 15.03.2017 - 10 O 664/11
    Als Behandlungsfehler ist dabei jeder Verstoß gegen die Regeln und Standards der ärztlichen Wissenschaft zu verstehen; ob ein Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat, beantwortet sich danach, ob er nach den von ihm zu fordernden medizinischen Kenntnissen und Erfahrungen im konkreten Fall diagnostisch und therapeutisch vertretbar und sorgfältig zu Werke gegangen ist oder nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, VersR 1997, 770, 771; OLG Brandenburg, Urteil vom 09.10.2002, 1 U 7/02).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht