Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 09.11.2018 - 28 O 393/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,41413
LG Stuttgart, 09.11.2018 - 28 O 393/17 (https://dejure.org/2018,41413)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 09.11.2018 - 28 O 393/17 (https://dejure.org/2018,41413)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 09. November 2018 - 28 O 393/17 (https://dejure.org/2018,41413)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,41413) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • autokaufrecht.info

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Audi Q3 2.0 TDI quattro - VW-Abgasskandal

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.11.2018 - 28 O 393/17
    Nur bei behebbaren Mängeln ist grundsätzlich auf die Kosten der Mängelbeseitigung und nicht auf das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung abzustellen ( BGH , Urt . v. 06.02.2013 - VIII ZR 374/11 , NJW 2013, 1365; Urt . v. 28.05.2014 - VIII ZR 94/13 , NJW 2014, 3229 Rn . 17).

    Von einer Unerheblichkeit der Pflichtverletzung ist in diesem Fall regelmäßig dann nicht mehr auszugehen, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand mehr als fünf Prozent des Kaufpreises beträgt ( BGH , Urt . v. 28.05.2014 - VIII ZR 94/13 , NJW 2014, 3229 Rn . 18 ff., 30).

    Vielmehr hat der BGH klargestellt, dass die Bestimmung der Erheblichkeitsgrenze unter Heranziehung der Mängelbeseitigungskosten bei einem Prozentsatz von fünf Prozent des Kaufpreises nur in der Regel gilt ( BGH , Urt . v. 28.05.2014 - VIII ZR 94/13 , NJW 2014, 3229 Rn . 38).

  • BGH, 06.02.2013 - VIII ZR 374/11

    Nachbesserungsverlangen beim Kauf eines Neuwagens

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.11.2018 - 28 O 393/17
    Ein zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung erheblicher Mangel wird nicht dadurch unerheblich, dass es möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt noch gelingen kann, das Fahrzeug in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen ( BGH , Urt . v. 06.02.2013 - VIII ZR 374/11 , NJW 2013, 1365 Rn . 18).

    Nur bei behebbaren Mängeln ist grundsätzlich auf die Kosten der Mängelbeseitigung und nicht auf das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung abzustellen ( BGH , Urt . v. 06.02.2013 - VIII ZR 374/11 , NJW 2013, 1365; Urt . v. 28.05.2014 - VIII ZR 94/13 , NJW 2014, 3229 Rn . 17).

  • LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 83/16

    Erheblicher Fahrzeugmangel bei softwaregesteuerter Täuschung über die Abgaswerte

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.11.2018 - 28 O 393/17
    Der berechtigte Mangelverdacht reicht aus, um dem Kläger die Nachbesserung unzumutbar zu machen ( BGH , Urt . v. 09.03.2011 - VIII ZR 266/09 , NJW 2011, 1664; LG Krefeld, Urt . v. 14.09.2016 - 2 O 83/16, NJW-RR 2016, 1397, 1398).

    Dieser Vertrauensverlust schlägt auch auf das Verhältnis der Kaufvertragsparteien durch, denn als Vertragshändler hat die Beklagte aufgrund der Besonderheiten des Vertriebssystems und der Besonderheiten der Nachbesserung für das Verhalten der Herstellerin, die lange Zeit die Mangelhaftigkeit betroffener Fahrzeuge bestritten hat, einzustehen (LG Krefeld, Urt . v. 14.09.2016 - 2 O 83/16, NJW-RR 2016, 1397, 1399).

  • LG Hagen, 18.10.2016 - 3 O 66/16

    Berechtigung zum Rücktritt bei Autokauf mit Schummelsoftware

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.11.2018 - 28 O 393/17
    Aus dem mit der Täuschung auf dem Prüfstand eingegangenen unternehmerischen Risiko von Schadensersatzklagen und Imageverlust konnte jedenfalls vom Rücktrittszeitpunkt aus nur der Schluss gezogen werden, dass es für die Reduzierung der Abgasrückführung im Fahrbetrieb aus Sicht des Herstellers wichtige, wenn nicht sogar zwingende technische Gründe gab (LG Hagen, Urt . v. 18.10.2016 - 3 O 66/16, BeckRS 2016, 18174).

    Aus dem mit der Täuschung auf dem Prüfstand eingegangenen unternehmerischen Risiko von Schadensersatzklagen und Imageverlust konnte jedenfalls vom Rücktrittszeitpunkt aus nur der Schluss gezogen werden, dass es für die Reduzierung der Abgasrückführung im Fahrbetrieb aus Sicht des Herstellers wichtige, wenn nicht sogar zwingende technische Gründe gab (LG Hagen, Urt . v. 18.10.2016 - 3 O 66/16, BeckRS 2016, 18174).

  • BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.11.2018 - 28 O 393/17
    Auch für die Frage nach der Unerheblichkeit ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abzustellen ( BGH , Urt . v. 05.11.2008 - VIII ZR 166/07 , NJW 2009, 508 Rn . 17).
  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 191/07

    Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.11.2018 - 28 O 393/17
    Insbesondere kann die für eine Beschaffenheitsvereinbarung erforderliche Willensübereinstimmung auch konkludent in der Weise erzielt werden, dass der Käufer dem Verkäufer bestimmte Anforderungen an den Kaufgegenstand zur Kenntnis bringt und dieser zustimmt ( BGH , Urt . v. 20.05.2009 - VIII ZR 191/07 , BGHZ 181, 170 Rn . 9 unter Hinweis auf BT-Drs. 14/6040, S. 213).
  • BGH, 17.03.2010 - VIII ZR 253/08

    Gewährleistung beim Kauf: Einstandspflicht des Verkäufers von

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.11.2018 - 28 O 393/17
    Dabei kann sich eine solche Vereinbarung auch aus den Umständen des Vertragsschlusses wie etwa dem Kontext der dabei geführten Gespräche oder den bei dieser Gelegenheit abgegebenen Beschreibungen ergeben ( BGH , Urt . v. 17.03.2010 - VIII ZR 253/08 , WM 2010, 990 Rn . 13).
  • BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09

    Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.11.2018 - 28 O 393/17
    Der berechtigte Mangelverdacht reicht aus, um dem Kläger die Nachbesserung unzumutbar zu machen ( BGH , Urt . v. 09.03.2011 - VIII ZR 266/09 , NJW 2011, 1664; LG Krefeld, Urt . v. 14.09.2016 - 2 O 83/16, NJW-RR 2016, 1397, 1398).
  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12

    Montagsauto

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.11.2018 - 28 O 393/17
    Das ist für sogenannte Montagsautos anerkannt und beruht dort auf der Überlegung, dass ein Auto, das schon einige Mängel zeigte, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit (aber nicht mit Sicherheit), weitere Mängel aufweisen wird ( BGH , Urt . v. 23.01.2013 - VIII ZR 140/12 , NJW 2013, 1523).
  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 96/12

    Gewährleistung beim Kaufvertrag: Pflicht des Käufers zur Einräumung der

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.11.2018 - 28 O 393/17
    Ebenso ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass in Fällen, in denen der Verkäufer bei Vertragsschluss die Eigenschaften der verkauften Sache in einer bestimmten Weise beschreibt und der Käufer vor diesem Hintergrund seine Kaufentscheidung trifft, die Erklärungen des Verkäufers ohne Weiteres zum Inhalt des Vertrages und damit zum Inhalt einer Beschaffenheitsvereinbarung werden (BT-Drs. 14/6040, S. 212; BGH , Urt . v. 19.12.2012 - VIII ZR 96/12 , BeckRS 2013, 1763).
  • BGH, 19.04.2013 - V ZR 113/12

    Schadensersatzprozess wegen einer fehlgeschlagenen Vorkaufsrechtsübertragung für

  • BGH, 15.04.2015 - VIII ZR 80/14

    Gebrauchtwagenkauf vom Händler: Sofortiger Rücktritt bei fehlender

  • LG München I, 17.05.2016 - 23 O 23033/15

    Anfechtung eines PKW-Kaufvertrages wegen unrichtiger Angaben zum

  • BGH, 15.06.2016 - VIII ZR 134/15

    Sachmangel beim Autokauf im Falle des Fehlens der Herstellergarantie

  • LG Dortmund, 29.09.2016 - 25 O 49/16

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rücktritt vom Kaufvertrag eines Skoda-Pkws

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht