Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 07.06.2016 - 5 T 147/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 29.04.2016 - 10 XVII (W) 1347/13
- LG Saarbrücken, 07.06.2016 - 5 T 147/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 21.04.2004 - 3Z BR 51/04
Voraussetzungen der Bestellung eines Gegenbetreuers
Auszug aus LG Saarbrücken, 07.06.2016 - 5 T 147/16
Die gemäß §§ 58 ff FamFG zulässigen Beschwerden der Betroffenen und des Betreuers (vgl. dazu BayObLG, Beschluss vom 21.04.2004 - 3 Z BR 51/04 - juris Rnr. 5), führen zur Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses und der Vorlageverfügung des Betreuungsgerichts und zur Zurückverweisung des Verfahrens an das Betreuungsgericht, damit dieses durch Einholung eines Sachverständigengutachtens klären kann, ob die Willensbildung und Willensbetätigung der Betroffenen krankheitsbedingt beeinträchtigt sind. - BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01
Zweifel, ob der vorgeschlagene Betreuers, dem wirklichen Willen des Betroffenen …
Auszug aus LG Saarbrücken, 07.06.2016 - 5 T 147/16
Deshalb begegnet die in der Rechtsprechung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26.03.2001 - 3 Z BR 5/01 - Juris, Rnr. 10) vertretene Auffassung, die persönliche Anhörung des Betreuten vor der Bestellung eines Gegenbetreuers sei nur ausnahmsweise erforderlich, Bedenken.