Rechtsprechung
   LG Berlin, 04.12.2008 - 27 O 590/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,44096
LG Berlin, 04.12.2008 - 27 O 590/08 (https://dejure.org/2008,44096)
LG Berlin, Entscheidung vom 04.12.2008 - 27 O 590/08 (https://dejure.org/2008,44096)
LG Berlin, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 27 O 590/08 (https://dejure.org/2008,44096)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,44096) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06

    Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei

    Auszug aus LG Berlin, 04.12.2008 - 27 O 590/08
    Darüber hinaus ist mittlerweile anerkannt, dass sich der Privatsphärenschutz auch auf solche Angelegenheiten bezieht, die einen gewissen Öffentlichkeitsbezug haben, etwa weil sie wie ein Einkauf, ein Bummel auf öffentlicher Straße oder das Skifahren auf einer öffentlichen Skipiste im Urlaub zwar unter den Augen Dritter stattfinden (vgl. insbesondere EGMR NJW 2004, 2647 [EGMR 24.06.2004 - 59320/00]; BGH AfP 2007, 121 ff.), nicht aber vor einem in die Hunderttausende oder gar Millionen gehenden Publikum, das z.B. mit Medien wie den von der Beklagten verlegten Zeitschriften erreicht wird.

    In jedem Fall ist bei der Beurteilung des Informationswerts bzw. der Frage, ob es sich um ein zeitgeschichtliches Ereignis im Sinn des allgemein interessierenden Zeitgeschehens handelt, ein weites Verständnis geboten, damit die Presse ihren meinungsbildenden Aufgaben gerecht werden kann, die nach wie vor von größter Bedeutung sind ( BGH AfP 2007, 121, 123 [BGH 06.03.2007 - VI ZR 13/06] m.w. Nachw.).

    Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich allein dem Abgebildeten die Befugnis zusteht, dar über zu befinden, ob und in welcher Weise er der Öffentlichkeit im Bild vorgestellt wird ( BGH AfP 2007, 121, 122 [BGH 06.03.2007 - VI ZR 13/06] m.w. Nachw.).

    Zum abgestuften Schutzkonzept der § 22, 23 KUG bei der Bildveröffentlichungen von Prominenten hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 6. März 2007 ( AfP 2007, 121 [BGH 06.03.2007 - VI ZR 13/06] ) folgende Grundsätze aufgestellt:.

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Berlin, 04.12.2008 - 27 O 590/08
    Vielmehr ist zu beachten, dass bei einer Presseveröffentlichung das Persönlichkeitsrecht zu der mit gleichem Rang gewährleisteten Äußerungs- und Pressefreiheit in ein Spannungsverhältnis tritt, weswegen auch eine ungenehmigte Veröffentlichung zulässig sein kann, wenn eine alle Umstände des konkreten Einzelfalls berücksichtigende Interessenabwägung ergibt, dass das Informationsinteresse die persönlichen Belange des Betroffenen überwiegt (vgl. BVerfGE 35, 202, 221 [BVerfG 05.06.1973 - 1 BvR 536/72] ; Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. , Rdz. 5.60).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes nicht nur "wertvolle" Informationen der Presse unter die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fallen, sondern dass diese Freiheit grundsätzlich auch zugunsten der Unterhaltungs- und Sensationspresse und damit auch für Mitteilungen besteht, die in erster Linie das Bedürfnis einer mehr oder minder breiten Leserschicht nach oberflächlicher Unterhaltung befriedigen (vgl. BGH NJW 1999, 2893, 2894 [BGH 29.06.1999 - VI ZR 264/98] ; BVerfGE 35, 202, 222 f. ).

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG Berlin, 04.12.2008 - 27 O 590/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH in NJW 1996, 985, 986 [BGH 12.12.1995 - VI ZR 223/94] muss zum wiederholten Rechtsbruch die bewusste und offenkundige Missachtung des erklärten Willens des Betroffenen hinzutreten, woran es vorliegend fehlt.
  • KG, 23.10.1973 - 9 U 344/73
    Auszug aus LG Berlin, 04.12.2008 - 27 O 590/08
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe ( BGH NJW 1995, 861, 864 [BGH 15.11.1994 - VI ZR 56/94] ; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LG Berlin, 04.12.2008 - 27 O 590/08
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe ( BGH NJW 1995, 861, 864 [BGH 15.11.1994 - VI ZR 56/94] ; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Berlin, 04.12.2008 - 27 O 590/08
    Ob eine schuldhafte Verletzung des Persönlichkeitsrechts schwer ist, bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, dem Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns des Verletzers ( BGH NJW 1996, 1131, 1134 [BGH 30.01.1996 - VI ZR 386/94] ).
  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03

    Frage als unwahre Tatsachenbehauptung

    Auszug aus LG Berlin, 04.12.2008 - 27 O 590/08
    Soweit der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 9. Dezember 2003 ( NJW 2004, 1034 [BGH 09.12.2003 - VI ZR 38/03] ) ausgeführt hat, dass auch ein Zeitablauf von drei Jahren nach der Veröffentlichung dem Richtigstellungsanspruch nicht entgegenstehen müsse, ändert dies an der rechtlichen Bewertung nichts.
  • LG Hamburg, 30.03.2007 - 324 O 507/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung in der Druckausgabe und der

    Auszug aus LG Berlin, 04.12.2008 - 27 O 590/08
    Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung des Landgerichts Hamburg an ( AfP 2007, 273 [LG Hamburg 30.03.2007 - 324 O 507/06] ), dass in der Regel dann, wenn zwischen der Veröffentlichung und der gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs mehr als ein Jahr verstrichen ist, ein Anspruch mangels Aktualitätsbezugs ausscheidet, wobei jeweils eine Abwägung zwischen den betroffenen Grundrechtspositionen anzustellen ist.
  • OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00

    Geldentschädigung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Pflicht

    Auszug aus LG Berlin, 04.12.2008 - 27 O 590/08
    Indem die Beklagte den Unterlassungsverlangen des Klägers nachgekommen ist, hat sie zu erkennen gegeben, dass sie sich über die Grenzen einer zulässigen Berichterstattung grundsätzlich im Klaren ist und es vorliegend auch unter dem Gesichtspunkt der Prävention, der auch nur bei hartnäckigen und vorsätzlichen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Bedeutung ist (vgl. OLG München AfP 2001, 135 [OLG München 01.12.2000 - 21 U 3740/00] ), nicht der Zuerkennung einer Entschädigung in Geld bedarf.
  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 62/00

    Haftung des Konkursverwalters für Fälschung eines Überweisungsauftrags durch

    Auszug aus LG Berlin, 04.12.2008 - 27 O 590/08
    Es ist ein allgemein anerkannter Grundsatz des Schadensersatzrechts, dass der Schädiger den Geschädigten nicht darauf verweisen kann, er habe gegen einen Dritten einen Anspruch, der zum Ausgleich seiner Vermögensbeeinträchtigung führen könne ( BGH NJW 2001, 3190, 3192 [BGH 19.07.2001 - IX ZR 62/00] ).
  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2011 - L 9 U 137/06
  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

  • KG, 15.06.2007 - 9 U 145/06

    Unerlaubte Handlung: Anspruch eines Geschädigten auf Erstattung der durch eine

  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht