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   LG Wuppertal, 08.08.2007 - 17 O 380/01   

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LG Wuppertal, 08.08.2007 - 17 O 380/01 (https://dejure.org/2007,29946)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 08.08.2007 - 17 O 380/01 (https://dejure.org/2007,29946)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 08. August 2007 - 17 O 380/01 (https://dejure.org/2007,29946)
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  • BGH, 22.03.2007 - VII ZR 268/05

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines in einem Bauträgervertrag vereinbarten

    Auszug aus LG Wuppertal, 08.08.2007 - 17 O 380/01
    Soweit der Erwerber also Zahlungen geleistet hat, wie sie nach der MaBV hätten gefordert werden dürfen, besteht kein Kondiktionsanspruch (vgl. die von den Klägern vorgelegte Entscheidung des BGH, Urt. v. 22.03.2007 - VII ZR 268/05, Seite 13).
  • OLG Celle, 06.08.2003 - 7 U 36/03

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus einem Bauträgervertrag;

    Auszug aus LG Wuppertal, 08.08.2007 - 17 O 380/01
    e) Der Fälligkeit steht - entgegen der Ansicht der Kläger, die sich auf die Entscheidung des OLG Celle, NJW-RR 2004, S. 592 berufen - auch nicht entgegen, daß ihnen "Freistellungsunterlagen" nicht ausgehändigt worden sind bzw. eine solche Verpflichtung nicht vereinbart worden ist.
  • BGH, 23.11.1978 - VII ZR 29/78

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Vergütungsanspruch des

    Auszug aus LG Wuppertal, 08.08.2007 - 17 O 380/01
    Mit Ablauf des 24.08.2001 standen den Klägern somit nur noch auf Geld gerichtete Gewährleistungsansprüche zu, so daß es keiner Abnahme mehr bedurfte (vgl. BGH, NJW 1979, S. 549).
  • BGH, 11.07.2002 - IX ZR 68/01

    Haftung des Notars für unrichtige Fälligkeitsanzeige

    Auszug aus LG Wuppertal, 08.08.2007 - 17 O 380/01
    Vielmehr ist § 3 Abs. 1 Nr. 4 MaBV nur genügt, wenn die Baugenehmigung die Erstellung des Vertragsobjekts, so wie es vereinbart ist, deckt (vgl. Basty, DNotZ 2002, S. 716).
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