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   LG Aachen, 08.08.2002 - 3 T 64/01   

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https://dejure.org/2002,13186
LG Aachen, 08.08.2002 - 3 T 64/01 (https://dejure.org/2002,13186)
LG Aachen, Entscheidung vom 08.08.2002 - 3 T 64/01 (https://dejure.org/2002,13186)
LG Aachen, Entscheidung vom 08. August 2002 - 3 T 64/01 (https://dejure.org/2002,13186)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Vergütung in Unterbringungssachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 706
  • Rpfleger 2003, 29
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus LG Aachen, 08.08.2002 - 3 T 64/01
    Zwar bestimmt sich grundsätzlich die Vergütung des - auch anwaltlichen - Verfahrenspflegers, und als solcher ist der Beteiligte zu 1. hier beigeordnet worden, gemäß § 67 Abs. 3 FGG, 1908i Satz 1, 1835ff. BGB nach Maßgabe der Vergütungssätze des § 1 BVormVG (BVerfG, FamRZ 2000, 345; OLG Köln, Beschluss vom 18.06.1999, 2 Wx 21/99; ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. etwa Beschluss der Kammer vom 28.04.1999, 3 T 112/99).

    Es ist aber ausnahmsweise im Einzelfall eine Abrechnung auf Grundlage der BRAGO gerechtfertigt, wenn die von dem Verfahrenspfleger zu bewältigende Aufgabe besondere rechtliche Fähigkeiten erfordert und daher eine originäre anwaltliche Dienstleistung darstellt (BVerfG, FamRZ 2000, 345/348; BGHZ 139, 309/311; BayObLG, BtPrax 2002, 121 m.w.N.).

  • BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01

    Vergütung des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren

    Auszug aus LG Aachen, 08.08.2002 - 3 T 64/01
    Es ist aber ausnahmsweise im Einzelfall eine Abrechnung auf Grundlage der BRAGO gerechtfertigt, wenn die von dem Verfahrenspfleger zu bewältigende Aufgabe besondere rechtliche Fähigkeiten erfordert und daher eine originäre anwaltliche Dienstleistung darstellt (BVerfG, FamRZ 2000, 345/348; BGHZ 139, 309/311; BayObLG, BtPrax 2002, 121 m.w.N.).

    Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte (BayObLG, BtPrax 2002, 121, 122, OLG Zweibrücken, Rpfleger 2001, 593).

  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Aachen, 08.08.2002 - 3 T 64/01
    Es ist aber ausnahmsweise im Einzelfall eine Abrechnung auf Grundlage der BRAGO gerechtfertigt, wenn die von dem Verfahrenspfleger zu bewältigende Aufgabe besondere rechtliche Fähigkeiten erfordert und daher eine originäre anwaltliche Dienstleistung darstellt (BVerfG, FamRZ 2000, 345/348; BGHZ 139, 309/311; BayObLG, BtPrax 2002, 121 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01

    Vergütung des Anwalts - Verfahrenspfleger in Unterbringungssachen -

    Auszug aus LG Aachen, 08.08.2002 - 3 T 64/01
    Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte (BayObLG, BtPrax 2002, 121, 122, OLG Zweibrücken, Rpfleger 2001, 593).
  • OLG Köln, 18.06.1999 - 2 Wx 21/99
    Auszug aus LG Aachen, 08.08.2002 - 3 T 64/01
    Zwar bestimmt sich grundsätzlich die Vergütung des - auch anwaltlichen - Verfahrenspflegers, und als solcher ist der Beteiligte zu 1. hier beigeordnet worden, gemäß § 67 Abs. 3 FGG, 1908i Satz 1, 1835ff. BGB nach Maßgabe der Vergütungssätze des § 1 BVormVG (BVerfG, FamRZ 2000, 345; OLG Köln, Beschluss vom 18.06.1999, 2 Wx 21/99; ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. etwa Beschluss der Kammer vom 28.04.1999, 3 T 112/99).
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