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   LG Rostock, 20.01.2005 - 4 O 99/04   

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LG Rostock, 20.01.2005 - 4 O 99/04 (https://dejure.org/2005,19959)
LG Rostock, Entscheidung vom 20.01.2005 - 4 O 99/04 (https://dejure.org/2005,19959)
LG Rostock, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 4 O 99/04 (https://dejure.org/2005,19959)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unvermessene Grundstücksteilflächen, Grenzziehung,

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einhaltung der notariellen Form beim Verkauf einer unvermessenen Grundstücksteilfläche; Unmöglichkeit der Erfüllung wegen Enteignung; Rechtstellung des Käufers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.09.1995 - VI ZR 377/94

    Ansprüche eines in Westberlin ansässigen Eigentümers nach Übertragung auf den

    Auszug aus LG Rostock, 20.01.2005 - 4 O 99/04
    Wurde vor Eintragung des Käufers im Grundbuch der Grundstücksverkäufer enteignet oder das im Beitrittsgebiet belegene Grundstück in Volkseigentum überführt, ist die Übereignungspflicht des Verkäufers wegen (rechtlicher) Unmöglichkeit nach § 275 BGB erloschen (vgl. BGH, Urt. v. 19. September 1995, VI ZR 377/94 , ZOV 1996 30; OLG Brandenburg, Urt. v. 23. Oktober 1996 - 3 U 20/94 - VIZ 1997, 360 ).

    Rückübertragungsansprüche nach dem Vermögensgesetz stellen ein nach § 281 BGB a.F. (§ 285 in der Fassung vom 26. November 2001) herauszugebendes sog. stellvertretendes commodum dar, wenn der Restitutionsberechtigte seinerseits vor Enteignung zur Übereignung des Grundstücks verpflichtet war (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 1995, VI ZR 377/94 , ZOV 1996, 30; Beschl. v. 9. Juni 1999, IV ZR 278/98 , BGHR BGB § 2174 Verjährung 1 (Gründe); KG Berlin, Urteil vom 4. September 1998 - 17 U 3053/97, VIZ 2000, 677 ).

    In der Enteignung des zu übereigneten Grundstücks oder in der Überführung des Grundstücks in Volkseigentum liegt rechtliche Unmöglichkeit, da die Leistung aus Rechtsgründen nicht mehr erbracht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 19.09.1995 - VI ZR 377/94 -, juris = MDR 1996, 106, 107; OLG Brandenburg, VIZ 1997, 360; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2002, 419).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Rückübertragungsansprüche nach dem Vermögensgesetz ein sogenanntes stellvertretendes commudum für ein in der ehemaligen DDR enteignetes Grundstück darstellen, wenn der Restitutionsberechtigte seinerseits vor Enteignung zur Übereignung des Grundstücks verpflichtet war (vgl. BGH, Urteil vom 19.09.1995 - VI ZR 377/94 -, juris; BGH, Beschluss vom 09.06.1999 - IV ZR 278/98 -, juris; KG, VIZ 2000, 677).

    Dies war der Zeitpunkt, als er gerichtlich durchsetzbar war, d.h. mit Inkrafttreten des Vermögensgesetzes nach der Wende in der ehemaligen DDR (vgl. BVerwG, Z0V 1996, 369; BGH, Beschluss vom 09.06.1999 - IV ZR 278/98; Urteil vom 19.09.1995 - VI ZR 377/94 -, juris; KG, VIZ 2000, 677).

  • BGH, 24.04.1987 - V ZR 228/85

    Anforderungen an Bestimmtheit einer Klage auf Eintragung der Auflassung eines

    Auszug aus LG Rostock, 20.01.2005 - 4 O 99/04
    Beim Verkauf einer unvermessenen Teilfläche kann eine Verurteilung zur Abgabe der Eintragungsbewilligung erst erfolgen, wenn die Teilfläche bereits abgeschrieben ist oder wenigstens ein Veränderungsnachweis vorliegt (so auch BGH, 16. März 1984, V ZR 206/82, BGHZ 90, 323 ; BGH, 24. April 1987, V ZR 228/85, NJW 1988, 415 ).

    Unter der Voraussetzung, dass die Teilfläche zweifelsfrei bestimmt und festgelegt ist, ist auch eine Verurteilung zur Auflassung möglich (vgl. BGH, NJW 1988, 415 unter I.2. m.w.N.).

    § 28 GBO ist zwar nur eine Ordnungsvorschrift, bestimmt aber zugleich den Inhalt eines nach § 894 ZPO zu vollstreckenden Urteils, weil dieses nach Eintritt der Rechtskraft die Erklärung der Beklagten ersetzt (BGH, NJW 1988, 415 unter II.1. m.w.N.).

  • BGH, 09.06.1999 - IV ZR 278/98

    Verjährung bei Ansprüchen auf Erfüllung eines Vermächtnisses betreffend ein

    Auszug aus LG Rostock, 20.01.2005 - 4 O 99/04
    Rückübertragungsansprüche nach dem Vermögensgesetz stellen ein nach § 281 BGB a.F. (§ 285 in der Fassung vom 26. November 2001) herauszugebendes sog. stellvertretendes commodum dar, wenn der Restitutionsberechtigte seinerseits vor Enteignung zur Übereignung des Grundstücks verpflichtet war (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 1995, VI ZR 377/94 , ZOV 1996, 30; Beschl. v. 9. Juni 1999, IV ZR 278/98 , BGHR BGB § 2174 Verjährung 1 (Gründe); KG Berlin, Urteil vom 4. September 1998 - 17 U 3053/97, VIZ 2000, 677 ).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Rückübertragungsansprüche nach dem Vermögensgesetz ein sogenanntes stellvertretendes commudum für ein in der ehemaligen DDR enteignetes Grundstück darstellen, wenn der Restitutionsberechtigte seinerseits vor Enteignung zur Übereignung des Grundstücks verpflichtet war (vgl. BGH, Urteil vom 19.09.1995 - VI ZR 377/94 -, juris; BGH, Beschluss vom 09.06.1999 - IV ZR 278/98 -, juris; KG, VIZ 2000, 677).

    Dies war der Zeitpunkt, als er gerichtlich durchsetzbar war, d.h. mit Inkrafttreten des Vermögensgesetzes nach der Wende in der ehemaligen DDR (vgl. BVerwG, Z0V 1996, 369; BGH, Beschluss vom 09.06.1999 - IV ZR 278/98; Urteil vom 19.09.1995 - VI ZR 377/94 -, juris; KG, VIZ 2000, 677).

  • KG, 04.09.1998 - 17 U 3053/97

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus LG Rostock, 20.01.2005 - 4 O 99/04
    Rückübertragungsansprüche nach dem Vermögensgesetz stellen ein nach § 281 BGB a.F. (§ 285 in der Fassung vom 26. November 2001) herauszugebendes sog. stellvertretendes commodum dar, wenn der Restitutionsberechtigte seinerseits vor Enteignung zur Übereignung des Grundstücks verpflichtet war (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 1995, VI ZR 377/94 , ZOV 1996, 30; Beschl. v. 9. Juni 1999, IV ZR 278/98 , BGHR BGB § 2174 Verjährung 1 (Gründe); KG Berlin, Urteil vom 4. September 1998 - 17 U 3053/97, VIZ 2000, 677 ).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Rückübertragungsansprüche nach dem Vermögensgesetz ein sogenanntes stellvertretendes commudum für ein in der ehemaligen DDR enteignetes Grundstück darstellen, wenn der Restitutionsberechtigte seinerseits vor Enteignung zur Übereignung des Grundstücks verpflichtet war (vgl. BGH, Urteil vom 19.09.1995 - VI ZR 377/94 -, juris; BGH, Beschluss vom 09.06.1999 - IV ZR 278/98 -, juris; KG, VIZ 2000, 677).

    Dies war der Zeitpunkt, als er gerichtlich durchsetzbar war, d.h. mit Inkrafttreten des Vermögensgesetzes nach der Wende in der ehemaligen DDR (vgl. BVerwG, Z0V 1996, 369; BGH, Beschluss vom 09.06.1999 - IV ZR 278/98; Urteil vom 19.09.1995 - VI ZR 377/94 -, juris; KG, VIZ 2000, 677).

  • BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01

    Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung

    Auszug aus LG Rostock, 20.01.2005 - 4 O 99/04
    Sind sich beim Verkauf einer unvermessenen Grundstücksteilfläche die Vertragsparteien einig, die genaue Konkretisierung der Teilfläche einer späteren gemeinsamen Grenzziehung zu überlassen und hat dieser Wille in der notariellen Urkunde seinen Niederschlag gefunden, ist ein (form-) wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen (vgl. BGH, 19. April 2002, V ZR 90/01, BGHZ 150, 334 ).

    Soweit der Kaufgegenstand bei der Veräußerung durch eine bestimmte Grenzziehung in einer der Kaufvertragsurkunde beigefügten zeichnerischen Darstellung gekennzeichnet wird, muss der Plan oder die Skizze maßstabsgerecht sein (vgl. BGH, NJW-RR 1999, 1030 ; BGHZ 150, 334 unter II.2.b.cc; a.A. LG Rostock [1. ZK], NZM 2001, 910).

    Es ist dann eine Frage der Auslegung, wem die genaue Festlegung zustehen sollte (vgl. BGHZ 150, 334 unter II.2.b.cc; BayObLG, DNotZ 1985, 44).

  • BGH, 16.03.1984 - V ZR 206/82

    Verurteilung zur Auflassung einer Grundstücksteilfläche

    Auszug aus LG Rostock, 20.01.2005 - 4 O 99/04
    Beim Verkauf einer unvermessenen Teilfläche kann eine Verurteilung zur Abgabe der Eintragungsbewilligung erst erfolgen, wenn die Teilfläche bereits abgeschrieben ist oder wenigstens ein Veränderungsnachweis vorliegt (so auch BGH, 16. März 1984, V ZR 206/82, BGHZ 90, 323 ; BGH, 24. April 1987, V ZR 228/85, NJW 1988, 415 ).

    Gesichert werden soll damit die Eintragung bei dem richtigen Grundstück (BGHZ 90, 323, 327).

  • BGH, 23.04.1999 - V ZR 54/98

    Formwirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages hinsichtlich einer nicht

    Auszug aus LG Rostock, 20.01.2005 - 4 O 99/04
    Beim Verkauf einer unvermessenen Grundstücksteilfläche sind zwei Konstellationen zu unterscheiden: Geht der Parteiwille im Einzelfall dahin, die noch zu vermessene Teilfläche im Vertrag abschließend festzulegen, muss die verkaufte Teilfläche entweder aufgrund der Angaben im Kaufvertrag oder anhand der dem Vertrag beigefügten Skizze genau ermittelbar sein (vgl. BGH, NJW-RR 1999, 1030 unter II.2.).

    Soweit der Kaufgegenstand bei der Veräußerung durch eine bestimmte Grenzziehung in einer der Kaufvertragsurkunde beigefügten zeichnerischen Darstellung gekennzeichnet wird, muss der Plan oder die Skizze maßstabsgerecht sein (vgl. BGH, NJW-RR 1999, 1030 ; BGHZ 150, 334 unter II.2.b.cc; a.A. LG Rostock [1. ZK], NZM 2001, 910).

  • OLG Brandenburg, 23.10.1996 - 3 U 20/94

    Erfüllungsbefugnis aus § 8 VZOG

    Auszug aus LG Rostock, 20.01.2005 - 4 O 99/04
    Wurde vor Eintragung des Käufers im Grundbuch der Grundstücksverkäufer enteignet oder das im Beitrittsgebiet belegene Grundstück in Volkseigentum überführt, ist die Übereignungspflicht des Verkäufers wegen (rechtlicher) Unmöglichkeit nach § 275 BGB erloschen (vgl. BGH, Urt. v. 19. September 1995, VI ZR 377/94 , ZOV 1996 30; OLG Brandenburg, Urt. v. 23. Oktober 1996 - 3 U 20/94 - VIZ 1997, 360 ).

    In der Enteignung des zu übereigneten Grundstücks oder in der Überführung des Grundstücks in Volkseigentum liegt rechtliche Unmöglichkeit, da die Leistung aus Rechtsgründen nicht mehr erbracht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 19.09.1995 - VI ZR 377/94 -, juris = MDR 1996, 106, 107; OLG Brandenburg, VIZ 1997, 360; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2002, 419).

  • BGH, 02.04.1993 - V ZR 14/92

    Rechtsschutzinteresse bei Eintragung des Wohnungeigentümers

    Auszug aus LG Rostock, 20.01.2005 - 4 O 99/04
    Die katastermäßige Herstellung der verkauften Teilflächen ist Sache der übereignungsverpflichteten Beklagten, denn zum einen kann nur sie die erforderliche Abschreibung betreiben und zum anderen umfasst die schuldrechtliche Übereignungsverpflichtung alle notwendigen Zwischenschritte, um Auflassung und Eintragung bewerkstelligen zu können (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 840 ; NJW 1986, 678).
  • BayObLG, 28.04.1983 - BReg. 2 Z 30/83

    Zur ausreichend bestimmten Bezeichnung einer verkauften Teilfläche

    Auszug aus LG Rostock, 20.01.2005 - 4 O 99/04
    Es ist dann eine Frage der Auslegung, wem die genaue Festlegung zustehen sollte (vgl. BGHZ 150, 334 unter II.2.b.cc; BayObLG, DNotZ 1985, 44).
  • LG Rostock, 23.05.2001 - 1 S 177/00

    Bestimmtheit eines Kaufvertrages über Teilstücke eines Grundstücks;

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