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   LG Berlin, 10.04.2008 - 27 O 971/07   

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https://dejure.org/2008,52420
LG Berlin, 10.04.2008 - 27 O 971/07 (https://dejure.org/2008,52420)
LG Berlin, Entscheidung vom 10.04.2008 - 27 O 971/07 (https://dejure.org/2008,52420)
LG Berlin, Entscheidung vom 10. April 2008 - 27 O 971/07 (https://dejure.org/2008,52420)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02

    Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein

    Auszug aus LG Berlin, 10.04.2008 - 27 O 971/07
    Insoweit ist die Klägerin auch gegenüber Eingriffen zu schützen, die ihre Person gegen ihren Willen für die Öffentlichkeit "verfügbar" machen ( BGH NJW 2004, 762, 763 [BGH 09.12.2003 - VI ZR 373/02] ).

    Der Schutz der Persönlichkeit des Betroffenen wiegt umso schwerer, je geringer der Informationswert für die Allgemeinheit ist ( BGH NJW 2004, 762 [BGH 09.12.2003 - VI ZR 373/02] ).

  • LG Berlin, 10.04.2008 - 27 O 881/07
    Auszug aus LG Berlin, 10.04.2008 - 27 O 971/07
    Sie nimmt insoweit Bezug auf die als Anlagen B 28 bis 36 im Parallelverfahren zur Bildberichterstattung 27 O 881/07 eingereichten Presseartikel.

    Ohnehin müsste das Verfahren mit dem Parallelverfahren 27 O 881/07, die Bildberichterstattung betreffend, verbunden werden.

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Berlin, 10.04.2008 - 27 O 971/07
    Dabei umfasst der Schutz der Pressefreiheit auch Publikationen mit unterhaltender Zielrichtung, jedoch kann es bei der Abwägung mit kollidierenden Persönlichkeitsrechten darauf ankommen, ob Fragen, die die Öffentlichkeit wesentlich angehen, ernsthaft und sachbezogen erörtert oder lediglich private Angelegenheiten, die nur die Neugier befriedigen, ausgebreitet werden ( BVerfG NJW 2000, 1021, 1024 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] ).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Berlin, 10.04.2008 - 27 O 971/07
    Die Wiederholungsgefahr ist aufgrund der bereits erfolgten Rechtsverletzung zu vermuten und hätte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können ( BGH NJW 1994, 1281 [BGH 08.02.1994 - VI ZR 286/93] ), an der es fehlt.
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02

    BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen

    Auszug aus LG Berlin, 10.04.2008 - 27 O 971/07
    Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin kann - wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als Rahmenrecht - allerdings nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden ( BGH NJW 2004, 596 [BGH 30.09.2003 - VI ZR 89/02] ).
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