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   LG Stuttgart, 07.11.2013 - 6 O 332/13   

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https://dejure.org/2013,66373
LG Stuttgart, 07.11.2013 - 6 O 332/13 (https://dejure.org/2013,66373)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 07.11.2013 - 6 O 332/13 (https://dejure.org/2013,66373)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 07. November 2013 - 6 O 332/13 (https://dejure.org/2013,66373)
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Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kredit-Widerruf - BW Bank vergleicht sich, so geht es ohne Vorfälligkeitsentschädigung

 
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  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.11.2013 - 6 O 332/13
    (1) Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Schutz des Verbrauchers erfordert eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung (BGH BKR 2011, 242; NJW-RR 2009, 709; NJW 2009, 3572; NJW 2009, 3020; OLG Stuttgart v. 29.12.2011, 6 U 79/11).

    (2) Unzureichend war die den Klägern erteilte Belehrung jedenfalls hinsichtlich des Beginns der Widerrufsfrist, über den der Verbraucher gem. § 355 II 1 8GB ebenfalls eindeutig zu informieren ist (vgl. BGHZ 180, NJW 2009, 3572 m. w. Nachw.).

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.11.2013 - 6 O 332/13
    Der Verbraucher wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, welche etwaigen weiteren Umstände dies sind (BGH, NJW 2010, 989; NJW 2010, 3566; NJW 2011, 1061).

    Wie der BGH wiederholt ausgeführt hat, kann ein Unternehmer sich auf die Schutzwirkung des § 14 I BGB-InfoV von vornherein nur dann berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 I BGB-InfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (BGH NJW 2007, 1946; NJW 2010, 989 ).

  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.11.2013 - 6 O 332/13
    (1) Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Schutz des Verbrauchers erfordert eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung (BGH BKR 2011, 242; NJW-RR 2009, 709; NJW 2009, 3572; NJW 2009, 3020; OLG Stuttgart v. 29.12.2011, 6 U 79/11).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06

    Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.11.2013 - 6 O 332/13
    Wie der BGH wiederholt ausgeführt hat, kann ein Unternehmer sich auf die Schutzwirkung des § 14 I BGB-InfoV von vornherein nur dann berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 I BGB-InfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (BGH NJW 2007, 1946; NJW 2010, 989 ).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 66/08

    Holzhocker

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.11.2013 - 6 O 332/13
    Der Verbraucher wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, welche etwaigen weiteren Umstände dies sind (BGH, NJW 2010, 989; NJW 2010, 3566; NJW 2011, 1061).
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.11.2013 - 6 O 332/13
    Der Verbraucher wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, welche etwaigen weiteren Umstände dies sind (BGH, NJW 2010, 989; NJW 2010, 3566; NJW 2011, 1061).
  • BGH, 15.02.2011 - XI ZR 148/10

    Widerrufsrecht beim Verbrauchervertrag: Anforderungen an eine Nachbelehrung

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.11.2013 - 6 O 332/13
    (1) Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Schutz des Verbrauchers erfordert eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung (BGH BKR 2011, 242; NJW-RR 2009, 709; NJW 2009, 3572; NJW 2009, 3020; OLG Stuttgart v. 29.12.2011, 6 U 79/11).
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.11.2013 - 6 O 332/13
    (1) Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Schutz des Verbrauchers erfordert eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung (BGH BKR 2011, 242; NJW-RR 2009, 709; NJW 2009, 3572; NJW 2009, 3020; OLG Stuttgart v. 29.12.2011, 6 U 79/11).
  • BGH, 26.10.2010 - XI ZR 367/07

    Finanzierter Fondsbeitritt im Haustürgeschäft: Voraussetzungen für die Wertung

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.11.2013 - 6 O 332/13
    Der Verbraucher soll dadurch nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben (BGH, NJW-RR 2011, 403).
  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05

    Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.11.2013 - 6 O 332/13
    Für die Partei, die ihre Belehrungspflicht nicht erfüllt hat, entsteht in der Regel kein Vertrauenstatbestand, da sie davon ausgehen muss, dass der andere Teil von dem ihm zustehenden Anspruch nichts weiß (BGH NJW-RR 2007, 257).
  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

  • OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 6 U 79/11

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehens zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung

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