Rechtsprechung
LG Wuppertal, 12.05.2016 - 1 O 72/15 |
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 12.05.2016 - 1 O 72/15
- OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - 1 U 97/16 Amtlicher Leitsatz: Zur Geltung der Vorfahrtsregel auf privaten Parkplätzen
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - 1 U 97/16
Haftungsverteilung bei einer Kollision zweier Fahrzeuge auf einem allgemein …
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Mai 2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (Az.: 1 O 72/15) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Das Landgericht Wuppertal hat mit Urteil vom 12.05.2016 (Az.: 1 O 72/15) die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten aus einem Betrag von 9.947,50 EUR vom 04.02.2015 bis zum 31.03.2015 sowie weitere 3.892,81 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2015 sowie weitere 236, 69 EUR zu zahlen.
Die Beklagten beantragen, das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 12.05.2016 (Az.: 1 O 72/15) aufzuheben und dahingehend abzuändern, als die Beklagten unter Abweisung der Klage im Übrigen als Gesamtschuldner verurteilt werden, an die Klägerin 987, 20 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 01.04.2015 sowie Zinsen aus einem Betrag von 7.460,63 EUR vom 04.02.2015 bis zum 31.03.2015 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 78, 89 EUR zu zahlen.