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   LG Bautzen, 09.03.2012 - 2 O 291/11   

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https://dejure.org/2012,61555
LG Bautzen, 09.03.2012 - 2 O 291/11 (https://dejure.org/2012,61555)
LG Bautzen, Entscheidung vom 09.03.2012 - 2 O 291/11 (https://dejure.org/2012,61555)
LG Bautzen, Entscheidung vom 09. März 2012 - 2 O 291/11 (https://dejure.org/2012,61555)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • autokaufrecht.info

    Abtretungsverbot mit Zustimmungsvorbehalt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gebrauchtwagenhändlers

  • autorechtonline.de

    Rücktritt von Kfz-Kaufvertrag - Rückzahlung des Kaufpreises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 273/79

    Kauf eines PKWs - Übertragung der Verpflichtungen eines Käufers aus einem

    Auszug aus LG Bautzen, 09.03.2012 - 2 O 291/11
    Der BGH hat in einer Entscheidung vom 24.09.1980 - VIII ZR 273/79 - die Zulässigkeit von Abtretungsverboten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen vergleichbaren Fall als gegeben angesehen.
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2017 - 7 U 115/16

    Gebrauchtwagenkauf: Abtretungsverbot mit Zustimmungsvorbehalt in den Allgemeinen

    Dies gilt gerade auch im Gewährleistungsfall (ebenso LG Bautzen, Urteil vom 9. März 2012 - 2 O 291/11, juris Rn. 39).

    Obwohl sie Gegenstand aktueller wie früherer Empfehlungen des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) für Gebrauchtfahrzeug-Verkaufsbedingungen ist, hat sie die Rechtsprechung - soweit dargetan und ersichtlich - abgesehen von einer vereinzelt gebliebenen veröffentlichten Entscheidung des Landgerichts Bautzen (Urteil vom 9. März 2012 - 2 O 291/11, juris) bisher nicht beschäftigt.

  • LG Heidelberg, 14.08.2017 - 3 O 329/16

    Nacherfüllung beim Neuwagenkaufvertrag: Anspruch auf Ersatzlieferung eines

    Dies gilt insbesondere auch für den Gewährleistungsfall (OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.3.2017 - 7 U 115/16 -, Rn. 7, 10, juris; ebenso LG Bautzen, Urteil vom 09. März 2012 - 2 O 291/11, Rn. 39, juris; vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2012 - X ZR 76/11, Rn. 9, 14, juris).
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