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   LG Wuppertal, 17.05.2018 - 9 S 7/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,13099
LG Wuppertal, 17.05.2018 - 9 S 7/18 (https://dejure.org/2018,13099)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 17.05.2018 - 9 S 7/18 (https://dejure.org/2018,13099)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - 9 S 7/18 (https://dejure.org/2018,13099)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • JurPC

    Zusicherung bei Online-Verkauf eines gebrauchten Kfz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusicherug "keiner sonstigen Beschädigungen" am Fahrzeug durch den Verkäufer bei dem Verkauf eines gebrauchten Kfz in einem Formular-Vertrag

  • RA Kotz

    Gebrauchtwagenkauf Privat - Fehlen sonstiger Beschädigungen

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Fahrzeug hat laut Kaufvertrag "keine sonstigen Beschädigungen" - umfasst auch den Motor

  • der-rechtsberater.de

    Haftungsausschluss - Was heißt keine sonstigen Beschädigungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zusicherung des Verkäufers auf Online-Portal mobile.de "Fahrzeug hat keine sonstigen Beschädigungen" umfasst nicht nur Karosserieschäden sondern auch Schäden an Motor und Getriebe

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf und die Zusicherung "keine sonstigen Beschädigungen"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begriff "keine sonstigen Beschädigungen" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zusicherung bei Online-Verkauf auf mobile.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1082
  • MDR 2018, 931
  • MMR 2019, 554
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04

    Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen

    Auszug aus LG Wuppertal, 17.05.2018 - 9 S 7/18
    Ist in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag zugesichert worden, dass das Fahrzeug "keine sonstigen Beschädigungen" hat, umfasst der Begriff "sonstige Beschädigungen" nicht nur Karosserieschäden, sondern auch Schäden an Motor oder Getriebe, soweit sie durch eine unsachgemäße und von außen kommende Einwirkung auf das Fahrzeug oder seiner Teile hervorgerufen werden; (nur) rein nutzungsbedingte Verschleißschäden werden von den Begriff der Beschädigung nicht umfasst (vgl. AG Karlsruhe-Durlach, DAR 1999, 270 f. in juris (nur Leitsatz), siehe auch BGH VIII ZR 136/04 zur inhaltsgleichen Klausel aber nur zur Frage des Umfangs des Gewährleistungsausschlusses, nicht hingegen zum Umfang der Zusicherung).
  • BGH, 08.02.2017 - IV ZR 543/15

    Private Krankenversicherung: Vereinbarung eines jährlichen Selbstbehalts

    Auszug aus LG Wuppertal, 17.05.2018 - 9 S 7/18
    Eine grundsätzliche Bedeutung ist nämlich nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung der Sache von einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt, die über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (BGH, IV ZR 543/15, in juris).
  • AG Karlsruhe-Durlach, 11.12.1998 - 2 C 411/98
    Auszug aus LG Wuppertal, 17.05.2018 - 9 S 7/18
    Ist in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag zugesichert worden, dass das Fahrzeug "keine sonstigen Beschädigungen" hat, umfasst der Begriff "sonstige Beschädigungen" nicht nur Karosserieschäden, sondern auch Schäden an Motor oder Getriebe, soweit sie durch eine unsachgemäße und von außen kommende Einwirkung auf das Fahrzeug oder seiner Teile hervorgerufen werden; (nur) rein nutzungsbedingte Verschleißschäden werden von den Begriff der Beschädigung nicht umfasst (vgl. AG Karlsruhe-Durlach, DAR 1999, 270 f. in juris (nur Leitsatz), siehe auch BGH VIII ZR 136/04 zur inhaltsgleichen Klausel aber nur zur Frage des Umfangs des Gewährleistungsausschlusses, nicht hingegen zum Umfang der Zusicherung).
  • AG Wuppertal, 29.12.2017 - 90 C 64/16

    Rückzahlung des Kaufpreises bei Mangelhaftigkeit eines Leichtkraftrads zum

    Auszug aus LG Wuppertal, 17.05.2018 - 9 S 7/18
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 29.12.2017, 90 C 64/16, teilweise abgeändert und - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - insgesamt wie folgt neu gefasst:.
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