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   LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06, 5 T 115/06   

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LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06, 5 T 115/06 (https://dejure.org/2007,18761)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.05.2007 - 5 T 108/06, 5 T 115/06 (https://dejure.org/2007,18761)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 5 T 108/06, 5 T 115/06 (https://dejure.org/2007,18761)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde mit dem Ziel der Aufhebung der in einer Gläubigerversammlung gefassten Beschlüsse; Nichtigkeit von Beschlüssen einer Gläubigerversammlung wegen nicht hinreichender Bekanntmachung der Beschlussgegenstände; Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortige Beschwerde mit dem Ziel der Aufhebung der in einer Gläubigerversammlung gefassten Beschlüsse; Nichtigkeit von Beschlüssen einer Gläubigerversammlung wegen nicht hinreichender Bekanntmachung der Beschlussgegenstände; Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1031
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 18.12.2000 - IV B 3/00

    Protokollberichtigung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06
    Nach herrschender Meinung ist eine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Berichtigungsantrages mit dem Ziel einer inhaltlichen Änderung des erstinstanzlichen Protokolls nicht gegeben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2006 - Az.: 19 W 39/06 - ; BFH, Beschluss vom 16.12.2005 - Az.: IX B 106/05 -, vom 26.09.2005 - Az.: VIII B 6/04 - und vom 18.12.2000 - Az.: IV B 3/00 - Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17.05.2005 - Az. : L 6 B 12/05 R - OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.01.2004 - Az. : 12 W 154/03 - a.A: OLG Koblenz MDR 1986/593).

    Auch die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise die Beschwerde für statthaft erachtet wird (vgl. BFH, Beschluss vom 18.12.2000 - Az.: IV B 3/00 - Zöller/Stöber, § 164 ZPO Rdnr. 11), liegen hier nicht vor.

  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 342/81

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06
    Die bloße Aufzählung von Gesetzesvorschriften ohne kurze, ggfs. schlagwortartige Wiedergabe ihres Inhalts genügt dieser Anforderung nicht, zumal wenn man bedenkt, dass zu den Beteiligten des Insolvenzverfahrens oftmals Kleingläubiger zählen, bei denen weder die Kenntnis noch auch nur die Zugänglichkeit der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ohne Weiteres erwartet werden kann (K/P/Kübler, § 74 Rdnr. 11; K/P/Onusseit, § 156 Rdnr. 5; Kübler, ZIP 1983, 1100; a.A. -. LG Freiburg ZIP 1983, 452; Uhlenbruck, Rpfleger 1983, 493 f).
  • BFH, 16.12.2005 - IX B 106/05

    Protokollberichtigung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06
    Nach herrschender Meinung ist eine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Berichtigungsantrages mit dem Ziel einer inhaltlichen Änderung des erstinstanzlichen Protokolls nicht gegeben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2006 - Az.: 19 W 39/06 - ; BFH, Beschluss vom 16.12.2005 - Az.: IX B 106/05 -, vom 26.09.2005 - Az.: VIII B 6/04 - und vom 18.12.2000 - Az.: IV B 3/00 - Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17.05.2005 - Az. : L 6 B 12/05 R - OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.01.2004 - Az. : 12 W 154/03 - a.A: OLG Koblenz MDR 1986/593).
  • LSG Thüringen, 17.05.2005 - L 6 B 12/05

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung im

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06
    Nach herrschender Meinung ist eine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Berichtigungsantrages mit dem Ziel einer inhaltlichen Änderung des erstinstanzlichen Protokolls nicht gegeben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2006 - Az.: 19 W 39/06 - ; BFH, Beschluss vom 16.12.2005 - Az.: IX B 106/05 -, vom 26.09.2005 - Az.: VIII B 6/04 - und vom 18.12.2000 - Az.: IV B 3/00 - Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17.05.2005 - Az. : L 6 B 12/05 R - OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.01.2004 - Az. : 12 W 154/03 - a.A: OLG Koblenz MDR 1986/593).
  • BFH, 26.09.2005 - VIII B 6/04

    NZB: Protokollberichtigung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06
    Nach herrschender Meinung ist eine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Berichtigungsantrages mit dem Ziel einer inhaltlichen Änderung des erstinstanzlichen Protokolls nicht gegeben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2006 - Az.: 19 W 39/06 - ; BFH, Beschluss vom 16.12.2005 - Az.: IX B 106/05 -, vom 26.09.2005 - Az.: VIII B 6/04 - und vom 18.12.2000 - Az.: IV B 3/00 - Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17.05.2005 - Az. : L 6 B 12/05 R - OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.01.2004 - Az. : 12 W 154/03 - a.A: OLG Koblenz MDR 1986/593).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2006 - 19 W 39/06

    Protokollberichtigung: Beschwerde gegen einen die Protokollberichtigung aus

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06
    Nach herrschender Meinung ist eine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Berichtigungsantrages mit dem Ziel einer inhaltlichen Änderung des erstinstanzlichen Protokolls nicht gegeben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2006 - Az.: 19 W 39/06 - ; BFH, Beschluss vom 16.12.2005 - Az.: IX B 106/05 -, vom 26.09.2005 - Az.: VIII B 6/04 - und vom 18.12.2000 - Az.: IV B 3/00 - Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17.05.2005 - Az. : L 6 B 12/05 R - OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.01.2004 - Az. : 12 W 154/03 - a.A: OLG Koblenz MDR 1986/593).
  • OLG Naumburg, 27.01.2004 - 12 W 154/03

    Zulässigkeit einer Beschwerde, mit der der Beschwerdeführer die inhaltliche

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06
    Nach herrschender Meinung ist eine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Berichtigungsantrages mit dem Ziel einer inhaltlichen Änderung des erstinstanzlichen Protokolls nicht gegeben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2006 - Az.: 19 W 39/06 - ; BFH, Beschluss vom 16.12.2005 - Az.: IX B 106/05 -, vom 26.09.2005 - Az.: VIII B 6/04 - und vom 18.12.2000 - Az.: IV B 3/00 - Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17.05.2005 - Az. : L 6 B 12/05 R - OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.01.2004 - Az. : 12 W 154/03 - a.A: OLG Koblenz MDR 1986/593).
  • KG, 23.03.2001 - 7 W 8076/00

    Entscheidung des Gerichts über die Aufhebung eines Beschlusses der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06
    Doch kann der Frage, ob das Verhalten des Insolvenzverwalters durch einen Beschluss der Gläubigerversammlung legitimiert ist, durchaus im Rahmen eines Haftungsstreits mit dem Verwalter Bedeutung zukommen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 23.03.2001, NZI 2001, 310-312; zitiert nach ... Rdnr. 22, 23).
  • OLG Koblenz, 26.02.1986 - 8 W 121/86
    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06
    Nach herrschender Meinung ist eine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Berichtigungsantrages mit dem Ziel einer inhaltlichen Änderung des erstinstanzlichen Protokolls nicht gegeben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2006 - Az.: 19 W 39/06 - ; BFH, Beschluss vom 16.12.2005 - Az.: IX B 106/05 -, vom 26.09.2005 - Az.: VIII B 6/04 - und vom 18.12.2000 - Az.: IV B 3/00 - Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17.05.2005 - Az. : L 6 B 12/05 R - OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.01.2004 - Az. : 12 W 154/03 - a.A: OLG Koblenz MDR 1986/593).
  • OLG Stuttgart, 10.08.1983 - 8 W 161/83
    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06
    Die bloße Aufzählung von Gesetzesvorschriften ohne kurze, ggfs. schlagwortartige Wiedergabe ihres Inhalts genügt dieser Anforderung nicht, zumal wenn man bedenkt, dass zu den Beteiligten des Insolvenzverfahrens oftmals Kleingläubiger zählen, bei denen weder die Kenntnis noch auch nur die Zugänglichkeit der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ohne Weiteres erwartet werden kann (K/P/Kübler, § 74 Rdnr. 11; K/P/Onusseit, § 156 Rdnr. 5; Kübler, ZIP 1983, 1100; a.A. -. LG Freiburg ZIP 1983, 452; Uhlenbruck, Rpfleger 1983, 493 f).
  • AG Duisburg, 10.02.2010 - 60 IN 26/09

    Rechtmäßigkeit von Beschlüssen einer Gläubigerversammlung wegen eines

    Er ist bisher vor allem in Fällen anerkannt, in denen bei der Einberufung der Versammlung der Gegenstand der Beschlussfassung (d.h. die Tagesordnung) nicht oder so ungenau bestimmt war, dass den Teilnahmeberechtigten eine sachgerechte Vorbereitung und eine Entscheidung, ob sie an der Versammlung teilnehmen wollen, nicht möglich war (BGH NJW 1987, 1811 f.; BGH NJW 2008, 69, 72 f. Tz. 38; BGH NZI 2008, 430; LG Saarbrücken ZIP 2008, 1031 ff.; Kübler, in: Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 74 RdNr. 15; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl. 2003, § 74 RdNr. 13, § 76 RdNr. 26; MünchKomm-Ehricke, InsO, 2. Aufl. 2007, § 74 RdNr. 33, 45, § 76 RdNr. 34).
  • LG Konstanz, 01.07.2013 - 62 T 68/13

    Aufheben eines wirksamen Beschlusses der Gläubigerversammlung bei unangemessener

    Eine kurze schlagwortartige Wiedergabe des Inhalts der Gesetzesvorschriften genügt dieser Anforderung ( BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IX ZB 128/10 , ZInsO 2011, 1598 ; LG Saarbrücken, Beschluss vom 09.05.2007 -: 5 T 108/06 ).
  • AG Düsseldorf, 29.03.2018 - 502 IN 216/15

    Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit des in einer Gläubigerversammlung

    Maßgeblich aber auch ausreichend ist, dass der insolvenzrechtlichen Veröffentlichung insbesondere wenn es sich um die Tagesordnung einer außerordentlichen Gläubigerversammlung handelt, dieser eine hinreichende "Appellfunktion" (vergleiche LG Saarbrücken, Beschluss vom 9.5.2007, 5 T 108/06, 5 T 115/06, zitiert nach Juris, Rdn. 58) zukommt.
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