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   LG Stuttgart, 27.11.2008 - 19 T 275/08   

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LG Stuttgart, 27.11.2008 - 19 T 275/08 (https://dejure.org/2008,47216)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 27.11.2008 - 19 T 275/08 (https://dejure.org/2008,47216)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 27. November 2008 - 19 T 275/08 (https://dejure.org/2008,47216)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 150/07

    Anfechtbarkeit eines Gebots in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.11.2008 - 19 T 275/08
    Richtigerweise kann ein Bieter mit der Zuschlagsbeschwerde nach §§ 95, 100 Abs. 1 ZVG geltend machen, dass das von ihm im Versteigerungstermin abgegebene Gebot unwirksam gewesen sei; der Zuschlag darf nach § 81 Abs. 1 ZVG nur auf das wirksame Gebot des Meistbietenden erteilt werden ( BGH, Beschluss vom 05.06.2008, V ZB 150/07, Rn. 8).

    Ist dies jedoch unterblieben, muss diese Prüfung bei der Entscheidung über den Zuschlag nachgeholt werden ( BGH, Beschluss vom 05.06.2008, V ZB 150/07, Rn. 8, zitiert nach juris).

    Nach der in Rechtsprechung und im Schrifttum herrschenden Ansicht kann ein im Versteigerungstermin abgegebenes Gebot nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Anfechtung einer Willenserklärung angefochten werden (vgl. BGH, Beschluss vom 05.06.2008, V ZB 150/07, Rn. 10 m.w.N.), wobei der Bundesgerichtshof diese Rechtsfrage in der zitierten Entscheidung ausdrücklich offen gelassen hat.

    Der Kammer erschließt sich bereits nicht, inwieweit das Vorbringen des Beteiligten Ziffer 7 einen Anfechtungsgrund darzustellen vermag - insoweit liegt ein unbeachtlicher (Motiv-)Irrtum über bloß mittelbare Eigenschaften der Sache vor, weil der Beteiligte Ziffer 7 bei Richtigkeit seines Vortrags im Ergebnis einer Fehlvorstellung über die Rechtsfolgen unterlegen wäre, welche die der Erklärung vorausgehende Kalkulation über die Höhe des Gebots entscheidend beeinflusst hat (zu einem Irrtum über die nach § 52 Abs. 1 S. 1 ZVG bestehen bleibenden Rechte vgl. BGH, Beschluss vom 05.06.2008, V ZB 150/07, Rn. 10 ff.), - zumal der Beteiligte Ziffer 7 im Termin zur Beweisaufnahme nicht erschienen ist und deshalb zu Inhalt und Umfang etwaiger Fehlvorstellungen nicht persönlich angehört werden konnte.

  • AG Esslingen, 03.06.2008 - 3 K 286/05

    Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.11.2008 - 19 T 275/08
    Die sofortigen Beschwerden der Beteiligten Ziffern 1 und 6 gegen den Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 03.06.2008 - 3 K 286/05 - werden zurückgewiesen.

    Die sofortige Beschwerde des Beteiligten Ziffer 6 gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 11.10.2007 - 3 K 286/05 - wird zurückgewiesen.

    Die sofortige Beschwerde des Beteiligten Ziffer 7 gegen den Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 03.06.2008 - 3 K 286/05 - wird zurückgewiesen.

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.11.2008 - 19 T 275/08
    Eine Erstattung etwaiger außergerichtlicher Kosten nach § 97 Abs. 1 ZPO kommt nicht in Betracht, da sich die Beteiligten des Zwangsversteigerungsverfahrens im Zuschlags- und Wertfestsetzungsbeschwerdeverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 20.07.2006, V ZB 168/05, Rn. 10; Beschluss vom 25.01.2007, V ZB 125/05, Rn. 7; Beschluss vom 18.10.2007, V ZB 44/07, Rn. 13).
  • BGH, 18.10.2007 - V ZB 44/07

    Anfechtung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren wegen Irrtums über eine

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.11.2008 - 19 T 275/08
    Eine Erstattung etwaiger außergerichtlicher Kosten nach § 97 Abs. 1 ZPO kommt nicht in Betracht, da sich die Beteiligten des Zwangsversteigerungsverfahrens im Zuschlags- und Wertfestsetzungsbeschwerdeverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 20.07.2006, V ZB 168/05, Rn. 10; Beschluss vom 25.01.2007, V ZB 125/05, Rn. 7; Beschluss vom 18.10.2007, V ZB 44/07, Rn. 13).
  • BGH, 20.07.2006 - V ZB 168/05

    Rechtschutzbedürfnis für eine Zuschlagsbeschwerde im

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.11.2008 - 19 T 275/08
    Eine Erstattung etwaiger außergerichtlicher Kosten nach § 97 Abs. 1 ZPO kommt nicht in Betracht, da sich die Beteiligten des Zwangsversteigerungsverfahrens im Zuschlags- und Wertfestsetzungsbeschwerdeverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 20.07.2006, V ZB 168/05, Rn. 10; Beschluss vom 25.01.2007, V ZB 125/05, Rn. 7; Beschluss vom 18.10.2007, V ZB 44/07, Rn. 13).
  • BVerfG, 23.07.1992 - 1 BvR 14/90

    Hinweispflichten des Rechtspflegers im Versteigerungsverfahren

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.11.2008 - 19 T 275/08
    Auch einen nach §§ 100 Abs. 3, 83 Nr. 6 ZVG von Amts wegen zu berücksichtigenden unheilbaren Verfahrensmangel, welcher vorliegend in der Verletzung von Aufklärungs- oder Hinweispflichten liegen könnte (zur Folge der Verletzung von Hinweispflichten vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.07.1992, 1 BvR 14/90; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.11.1976, 3 W 121/76 ), vermag die Kammer vorliegend nicht zu erkennen.
  • LG Duisburg, 31.07.2007 - 11 T 46/07

    Zwangsverwaltung und die Zwangsvollstreckung in Miteigentumsanteile an

    Auszug aus LG Stuttgart, 27.11.2008 - 19 T 275/08
    Das Protokoll erbringt für die Zuschlagsentscheidung grundsätzlich den vollen Beweis, dass ein nicht bekundeter Vorgang nicht stattgefunden habe (vgl. Stöber , a.a.O., § 80 Ziff. 2.2; LG Duisburg, Beschluss vom 31.07.2007, 11 T 46/07, Rn. 24), weshalb dem Beschwerdeführer die volle Beweislast für den Beweis der Unrichtigkeit des Protokolls bzw. für Umstände, die die Beweiskraft des Protokolls in Frage stellen, obliegt (LG Duisburg, a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 29.11.1976 - 3 W 121/76
    Auszug aus LG Stuttgart, 27.11.2008 - 19 T 275/08
    Auch einen nach §§ 100 Abs. 3, 83 Nr. 6 ZVG von Amts wegen zu berücksichtigenden unheilbaren Verfahrensmangel, welcher vorliegend in der Verletzung von Aufklärungs- oder Hinweispflichten liegen könnte (zur Folge der Verletzung von Hinweispflichten vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.07.1992, 1 BvR 14/90; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.11.1976, 3 W 121/76 ), vermag die Kammer vorliegend nicht zu erkennen.
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