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   LG Bamberg, 25.06.2013 - 1 O 489/12   

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https://dejure.org/2013,21001
LG Bamberg, 25.06.2013 - 1 O 489/12 (https://dejure.org/2013,21001)
LG Bamberg, Entscheidung vom 25.06.2013 - 1 O 489/12 (https://dejure.org/2013,21001)
LG Bamberg, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - 1 O 489/12 (https://dejure.org/2013,21001)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klausel über die Erhebung einer Gebühr bei Nichtausführung von Zeichnungsaufträgen bei Neuemissionen von Aktien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entgeltklausel für Nichtausführung von Zeichnungen bei Neuemissionen von Aktien als Preisnebenabrede kontrollfähig und wirksam

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.01.2003 - XI ZR 156/02

    BGH erklärt Zeichnungsgebühr bei Aktien-Neuemissionen für zulässig

    Auszug aus LG Bamberg, 25.06.2013 - 1 O 489/12
    Sie verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28.01.2003 - XI ZR 156/02 - BGHZ 153, 344), nach welcher eine entsprechende Entgeltklausel trotz Abweichung von der gesetzlichen Regelung des § 396 Abs. 1 Satz 1 HGB wirksam sei, da die Bank die Möglichkeit haben müsse, den Mehraufwand, der ihr bei einer Überzeichnung von Aktien entstehe, verursachergemäß auch auf die Kunden umzulegen, die mit ihren Zeichnungsaufträgen nicht (vollständig) zu Zug kommen.
  • BGH, 03.05.2011 - XI ZR 373/08

    Formularmäßiger Schiedsvertrag eines Terminoptionsvermittlers; Auslegung einer

    Auszug aus LG Bamberg, 25.06.2013 - 1 O 489/12
    Auszuscheiden haben daher Auslegungsmöglichkeiten, die allenfalls theoretisch denkbar sind, praktisch aber fern liegen und nicht ernstlich in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 03.05.2011 - XI ZR 373/08 - NJW-RR 2011, 1350, juris Tz. 23; BGH, Urteil vom 08.02.2011 - XI ZR 168/08 - NJW-RR 2011, 1188, juris Tz. 22).
  • BGH, 08.02.2011 - XI ZR 168/08

    Schiedsvereinbarung: Auslegung eines formularmäßigen Schiedsvertrages zwischen

    Auszug aus LG Bamberg, 25.06.2013 - 1 O 489/12
    Auszuscheiden haben daher Auslegungsmöglichkeiten, die allenfalls theoretisch denkbar sind, praktisch aber fern liegen und nicht ernstlich in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 03.05.2011 - XI ZR 373/08 - NJW-RR 2011, 1350, juris Tz. 23; BGH, Urteil vom 08.02.2011 - XI ZR 168/08 - NJW-RR 2011, 1188, juris Tz. 22).
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