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   LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 699/10   

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https://dejure.org/2010,36866
LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 699/10 (https://dejure.org/2010,36866)
LG Ansbach, Entscheidung vom 11.11.2010 - 1 S 699/10 (https://dejure.org/2010,36866)
LG Ansbach, Entscheidung vom 11. November 2010 - 1 S 699/10 (https://dejure.org/2010,36866)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Mietwagennahme nach Verkehrsunfall: Ermittlung des Normaltarifs auf der Grundlage der Fraunhofer-Liste

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz in Form von Mietwagenkosten infolge eines Verkehrsunfalls; Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall; Heranziehung des Mittelwerts des Ein-Tages-, Drei-Tages- bzw. Sieben-Tages-Preises der sog. Fraunhofer-Liste; Geschätzter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Erstattung von Mietwagenkosten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 699/10
    Das vom Erstgericht zitierte Urteil des BGH (NJW 2003, 3480f) steht dieser Sichtweise nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - 1 U 210/04

    Bemessung des Nutzungsausfalls nach Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 699/10
    Der Geschädigte darf die Schadensermittlung abwarten, bevor er auf dieser Grundlage entscheidet, ob eine Reparatur durchgeführt wird oder nicht (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2006, 269ff).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 699/10
    Spezifische Leistungen bzw. spezifischer Aufwand des Mietwagenunternehmens bei der Vermietung an Unfallgeschädigte (Forderungsausfallrisiko wegen falscher Bewertung der Haftungsquote, Vorfinanzierung der Mietwagenkosten, Vorhaltekosten, erhöhte Personal- und Zustellungsaufwendungen) können im Rahmen der Schadensschätzung nach § 287 ZPO einen pauschalen prozentualen Aufschlag auf den Normaltarif rechtfertigen (vgl. BGH, NJW 2008, 1519; zuletzt BGH, MDR 2010, 622).
  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 112/09

    Mietwagennahme nach Kfz-Unfall: Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei

    Auszug aus LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 699/10
    Dass sie ihrer Verpflichtung, sich vor der Anmietung nach dem Mietpreis und günstigeren Angeboten zu erkundigen (vgl. BGH, VersR 2010, 494 und 683), nachgekommen wäre, ist nicht vorgetragen.
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 699/10
    Spezifische Leistungen bzw. spezifischer Aufwand des Mietwagenunternehmens bei der Vermietung an Unfallgeschädigte (Forderungsausfallrisiko wegen falscher Bewertung der Haftungsquote, Vorfinanzierung der Mietwagenkosten, Vorhaltekosten, erhöhte Personal- und Zustellungsaufwendungen) können im Rahmen der Schadensschätzung nach § 287 ZPO einen pauschalen prozentualen Aufschlag auf den Normaltarif rechtfertigen (vgl. BGH, NJW 2008, 1519; zuletzt BGH, MDR 2010, 622).
  • OLG Nürnberg, 10.05.2000 - 9 U 672/00

    Anrechnung ersparter Eigenaufwendungen bei Anmietung eines Unfallersatzfahrzeugs

    Auszug aus LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 699/10
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg, der sich die Kammer ausdrücklich anschließt (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 528).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

    Auszug aus LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 699/10
    Auch ein Autofahrer, der noch nie einen Verkehrsunfall hatte, muß als verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch die Überlegung anstellen, dass man bei ein oder zwei Konkurrenzunternehmen die Preise erfragt, ehe man derart hohe Ausgaben veranlaßt (BGH NJW 1985, 2639).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 699/10
    Der Geschädigte kann nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGHZ 160, 377, 383f; zuletzt Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 139/08, VersR 2010, 545).
  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

    Auszug aus LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 699/10
    Die Kammer ist daher bei der Festlegung der Höhe eines Schadens gehalten, auf der Grundlage der - gegebenenfalls durch das Erstgericht bindend - festgestellten Tatsachen eine eigene Bemessung vorzunehmen (vgl. BGH NJW 2006, 1589, 1592, für den Fall der Bemessung der Höhe eines Schmerzensgeldanspruches).
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 699/10
    Der Geschädigte kann nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGHZ 160, 377, 383f; zuletzt Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 139/08, VersR 2010, 545).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

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