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   LG Stuttgart, 25.03.2008 - 17 O 649/05   

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https://dejure.org/2008,26531
LG Stuttgart, 25.03.2008 - 17 O 649/05 (https://dejure.org/2008,26531)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 25.03.2008 - 17 O 649/05 (https://dejure.org/2008,26531)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 25. März 2008 - 17 O 649/05 (https://dejure.org/2008,26531)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Widerrufserklärung: Auslegung einer auf Grund einer Verurteilung erfolgten Erklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übermittlung des Nichtfesthaltens an der Ausgangsmitteilung als Sinn und Zweck der Widerrufserklärung; Auslegung einer ungeschickt formulierten, missverständlichen Widerrufserklärung als ausreichender Widerruf aus objektivem Empfängerhorizont

  • kanzlei.biz

    Auslegung einer Widerrufserklärung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.12.1983 - VI ZR 94/82

    Widerruf von Äußerungen im kleinen Kreis

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.03.2008 - 17 O 649/05
    Entscheidend ist, dass der Widerruf - als Unterfall des Berichtigungsanspruchs - geeignet sein muss, einen fortdauernden Störungszustand zu beseitigen (BGH AfP 1984, 33, 34 - Kleiner Kreis; Gamer in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 13 Rz. 33; Löffler/Steffen, aaO. Rn. 289; Soehring, Presserecht, 3. Aufl. Rz. 31.25).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68

    Augstein

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.03.2008 - 17 O 649/05
    Die Tatsache, dass die Schuldnerin zum Ausdruck bringt, dass die Abgabe der Gegenerklärung nicht ihrem freien Willen entspreche, sondern aus Zwang geschieht, ist mit Rücksicht auf das Persönlichkeitsrecht der Schuldnerin ohne weiteres zulässig und in der Rechtsprechung und Literatur durchgehend anerkannt (BVerfGE 28, 1, 9 - Korruptionsvorwurf; statt vieler Löffler/Steffen aaO. Rn. 291, mit gewissen Bedenken Gamer in Wenzel, aaO. Rz. 95).
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