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LG Wuppertal, 20.04.1999 - 6 T 323/99 |
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- LG Hamburg, 12.02.1996 - 325 T 43/95
Auszug aus LG Wuppertal, 20.04.1999 - 6 T 323/99
Eine ergänzende eidesstattliche Versicherung zur Beantwortung der Frage, ob Einkünfte aus Schwarzarbeit erzielt werden, kann der Gläubiger dann verlangen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorgetragen werden, daß die allgemein gehaltenen Fragen im Vermögensverzeichnis (insbesondere nach Ansprüchen aus unselbständiger Tätigkeit) insoweit unvollständig beantwortet worden sind (vgl. den Beschluß der Kammer vom 17. November 1998, 6 T 951/98, in dem Verfahren 7 M 3575/98, AG Solingen; OLG Köln, JurBüro 1996, 49; LG Hamburg, JurBüro 1996, 331). - OLG Köln, 28.04.1995 - 2 W 81/95
Pflicht zur Ergänzung der Offenbarungsversicherung bei Einnahmen aus …
Auszug aus LG Wuppertal, 20.04.1999 - 6 T 323/99
Eine ergänzende eidesstattliche Versicherung zur Beantwortung der Frage, ob Einkünfte aus Schwarzarbeit erzielt werden, kann der Gläubiger dann verlangen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorgetragen werden, daß die allgemein gehaltenen Fragen im Vermögensverzeichnis (insbesondere nach Ansprüchen aus unselbständiger Tätigkeit) insoweit unvollständig beantwortet worden sind (vgl. den Beschluß der Kammer vom 17. November 1998, 6 T 951/98, in dem Verfahren 7 M 3575/98, AG Solingen; OLG Köln, JurBüro 1996, 49; LG Hamburg, JurBüro 1996, 331).