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LG Stendal, 30.11.2017 - 509 StVK 374/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Vergütungsanspruch eines Strafgefangenen bei Ausfallzeiten
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90
Arbeitspflicht
Auszug aus LG Stendal, 30.11.2017 - 509 StVK 374/17
Auch dient die Vergütung der Arbeit im Strafvollzug nicht vorrangig der Schaffung einer Lebensgrundlage, sondern dem Resozialisierungsziel, den Insassen den Wert regelmäßiger Arbeit für ein künftiges eigenverantwortliches und straffreies Leben sowie eine angemessene Bestätigung für die geleistete Arbeit zu vermitteln (vgl. nur BVerfGE 98, 169-218). - OLG Hamburg, 05.12.2016 - 3 Ws 48/16
Sicherungsverwahrung in Hamburg: Vergütungsanspruch eines Sicherungsverwahrten …
Auszug aus LG Stendal, 30.11.2017 - 509 StVK 374/17
Übt er aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten in der JVA wie z.B. aufgrund von Sicherheitsgründen oder auch Auftrags- oder Personalmangel keine Tätigkeit aus, so erhält er grundsätzlich keine Vergütung (vgl. auch OLG Hamburg, Beschluss vom 05.12.2016, Az. 3 Ws 48/16 zur Frage einer Ausfallentschädigung nach § 45 StVollzG, zitiert nach juris).