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   LG Siegen, 20.12.2013 - 2 O 30/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,70117
LG Siegen, 20.12.2013 - 2 O 30/13 (https://dejure.org/2013,70117)
LG Siegen, Entscheidung vom 20.12.2013 - 2 O 30/13 (https://dejure.org/2013,70117)
LG Siegen, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - 2 O 30/13 (https://dejure.org/2013,70117)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Schlichtungsverfahren, Gütestelle, Vollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folge der Nichtvorlage einer Vollmacht mit dem Antrag zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens; Auslegung einer die Vollmachtvorlage regelnden Verfahrensordnung; Schadensersatzbegehren wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.02.2008 - V ZR 88/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen positiver Vertragsverletzung eines

    Auszug aus LG Siegen, 20.12.2013 - 2 O 30/13
    Die Hemmung der Verjährung durch ein Güteverfahren tritt jedoch nur dann ein, wenn der Güteantrag den formalen Anforderungen entspricht, die von der für die jeweilige Gütestelle maßgeblichen Verfahrensordnung gefordert wird (vgl. BGH, Urteil vom 22.02.2008 - V ZR 88/07 und Urteil vom 09.11.2007 - V ZR 25/07).

    Die Auslegung von Vorschriften, die die Verjährung betreffen, muss sich im Interesse der Rechtssicherheit eng am Wortlaut halten (vgl. BGH, Urteil vom 22.02.2008 - V ZR 88/07).

  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus LG Siegen, 20.12.2013 - 2 O 30/13
    Die Hemmung der Verjährung durch ein Güteverfahren tritt jedoch nur dann ein, wenn der Güteantrag den formalen Anforderungen entspricht, die von der für die jeweilige Gütestelle maßgeblichen Verfahrensordnung gefordert wird (vgl. BGH, Urteil vom 22.02.2008 - V ZR 88/07 und Urteil vom 09.11.2007 - V ZR 25/07).
  • OLG Hamm, 03.03.2015 - 34 U 14/14

    Pflichten des Anlageberaters zur Aufkärung über die Risiken einer Beteiligung

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen vom 20.12.2013 - Az. 2 O 30/13 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Landgerichts Siegen vom 20.12.2013 - 2 O 30/13 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, I. an ihn 25.202,39 EUR nebst Zinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.08.2012 nebst vorgerichtliche Kosten von 1.662,83 EUR zu zahlen, II. festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von dessen weiteren Darlehensverbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag mit der Q eG vom 24.06.2009, Nr. ####0 ab dem 01.02.2013 freizustellen, III. Zug um Zug gegen Leistung gem. Ziffern I. und II. überträgt der Kläger seine Beteiligung an der E KG mit der Teilhaberregisternummer ####4 über einen Nominalbetrag in Höhe von 50.000,00 DM auf die Beklagte, IV. festzustellen, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Gegenleistung gemäß Ziffer III in Annahmeverzug befinde.

  • LG Waldshut-Tiengen, 08.09.2017 - 2 O 129/16

    Zuluftleitung mangelhaft gedeckt: Wohnungseigentümer hat eigene Mängelrechte!

    Auf die beigezogene Akte aus dem selbständigen Beweisverfahren vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen Az. 2 OH 1/15 und das Gutachten vom 31.03.2014 aus dem Verfahren ### ./. ###, AZ.  2 O 30/13, dessen Verwertung die Parteien zugestimmt haben, wird verwiesen.
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