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LG Aachen, 13.12.2004 - 4 O 221/04 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzbegehren des Versicherers aus übergegangenem Recht wegen eines Wasserschadens; Gleichrangige Mitverursachung des Schadens durch den Versicherungsnehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.12.2001 - VI ZR 447/00
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Wasserversorgungsleitung
Auszug aus LG Aachen, 13.12.2004 - 4 O 221/04
Eine verschuldensunabhängige Haftung des Beklagten aus § 2 Abs. 1 S. 1 HaftPflG scheidet schon deshalb aus, weil eine gleichrangige Mitverursachung des Schadens durch den Versicherungsnehmer der Klägerin bzw. eine in seinem Gebäude befindliche Anlage vorliegt , § 2 Abs. 3 Nr. 1 HaftPflG (vgl. BGH VersR 2002, S. 247-249).