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   LG Wuppertal, 07.03.2013 - 9 S 122/12   

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https://dejure.org/2013,3754
LG Wuppertal, 07.03.2013 - 9 S 122/12 (https://dejure.org/2013,3754)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 07.03.2013 - 9 S 122/12 (https://dejure.org/2013,3754)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 07. März 2013 - 9 S 122/12 (https://dejure.org/2013,3754)
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  • OLG Hamm, 14.03.2011 - 5 U 101/10

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts; Übertragung des gesamten Vermögens eines

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.03.2013 - 9 S 122/12
    Dabei ist Einfordern jedes Geltendmachen des Anspruchs, unter anderem also schon die Aufrechnung (OLG Koblenz, 5 U 101/10, bei juris; Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 20.Auflage, § 10, Rn. 4).
  • BGH, 04.07.2002 - IX ZR 153/01

    Zulässigkeit der Androhung der Mandatskündigung durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.03.2013 - 9 S 122/12
    Denn insoweit genügt eine in einem prozessualen Schriftsatz enthaltene Berechnung (BGH NJW 2002, 2774f) und sogar, wie hier, eine Bezugnahme des Anwalts auf die als Anlage zum Schriftsatz vorgelegte Berechnung (Hansens, Anm. zu OLG Düsseldorf, 24 U 166/11, m.w.N. bei juris).Dagegen waren die Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer mangels Angabe der entsprechenden Bestimmungen der VV zum RVG nicht klagbar und sind jetzt verjährt.
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 U 183/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer 15-Minuten-Zeittaktklausel in einem

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.03.2013 - 9 S 122/12
    Soweit die Eigenart der vereinbarten Vergütung eine nähere Spezifizierung erfordert und zulässt, ist nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung, dem Mandanten die Berechnung transparent zu machen, auch § 10 II 1 RVG anzuwenden (OLG Düsseldorf, AnwBl 2011, 372, 373 und FamRZ 2010, 1184, 1186, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2012 - 24 U 166/11

    Berechnung, Vergütung, Unterschriftsleistung

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.03.2013 - 9 S 122/12
    Denn insoweit genügt eine in einem prozessualen Schriftsatz enthaltene Berechnung (BGH NJW 2002, 2774f) und sogar, wie hier, eine Bezugnahme des Anwalts auf die als Anlage zum Schriftsatz vorgelegte Berechnung (Hansens, Anm. zu OLG Düsseldorf, 24 U 166/11, m.w.N. bei juris).Dagegen waren die Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer mangels Angabe der entsprechenden Bestimmungen der VV zum RVG nicht klagbar und sind jetzt verjährt.
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