Rechtsprechung
LG Wuppertal, 03.07.2015 - 17 O 410/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,47130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages hinsichtlich Verfristung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 03.07.2015 - 17 O 410/14
- OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 22 U 126/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06
Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren
Auszug aus LG Wuppertal, 03.07.2015 - 17 O 410/14
Sie wird dem Ziel, den Verbraucher möglichst unmissverständlich zu belehren, nicht gerecht (vgl. BGH, Urt. v. 12.04.2007 - VII ZR 122/06, Rn. 16). - BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10
Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
Auszug aus LG Wuppertal, 03.07.2015 - 17 O 410/14
Das gilt unabhängig vom Umfang der vorgenommenen Änderung, zumal sich schon mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Mustern keine verallgemeinerungsfähige klare Grenze ziehen lässt, bei deren Einhaltung eine Schutzwirkung noch gelten und ab deren Überschreitung sie bereits entfallen soll (siehe nur BGH, Urt. v. 28.06.2011 - XI ZR 349/10, Rn. 37 ff.). - BGH, 22.05.2012 - II ZR 88/11
Verbrauchervertrag: Beginn der Frist für die Ausübung eines vertraglich …
Auszug aus LG Wuppertal, 03.07.2015 - 17 O 410/14
Die Widerrufsbelehrung hat dem Verbraucher die ihm durch den Widerruf eröffneten wesentlichen Rechte und Pflichten bewusst zu machen; in ihr sind die tatsächlichen materiellen Rechtsfolgen der Erklärung des Widerrufs abzubilden (BGH, Urt. v. 22.05.2012 - II ZR 88/11, Rn. 27).
- BGH, 07.12.2004 - XI ZR 366/03
Internationale Zuständigkeit der Gerichte bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung …
Auszug aus LG Wuppertal, 03.07.2015 - 17 O 410/14
Nach §§ 270 Abs. 4 BGB i.V. m. 269 BGB sind Geldschulden im Zweifel am Wohnsitz des Schuldners zu erfüllen (BGH, Urt. v. 07.12.2004 - XI ZR 366/03). - OLG Düsseldorf, 09.01.2014 - 14 U 55/13
Grundsätze zur Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines …
Auszug aus LG Wuppertal, 03.07.2015 - 17 O 410/14
Eine beiderseitige Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag liegt noch nicht vor (vgl. zu dieser Anforderung an ein Umstandsmoment: OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.01.2014 - I-14 U 55/13). - BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 103/10
Bestellung einer Einbauküche im Haustürgeschäft: Anforderungen an die …
Auszug aus LG Wuppertal, 03.07.2015 - 17 O 410/14
Der Bundesgerichtshof hat diese Konstellation für Haustürgeschäfte bereits entschieden (Urt. v. 02.02.2011 - VIII ZR 103/10, Rn. 17). - BGH, 18.10.2001 - I ZR 91/99
Rücktrittsfrist; Verwirkung von Gestaltungsrechten
Auszug aus LG Wuppertal, 03.07.2015 - 17 O 410/14
Ein Recht ist verwirkt, wenn sich ein Schuldner über einen gewissen Zeitraum hin wegen der Untätigkeit seines Gläubigers bei objektiver Beurteilung darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (BGH, Urt. v. 18.10.2001 - I ZR 91/99). - BGH, 09.03.1995 - IX ZR 134/94
Erfüllungsort bei einer durch eine Bürgschaft gesicherten Verbindlichkeit
Auszug aus LG Wuppertal, 03.07.2015 - 17 O 410/14
Grundsätzlich hat eine Leistung an dem Ort zu erfolgen, an dem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hat (BGH, Urt. v. 09.03.1995 - IX ZR 134/94). - BGH, 10.05.1978 - VIII ZR 166/77
Vermögensübernahme durch Factoring
Auszug aus LG Wuppertal, 03.07.2015 - 17 O 410/14
Der von den Klägern hier gewählte Weg prozessualen Vorgehens ist demgegenüber einfacher und führt zum selben Ziel (vgl. BGH, Urt. v. 10.5. 1978 - VIII ZR 166/77). - BGH, 14.03.2005 - II ZR 405/02
Anwendbarkeit des HWiG auf den kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen …
Auszug aus LG Wuppertal, 03.07.2015 - 17 O 410/14
Es besteht auch nicht deswegen, weil die Kläger etwaige Vorteile aus dem Widerruf ihrer Erklärung ziehen bzw. das Darlehen jahrelang bedient haben, ohne sich auf ihr Widerrufsrecht zu berufen (vgl. BGH, Urt. v. 14.03.2005 - II ZR 405/02).