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   LG Schweinfurt, 04.11.2020 - 1 Qs 104/20   

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https://dejure.org/2020,36680
LG Schweinfurt, 04.11.2020 - 1 Qs 104/20 (https://dejure.org/2020,36680)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 04.11.2020 - 1 Qs 104/20 (https://dejure.org/2020,36680)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 04. November 2020 - 1 Qs 104/20 (https://dejure.org/2020,36680)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 2; RL 2008/115 Art. 8 Abs. 1, Abs. 4
    Keine Verurteilung wegen unerlaubten Aufenthalts während laufendem Rückführungsverfahren

  • rewis.io

    Beschwerde, Abschiebung, Freiheitsstrafe, Staatsanwaltschaft, Abschiebehaft, Strafbarkeit, Vollstreckung, Erlass, Strafverfahren, Aufenthalt, EuGH, Stellungnahme, Rechtsprechung, AufenthG, sofortige Beschwerde, Beschwerde der Staatsanwaltschaft, sofortigen Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 28.04.2011 - C-61/11

    El Dridi

    Auszug aus LG Schweinfurt, 04.11.2020 - 1 Qs 104/20
    Die Durchsetzung muss aber unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und insbesondere der Grundrechte des Betroffenen erfolgen (EuGH, Urteil vom 28.04.2011 - C-61/11 - El Dridi).

    Weil mit diesen Maßnahmen das erstrebte Ziel der Abschiebung nicht erreicht werden konnte, ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Anwendung des Strafrechts zulässig (EuGH, Urteil vom 28.04.2011 - C 61/11 - El Dridi, Randzahl 52).

  • BGH, 24.06.2020 - 5 StR 671/19

    Schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der dauerhaft genutzten

    Auszug aus LG Schweinfurt, 04.11.2020 - 1 Qs 104/20
    Denn die Rückführungsrichtlinie kann jedenfalls einem Absehen von Strafe bei gleichzeitigem Schuldspruch - als in keinem Fall freiheitsentziehende Sanktion - nicht entgegenstehen (BGH, NJW 2020, 2816 [2819]).
  • EuGH, 06.12.2011 - C-329/11

    Die "Rückführungsrichtlinie" steht nationalen Rechtsvorschriften entgegen, nach

    Auszug aus LG Schweinfurt, 04.11.2020 - 1 Qs 104/20
    Eine solche Beeinträchtigung sieht der Europäische Gerichtshof insbesondere dann gegeben, wenn ein Mitgliedsstaat, der den illegalen Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen festgestellt hat, vor der Vollstreckung der Rückkehrentscheidung oder gar vor dem Erlass der Rückkehrentscheidung ein Strafverfahren durchführen würde, das zu einer Freiheitsstrafe während des Rückkehrverfahrens führen könnte (EuGH, Urteil vom 06.12.2011 - C-329/11 - Achughbabian).
  • OLG Hamburg, 25.01.2012 - 3-1/12

    Ausländerstrafrecht: Illegaler Aufenthalt bei Vereitelung der Durchführung eines

    Auszug aus LG Schweinfurt, 04.11.2020 - 1 Qs 104/20
    Das gilt insbesondere für den Fall, dass ein Ausländer während des Rückführungsverfahrens untertaucht und damit das Rückführungsverfahren "quasi beendet" (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 25.01.2012 - 1 Ss 196/11).
  • LG Schweinfurt, 30.07.2020 - 1 Qs 49/20

    Keine Verurteilung wegen unerlaubten Aufenthalts während laufendem

    Auszug aus LG Schweinfurt, 04.11.2020 - 1 Qs 104/20
    Ergänzend hat sie auf die Rechtsprechung der Kammer in einem vergleichbaren Fall (Beschluss des Landgerichts Schweinfurt vom 30.07.2020, Az. 1 Qs 49/20, unveröff.) Bezug genommen.
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