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   LG Arnsberg, 02.12.2016 - II-2 Ks 2/15, II-2 Ks 411 Js 9/15 - 2/15   

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https://dejure.org/2016,58486
LG Arnsberg, 02.12.2016 - II-2 Ks 2/15, II-2 Ks 411 Js 9/15 - 2/15 (https://dejure.org/2016,58486)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 02.12.2016 - II-2 Ks 2/15, II-2 Ks 411 Js 9/15 - 2/15 (https://dejure.org/2016,58486)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 02. Dezember 2016 - II-2 Ks 2/15, II-2 Ks 411 Js 9/15 - 2/15 (https://dejure.org/2016,58486)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss; Gebührenrechtliche Honorierung von intensiven und zeitaufwändigen Tätigkeiten des Verteidigers; Entbehrlichkeit einre neu anzuberaumenden Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.04.2011 - IX ZR 153/10

    Verteidigergebühr: Anfall einer zusätzlichen Gebühr bei vorläufiger Einstellung

    Auszug aus LG Arnsberg, 02.12.2016 - 2 Ks 2/15
    Die Befriedungsgebühr nach Ziff. 4141 RVG-VV soll den Anreiz, Verfahren ohne Hauptverhandlung zu erledigen, erhöhen, und somit zu weniger Hauptverhandlungen und damit einer Entlastung der Gerichte führen (BT-Drucks. 15/1971 S. 227; BGH, Urteil vom 14.04.2011, IX ZR 153/10, zit. nach juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.01.2007, 1 Ws 856/06, zit. nach juris).

    Die Gebühr kann aber - entgegen der Ansicht der Erinnerungsgegnerin - dann entstehen, wenn bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat, die jedoch ausgesetzt wurde und eine neu anzuberaumende Hauptverhandlung entbehrlich wird, weil das Verfahren danach außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt wird (BGH, Urteil vom 14.04.2011, IX ZR 153/10, zit. nach juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.01.2007, 1 Ws 856/06, zit. nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 10.12.2007, 2 (s) Sbd IX-155/07, zit. nach juris).

  • OLG Bamberg, 16.01.2007 - 1 Ws 856/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr im Berufungsverfahren, Vermeidung einer

    Auszug aus LG Arnsberg, 02.12.2016 - 2 Ks 2/15
    Die Befriedungsgebühr nach Ziff. 4141 RVG-VV soll den Anreiz, Verfahren ohne Hauptverhandlung zu erledigen, erhöhen, und somit zu weniger Hauptverhandlungen und damit einer Entlastung der Gerichte führen (BT-Drucks. 15/1971 S. 227; BGH, Urteil vom 14.04.2011, IX ZR 153/10, zit. nach juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.01.2007, 1 Ws 856/06, zit. nach juris).

    Die Gebühr kann aber - entgegen der Ansicht der Erinnerungsgegnerin - dann entstehen, wenn bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat, die jedoch ausgesetzt wurde und eine neu anzuberaumende Hauptverhandlung entbehrlich wird, weil das Verfahren danach außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt wird (BGH, Urteil vom 14.04.2011, IX ZR 153/10, zit. nach juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.01.2007, 1 Ws 856/06, zit. nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 10.12.2007, 2 (s) Sbd IX-155/07, zit. nach juris).

  • OLG Hamm, 10.12.2007 - 2 (s) Sbd IX-155/07

    Befriedungsgebühr; Hauptverhandlung; Aussetzung

    Auszug aus LG Arnsberg, 02.12.2016 - 2 Ks 2/15
    Die Gebühr kann aber - entgegen der Ansicht der Erinnerungsgegnerin - dann entstehen, wenn bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat, die jedoch ausgesetzt wurde und eine neu anzuberaumende Hauptverhandlung entbehrlich wird, weil das Verfahren danach außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt wird (BGH, Urteil vom 14.04.2011, IX ZR 153/10, zit. nach juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.01.2007, 1 Ws 856/06, zit. nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 10.12.2007, 2 (s) Sbd IX-155/07, zit. nach juris).
  • LG Saarbrücken, 06.03.2015 - 4 KLs 22/13

    Zeugenbeistand; Abrechnung; Einzeltätigkeit, zusätzliche Verfahrensgebühr,

    Auszug aus LG Arnsberg, 02.12.2016 - 2 Ks 2/15
    Jedoch stehen einer Fortführung des Verfahrens § 154 Abs. 4, 5 StPO entgegen, so dass die Einstellung faktisch endgültig ist (LG Saarbrücken, Beschluss vom 06.03.2015, 4 KLs 22/13, zit. nach juris; Mayer/ Kroiß/Ludwig , RVG, 6. Auflage 2013, RVG Nr. 4141-4147 Rn. 4).
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