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   LG Wiesbaden, 02.12.2011 - 9 S 16/11   

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https://dejure.org/2011,16846
LG Wiesbaden, 02.12.2011 - 9 S 16/11 (https://dejure.org/2011,16846)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 02.12.2011 - 9 S 16/11 (https://dejure.org/2011,16846)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 02. Dezember 2011 - 9 S 16/11 (https://dejure.org/2011,16846)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung bei einem Unfall durch Öffnung der Fahrzeugtür zur Fahrbahn hin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsgefahr eines fahrenden Fahrzeugs tritt bei Verstoß gegen die Verhaltensmaßregeln des § 14 StVO in jedem Fall hinter der Betriebsgefahr eines parkenden Fahrzeugs zurück; Zurücktreten der Betriebsgefahr eines fahrenden Fahrzeugs bei Verstoß gegen die ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall durch Öffnung der Fahrzeugtüre

  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung bei Unfall durch Öffnen der Autotür

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsgefahr eines fahrenden Fahrzeugs tritt bei Verstoß gegen die Verhaltensmaßregeln des § 14 StVO in jedem Fall hinter der Betriebsgefahr eines parkenden Fahrzeugs zurück; Zurücktreten der Betriebsgefahr eines fahrenden Fahrzeugs bei Verstoß gegen die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Öffnen der Autotür - Vorbeifahrendes Auto kollidiert

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kollision mit sich öffnender Autotür eines parkenden Fahrzeugs

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Unachtsames Öffnen der Fahrertür zur Fahrbahn schließt Haftung des Unfallgegners aus

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Vorsicht beim Öffnen der Autotür!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsgefahr eines parkenden Kfz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Haftung nach Kollision mit Fahrertür eines geparkten Pkw - Unachtsames Öffnen der Fahrertür zur Fahrbahn verstößt gegen Verhaltensmaßregeln des § 14 StVO

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