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LG Wuppertal, 27.05.2020 - 21 KLs 6/20 (StA Wuppertal 325 Js 198/18) |
Zitiervorschläge
LG Wuppertal, 27.05.2020 - 21 KLs 6/20 (StA Wuppertal 325 Js 198/18) (https://dejure.org/2020,50146)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 27.05.2020 - 21 KLs 6/20 (StA Wuppertal 325 Js 198/18) (https://dejure.org/2020,50146)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - 21 KLs 6/20 (StA Wuppertal 325 Js 198/18) (https://dejure.org/2020,50146)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 27.05.2020 - 21 KLs 6/20 (StA Wuppertal 325 Js 198/18)
- BGH, 12.01.2021 - 3 StR 362/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98
Kinderpornographie
Auszug aus LG Wuppertal, 27.05.2020 - 21 KLs 6/20
§ 184c StGB dient dem Schutz von Jugendlichen davor, als Modell für die Herstellung jugendpornographischer Schriften missbraucht zu werden (vgl. BGH NJW 1999, 1979). - BGH, 10.07.2008 - 3 StR 215/08
Besitz kinderpornografischer Schriften; Sich-verschaffen kinderpornografischer …
Auszug aus LG Wuppertal, 27.05.2020 - 21 KLs 6/20
Soweit man in dem Kopieren ein Aufrechterhaltung des Besitzwillens des Angeklagten würde sehen wollen im Sinne des § 184c Abs. 3 Alt. 2 StGB, so kommt aus Sicht der Kammer eine Strafbarkeit insoweit deshalb nicht mehr in Betracht, weil es sich bei dem Besitz im Verhältnis zum Sichverschaffen um einen subsidiären Auffangtatbestand handelt, der hinter das Sichverschaffen zurücktritt (BGH NStZ 09, 208). - BGH, 21.04.1995 - 1 StR 700/94
Strafbarkeit der Beförderung von Privatpersonen im Busverkehr von Deutschland …
Auszug aus LG Wuppertal, 27.05.2020 - 21 KLs 6/20
Mit den jeweils per Whatsapp-Nachricht gegenüber den Zeuginnen C, X und C2 ausgesprochenen Drohungen, sich selbst umzubringen, hat der Angeklagte diesen gegenüber ein Übel in den Raum gestellt, welches derartig erheblich ist, dass seine Ankündigung in allen Fällen geeignet war, die Zeuginnen im Sinne seines Täterverlangens zu motivieren (vgl. Hamm NStZ 95, 548).