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   LG Bayreuth, 19.04.2006 - 12 S 122/05   

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https://dejure.org/2006,29553
LG Bayreuth, 19.04.2006 - 12 S 122/05 (https://dejure.org/2006,29553)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 19.04.2006 - 12 S 122/05 (https://dejure.org/2006,29553)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 19. April 2006 - 12 S 122/05 (https://dejure.org/2006,29553)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz

    Haftungsprivilegierung eines minderjährigen Kindes im Straßenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 276/03

    Haftungsverteilung bei Beschädigung eines parkenden Kraftfahrzeugs durch ein

    Auszug aus LG Bayreuth, 19.04.2006 - 12 S 122/05
    Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass der Gesetzgeber nur dann, wenn sich bei einem Schadensfall eine typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs verwirklicht hat, eine Ausnahme von der Deliktsfähigkeit bei Kindern vor Vollendung des zehnten Lebensjahres schaffen wollte (BGH NJW 2005, 354 ff.; NJW 2005, 356 ff.; NJW-RR 2005, 327 ff.; a. A. Wagner in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2004, § 828, Rn. 6).

    Wenngleich auch von stehenden Kraftfahrzeugen spezifische Gefahren des motorisierten Verkehrs ausgehen können (BGH NJW-RR 2005, 327; BGHZ 29, 163 = VersR 1959, 157; BGH VersR 1995, 90), ist vorliegend zu berücksichtigen, dass die Klägerin mit ihrem Kraftfahrzeug ordnungsgemäß auf ihrer Fahrbahn unmittelbar vor der gedachten Sichtlinie ohne jeglichen Verstoß gegen Verkehrsvorschriften oder Verletzung gegen die Sorgfaltspflicht stand, um sich über eventuellen bevorrechtigten Verkehr zu vergewissern und diesem Vorrang einzuräumen.

  • BGH, 13.02.1990 - VI ZR 128/89

    Unfall mit 8jährigem Radfahrer - § 3 Abs. 1 StVO; §§ 7, 9 StVG, §§ 254, 828 Abs.

    Auszug aus LG Bayreuth, 19.04.2006 - 12 S 122/05
    Je jünger das Kind ist, desto eher ist sein verkehrswidriges Verhalten dem Gefahrenkreis zuzurechnen, dessen Schadenslasten die Gefährdungshaftung dem Halter des Kraftfahrzeugs zuweist (BGH NJW 1990, 1483, OLGR Celle 2003, 38).
  • OLG Celle, 07.11.2002 - 14 U 61/02

    Erhöhte Betriebsgefahr eines LKWs; Mitverschulden bei einem Verkehrsunfall;

    Auszug aus LG Bayreuth, 19.04.2006 - 12 S 122/05
    Je jünger das Kind ist, desto eher ist sein verkehrswidriges Verhalten dem Gefahrenkreis zuzurechnen, dessen Schadenslasten die Gefährdungshaftung dem Halter des Kraftfahrzeugs zuweist (BGH NJW 1990, 1483, OLGR Celle 2003, 38).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03

    Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

    Auszug aus LG Bayreuth, 19.04.2006 - 12 S 122/05
    Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass der Gesetzgeber nur dann, wenn sich bei einem Schadensfall eine typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs verwirklicht hat, eine Ausnahme von der Deliktsfähigkeit bei Kindern vor Vollendung des zehnten Lebensjahres schaffen wollte (BGH NJW 2005, 354 ff.; NJW 2005, 356 ff.; NJW-RR 2005, 327 ff.; a. A. Wagner in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2004, § 828, Rn. 6).
  • BGH, 09.01.1959 - VI ZR 202/57

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall zweier Lastzüge auf der Autobahn

    Auszug aus LG Bayreuth, 19.04.2006 - 12 S 122/05
    Wenngleich auch von stehenden Kraftfahrzeugen spezifische Gefahren des motorisierten Verkehrs ausgehen können (BGH NJW-RR 2005, 327; BGHZ 29, 163 = VersR 1959, 157; BGH VersR 1995, 90), ist vorliegend zu berücksichtigen, dass die Klägerin mit ihrem Kraftfahrzeug ordnungsgemäß auf ihrer Fahrbahn unmittelbar vor der gedachten Sichtlinie ohne jeglichen Verstoß gegen Verkehrsvorschriften oder Verletzung gegen die Sorgfaltspflicht stand, um sich über eventuellen bevorrechtigten Verkehr zu vergewissern und diesem Vorrang einzuräumen.
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